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Reiche-Pläne: Stromvorhaben haben Vorrang vor Wärmereformen

Während die Wirtschaftsministerin bei Strompreisentlastung und Kraftwerken erste Fristen nennt, bleibt sie im Wärmebereich vager. Etwas konkreter wird CDU-Parteivize Jung.
05.06.2025

Katherina Reiche (CDU) bei einem Pressestatement am Rande des BDEW-Kongresses

Von Andreas Baumer

Katherina Reiches Auftritt beim BDEW-Kongress hat den Eindruck verfestigt, dass Vorhaben im Strombereich im Bundeswirtschaftsministerium zurzeit Vorrang haben vor Reformen im Wärmebereich. Während die Bundeswirtschaftsministerin zur Strompreisentlastung (Kabinettsbeschluss vor der Sommerpause, Inkrafttreten zum Jahreswechsel) und zu den Gaskraftwerksausschreibungen (Jahresende) recht konkrete Fristen nannte, blieb die CDU-Politikerin bei Wärmewendethemen vager.

Auch unter den sieben Energievorhaben, die die schwarz-rote Koalition in ihr Sommer-Sofortprogramm aufgenommen hat, befindet sich mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz lediglich ein Vorhaben, das klar im Wärmewendebereich zu verorten ist. Die Branche geht zudem davon aus, dass das Gebäudeenergiegesetz noch in diesem Jahr überarbeitet wird. Hier ist der öffentliche Druck besonders groß. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, das Gesetz technologieoffener, flexibler und einfacher zu machen.

Zukunft von Wärmeverordnungen

Laut Koalitionsvertrag sollen auch die beiden technisch klingenden, aber für die Branche wichtigen Wärmeverordnungen AVB Fernwärmeverordnung und Wärmelieferverordnung "zügig" überarbeitet werden. Die AVB Fernwärmeverordnung sei "hoch auf der Agenda", sagte Kerstin Deller, zuständige Unterabteilungsleiterin im Wirtschaftsministerium, auf dem BDEW-Kongress. Einen festen Zeitplan nannte sie nicht. Bei der Wärmelieferverordnung liegt die Federführung beim SPD-geführten Justizministerium.

Konkreter wurde Unions-Fraktionsvize Andreas Jung. Er stellte eine Überarbeitung noch in diesem Jahr in Aussicht. Es müsse aber auch gut vorbereitet sein, sagte er. "Es müssen die Planungssicherheit auf der einen Seite, der Verbraucherschutz auf der anderen Seite zusammengebracht werden." Jungs Einfluss dürfte allerdings vergleichsweise gering sein. Der Wärmebereich fällt nicht in seine primäre Zuständigkeit. Und ohnehin muss der Bundestag bei einer Anpassung der AVB Fernwärmeverordnung im Gegensatz zum Bundesrat nicht eingebunden werden.

CDU-Vize: "CO2-Preise werden nicht so durch Decke gehen"

Mehr mitzuentscheiden hat Jung, wenn es um den Übergang des nationalen CO2-Preissystems für Verkehr und Gebäude in einen europäischen Handelsmechanismus geht. Das Instrument sei in mehreren europäischen Ländern unter Druck, sagte der CDU-Politiker. Als Beispiele nannte er Frankreich und Polen.

Zugleich unterstrich er, dass die Bundesregierung hinter der CO2-Bepreisung stehe. Seine Prognose: "Die Preise werden auch nach dem Übergang ins europäische System 2027 nicht so durch die Decke gehen, wie es Experten prognostizieren und manche Populisten verhetzen." Es werde bis 2030 bei einem schrittweisen Aufwuchs bleiben. "Was danach geschieht, steht auf einem anderen Blatt."

Zur Einordnung: Zurzeit liegt der CO2-Preis im deutschen Verkehrs- und Gebäudesektor bei 55 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Das entspricht bei Erdgas knapp einem Cent pro Kilowattstunde (kWh). Vor wenigen Wochen hatte das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln einen CO2-Preisanstieg auf mehr als 160 Euro pro Tonne prognostiziert. Andere Schätzungen liegen noch höher.

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