Die Pachtpreise für Flächen, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden sollen, steigen seit Jahren. Grundbesitzer können heute Pachten von mehreren Hunderttausend Euro einstreichen. Ein ausländischer Konzern soll einem Grundstückseigentümer kürzlich sogar bis zu 50 Prozent der Stromerträge als Pacht angeboten haben, wie die "taz" berichtete.
Auch deshalb gewinnt Repowering, also das Ersetzen alter Windkraftanlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, weiter an Bedeutung. So lag die Repowering-Quote im Jahr 2023 schon bei 33 Prozent. Das waren neun Prozentpunkte mehr als im Vorjahr, wie Zahlen der Fachagentur Windenergie belegen. Doch ausgerechnet einem Beschleunigungsgesetz für Windanlagen, droht die Ampel-Koaltion den Aufschwung empfindlich zu bremsen.
Strengere Vorgaben im Baurecht
Konkret geht es um die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort. Am Mittwoch befragte der Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz dazu zahlreiche Fachexperten. Die Rückmeldungen waren ernüchternd.
So setzt der Regierungsentwurf etwa die Anforderungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei neuen Erneuerbaren-Anlagen höher an, als es die europäische Richtlinie fordert. Für das Repowering kommen zudem strengere Vorgaben im Baurecht hinzu. So sollen außerhalb von Windenergiegebieten künftig eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten und ein Abstand zwischen neuer und alter Anlage in zweifacher Höhe (2H-Regel) gelten.
Knapp bemessene Frist
Das ist bemerkenswert, weil die Ampel erst kürzlich mit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes großzügigere Vorgaben für Repowering-Projekte gemacht hatte. Denn dort sind eine Frist von 48 Monaten und die fünffache Höhe (5H-Regel) vorgesehen.
"24 Monate ist angesichts der derzeitigen Lieferzeiten, etwa für Turbinen, zu kurz", sagte Claus Urbanke, Leiter der Wind-, Solar- und Batteriespeicherentwicklung bei Statkraft in Deutschland, der ZfK. Bei neuen Trafostationen könne es allein schon eine Lieferzeit von 20 Monaten geben. "Daran zeigt sich bereits, dass die 24 Monate zu knapp bemessen sind."
Bei den Abständen spricht sich Statkraft für die 5H-Regel aus. "Da gibt es aber noch Klärungsbedarf", betont Urbanke. "Etwa, wenn man durch die 5H-Regel außerhalb des Planungsgebietes rutscht." 2H hält er für zu konservativ. Denn: Bei Repowering-Standorten habe sich die Verträglichkeit für Anwohner bereits bewiesen.
Auswahl an Projekten eingeschränkt
Auch der Projektentwickler Baywa r.e. warnt vor den Konsequenzen, sollte der Regierungsentwurf in der jetzigen Fassung beschlossen werden. "Die Folge der geplanten Änderung im BauGB wäre, dass wir uns nur, wenn zum Zeitpunkt der Repowering-Genehmigungserteilung kein Ausschlussgebiet besteht, auf die 48 Monate und 5H verlassen können, soweit die Flächenbeitragswerte in den jeweiligen Gebieten noch nicht erreicht sind", sagte Stefanie Dreier, Senior-Projektleiterin Kooperationen & Geschäftsfeldentwicklung bei Baywa r.e. der ZfK.
Rechtssicher planen können das Unternehmen dann nur in ausgewiesenen Windgebieten. "Das würde Projekte gefährden und die Auswahl an Repowering-Projekten erheblich einschränken."
Schnellere Genehmigungsverfahren
Dabei haben beide Unternehmen große Pläne. Statkraft etwa will nur durch Repowering sein Wind-Portfolio von 600 Megawatt (MW) auf über 1000 MW steigern. In letzter Zeit habe es einige gesetzliche Verbesserungen für das Repowering gegeben, so Claus Urbanke von Statkraft. "Das hat die Genehmigungsverfahren für Repowering-Projekte spürbar beschleunigt und vereinfacht und somit auch den Wert für unsere Projekte erhöht."
So hat Statkraft bei einem Projekt, für welches das Unternehmen vor kurzem den Genehmigungsantrag eingereicht hat, bereits eine gute Erfahrung gemacht. Die zuständige Behörde hat ein Zeichen gegeben, dass, wenn alles nach Plan läuft, bis Februar die Genehmigung kommt. "Das wäre vor eineinhalb Jahren noch undenkbar gewesen", betont Urbanke. Der Projektentwickler geht davon aus, dass die Genehmigungszahlen daher im kommenden Jahr nochmals zunehmen werden.
Hindernis Netzanbindung
Gleichzeitig gerät jedoch zunehmend Netzanbindung zum Hindernis. Denn im Durchschnitt lässt sich durch ein Repowering die Leistung eines Windparks um den Faktor drei erhöhen. "Durch die Leistungssteigerung müssen wir in die Netzinfrastruktur investieren und nicht immer sind die nötigen Anschlusskapazitäten vorhanden", erklärt Stefanie Dreier von Baywa r.e. "Auch der Transport von größeren Anlagen ist mit mehr Herausforderungen verbunden."
Auch müssten bei einem Repowering alle Interessen der Altbetreiber zusammengebracht werden. "Insbesondere wenn wir es innerhalb eines Repowering-Projekts mit mehreren Altbetreibern zu tun haben, ist die Komplexität dadurch recht hoch", so Dreier weiter. Ein Vorteil bei bestehenden Windparks sei jedoch die bessere Akzeptanz vor Ort. "Wenn die Bürger vor Ort schon mit Windprojekten vertraut sind, steigert das für uns die Umsetzungswahrscheinlichkeit."
Rechtliche Erleichterungen möglich
Helfen könnte dabei, dass die Bundesregierung nach ZfK-Informationen zeitnah die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten erlauben möchte. Im Referentenentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fehlte die Regelung noch. Sie soll aber noch vor dem parlamentarischen Verfahren aufgenommen werden.
Auch bei der Umsetzung der RED III könnte es noch Erleichterungen geben. So wurde der unbestimmte Rechtsbegriff der "Grundzüge der Planung" im Baugesetzbuch an einer Stelle bereits gestrichen. Die Regelung steht in der Branche in der Kritk, weil sie Repowering-Projekte verhindern kann. Auch bei den Vorgaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung könnte es noch Lockerungen geben. (jk)



