Der Windkraftanlagenhersteller Enercon hat den ersten Protoyp der Schwachwindanlage E-138 EP3 errichtet.

Der Windkraftanlagenhersteller Enercon hat den ersten Protoyp der Schwachwindanlage E-138 EP3 errichtet.

Bild: © Enercon

In Sachsen-Anhalt soll der von der Bundesregierung vorgeschlagene Mindestabstand von Windkrafträdern zu Siedlungen von 1000 Metern in Zukunft nicht angewendet werden. Das Land werde eine entsprechende Ausnahmeregelung nutzen, kündigte Claudia Dalbert (Grüne), Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt, am Donnerstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg an. "Die Landesregierung hat sich so verständigt, dass wir das auf jeden Fall tun werden."

Laut Dalbert machten verschiedene Gutachten deutlich, dass durch eine starre Mindestabstandsregelung bis zu 50 Prozent der benötigten Fläche für die Windkraftanlagen verloren gingen. "Und wir brauchen mehr Fläche für die Windkraft als wir jetzt haben", sagte die Ministerin. Die Mindestabstandsregelung werfe zudem die Arbeit von Planungsgemeinschaften zurück.

Mindestabstand laut Kohleausstiegsgesetz

Das Kohleausstiegsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht vor, dass der Mindestabstand von Windkrafträdern 1000 Meter zu bewohnten Siedlungen betragen soll. Diese Regelung soll gelten, wenn mindestens fünf Häuser an einer Stelle stehen. (dpa/hil)

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