Die VNG-Biogastochter ist auf Wachstumskurs (Symbolbild).

Die VNG-Biogastochter ist auf Wachstumskurs (Symbolbild).

Bild: © Adobe Stock/LianeM

Gut, aber nicht gut genug: So könnte man die Reaktionen der Branche auf den Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote im Verkehrssektor zusammenfassen. Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates, spricht von einem ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz. Die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote im Jahr 2030 auf 22 Prozent für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen und auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 28 Prozent sei richtig. Für sofort wirksamen und vor allem kosteneffizienten Klimaschutz im Verkehrssektor seien aber weitere beherzte Schritte zu gehen.

Hochi spricht sich konkret dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Treibhausgasminderungsquote von heute 6 Prozent bereits ab dem Jahr 2022 auf 10 Prozent anzuheben und danach kontinuierlich weiterzuentwickeln. Um die Klimaschutzpotenziale fortschrittlicher Kraftstoffe biogenen Ursprungs zu heben und den Marktakteuren Investitions- und Planungssicherheit zu geben, sei eine deutliche Anhebung der Unterquote bis zum Jahr 2030 auf 3,5 Prozent (energetisch) notwendig. „Darüber hinaus müssen auch konventionelle, nachhaltige Biokraftstoffe, die jährlich mehr als 9,7 Millionen Tonnen CO2-eq. einsparen, eine Zukunft in Deutschland haben, ihre Anrechenbarkeit sollte bis 2030 verbindlich bei 6,5 Prozent festgeschrieben werden“, so Hochi weiter.

Hochi: Schwere Wettbewerbsverzerrung

Kritisch sieht der Biogasrat die im Kabinettsbeschluss vorgesehene dreifache Anrechnung von erneuerbarem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb auf die Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen. Diese leiste keinen realen THG-Minderungsbeitrag und damit auch keinen real messbaren Klimaschutzbeitrag. „Dies ist eine schwere Wettbewerbsverzerrung und ein Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität gegenüber anderen verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffoptionen und Antriebstechnologien.“ Daher sollte sie gestrichen werden. 

Seide: Weitere Potenziale heben

Auch Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas, sieht die Potenziale für den Klimaschutz noch lange nicht ausreichend ausgeschöpft. „Die THG-Quote muss zügig noch in diesem Jahr ansteigen, um alle zur Verfügung stehenden Erfüllungsoptionen technologieoffen zu mobilisieren. Wir können es uns im Angesicht des zeitlichen Druckes, unter dem wir klimapolitisch stehen nicht leisten, den unabdingbaren Beitrag biogener Kraftstoffe und anderer Erfüllungsoptionen künstlich klein zu halten. Eine Steigerung der Quote um beispielsweise 0,5 Prozent auf 6,5 Prozent im aktuellen Jahr ist sowohl klima- als auch industriepolitisch möglich und zwingend erforderlich.“ 

Ebenso unverständlich ist es für Seide, dass biogener Wasserstoff, also Wasserstoff aus Biomasse, als Erfüllungsoptionen ausgeschlossen werden. Strombasierte Kraftstoffe, bei denen der eingesetzte Kohlenstoff aus Biomasse gewonnen wird, seien kostengünstig und effizient – und vor allem seien sie kurzfristig verfügbar. „Gerade zu Beginn des Hochlaufs der Wasserstoffproduktion in Deutschland ist der biogene Wasserstoff daher ein wichtiger Baustein“, mahnt Seide. Er fordert die Parlamente auf, nachzusteuern.

Mehrfachanrechnungen als Irrweg

Nachbesserungsbedarf sieht auch Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Gerade in den Jahren bis 2025 passiere laut dem aktuellen Entwurf viel zu wenig, um die im Klimaschutzgesetz selbst gesteckten Einsparvorgaben auch tatsächlich zu erreichen. „Von einer ambitionierten THG-Quote müssen Anreize ausgehen, die Investitionen in Zukunftstechnologien auslösen, z.B. biogenen Wasserstoff“, so Rostek. „Eine deutliche Absage erteilen wir Regelungen im Gesetz, die nur zur fiktiven Erfüllung der THG-Quoten führen würden: Rechentricks in Form von Mehrfachanrechnungen bevorzugen zudem einzelne Erfüllungsoptionen über Gebühr, andere werden künstlich klein gerechnet“, kritisiert sie – und spricht damit auch dem Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) aus dem Herzen.

Dessen Vorsitzender Norbert Schindler warnt mit Blick auf die Mehrfachanrechnungen für Ladestrom und andere Erfüllungsoptionen vor einer Verdrängung der im Verkehr seit Jahren verfügbaren nachhaltigen Biokraftstoffe wie Bioethanol. Daran ändere auch der geplante Anpassungsmechanismus zur automatischen Anhebung der THG-Quote nur wenig.

"Mehrfachanrechnungen im System der THG-Quote führen nicht zu realer Emissionsminderung, sondern täuschen Klimaschutz lediglich vor. Sie sollten daher entfallen", fordert Schindler. Auch die geplante Beschränkung des Klimaschutzbeitrags nachweislich nachhaltiger Biokraftstoffe aus heimischen Agrarrohstoffen wie Zuckerrüben und Futtergetreide sieht Schindler kritisch.

Für den BDEW äußerte sich Kerstin Andreae, die Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung. Mit dem Gesetz würden die richtigen Weichen für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich gestellt. Positiv sei, dass das Ambitionsniveau noch einmal deutlich angehoben worden sei und mit 22 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 die Vorgaben aus der RED II sogar deutlich übererfüllt würden. 

Für den Einsatz von Wasserstoff im Verkehr werde mit der nun vorgesehenen Mehrfachanrechnung der Hochlauf erleichtert. "Darüber hinaus brauchen wir aber noch mehr Klarheit für die Kriterien zur Anrechenbarkeit von Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen, um diesen klimafreundlichen Kraftstoffen die erforderlichen Anreize zu bieten. Die notwendige Anpassung der 37. BImSchV an die RED II-Vorgaben sollte zügig, noch vor Beginn der Wahlkampfphase, angegangen werden“, so die Verbandschefin. (amo)

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