Bayerns Ministerpräsident muss keine Haft befürchten.

Bayerns Ministerpräsident muss keine Haft befürchten.

Bild: © CSU

Die Bayerische Staatsregierung wird wegen einer Klage zu „Sauberer Luft in Städten“ vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in die Enge getrieben: Nun soll der Europäischer Gerichtshof (EuGH) eine Zwangshaft gegen Ministerpräsident Markus Söder prüfen.

Zur Vorgeschichte: Seit 2014 besteht ein rechtskräftiges Urteil gegen die Bayerische Staatsregierung, mit der Vorgabe, alle Maßnahmen zu verabschieden, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in München führen. Geklagt hatte die Deutschen Umwelthilfe (DUH). Damit es durchgesetzt wird, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits vor eineinhalb Jahren entschieden, dass die Staatsregierung Diesel-Fahrverbote vorbereiten und im Luftreinhalteplan zu veröffentlichen hat. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2018 sind diese Fahrverbote rechtmäßig und zur Einhaltung der Grenzwerte in München zwingend.

Zwei verhängte Zwangsgelder fruchten nicht

Da mittlerweile bereits zwei verhängte Zwangsgelder nicht dazu führten, dass die Staatsregierung ihrer höchstrichterlich bestätigten Verpflichtung nachkomme, habe der BayVGH nun bestätigt, dass nur noch das Mittel der Erzwingungshaft zur Verfügung stehe, so der BayVGH in einem Brief. Das Gericht teilt weiter mit, dass die nötigen rechtlichen Voraussetzungen zur Verhängung von Zwangshaft gegenüber Mandatsträgern im deutschen Recht „möglicherweise nicht vollständig“ zur Verfügung stünden. Die Notwendigkeit der Zwangshaft könne sich aber aus dem Europarecht ergeben, so DUH. Aus diesem Grund kündigt der BayVGH an, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorzulegen.

In einem ähnlich gelagerten Fall (Verfahren zur Luftreinhaltung in Großbritannien) hatte der EuGH bereits im Jahr 2014 entschieden, dass die Gerichte „jede erdenkliche Maßnahme“ ergreifen müssen, um die Einhaltung der Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid durchzusetzen.

DUH strebt Eilverfahren an

Für das Verfahren gegen die Bayerischen Staatsregierung folgt nun: Der BayVGH wird nun voraussichtlich im Oktober dieses Jahres den EuGH um Beantwortung der Frage bitten, ob das Gericht Zwangshaft gegenüber Amtsträgern eines deutschen Bundeslandes anordnen kann und muss. Die DUH wird beantragen, ein beschleunigtes Eilverfahren beim EuGH durchzuführen. Kommt es zu einem Eilverfahren, ist mit einer Entscheidung des EuGH innerhalb von circa drei Monaten zu rechnen.

Die DUH rechnet fest damit, dass der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit der Zwangshaft als letztes Mittel zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen bei Verstößen gegen Europarecht bestätigen wird. Das BayVGH wird dann über diejenigen Personen entscheiden, gegen die Haft angeordnet wird. Es sind dies mögliche Kandidaten:

  • Ministerpräsident des Freistaats Bayern,
  • Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz,
  • Amtschef des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz,
  • Regierungspräsident der Regierung von Oberbayern,
  • Regierungsvizepräsident der Regierung von Oberbayern,
  • Leiterin der Abteilung 7 des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz,
  • Leiter des Bereichs 5 der Regierung von Oberbayern,
  • gegebenenfalls die zuständigen Sachgebietsleiter des Staatsministeriums und der Regierung von Oberbayern.

Resch: "Die Haft wird kommen"

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entscheidung des obersten Bayerischen Gerichts ist ein Paukenschlag für die Verteidigung von Recht und Gesetz – und für die ‚Saubere Luft’ in Bayern aber auch in allen übrigen Bundesländern."Während die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vor den Dieselkonzernen in die Knie gingen und durch die Verweigerung von Diesel-Fahrverboten vorsätzlichen Rechtsbruch begehten, verteidigten die Gerichte die Demokratie. „Die Haft wird kommen, es sei denn die Staatsregierung lenkt unverzüglich ein“, so Resch.

Der Umweltexperte der Bayern-SPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn, fordert von der Staatsregierung ein Umdenken. "Die CSU-Staatsregierung lässt die Luftverschmutzung in den Großstädten völlig kalt. Sie setzt sich weiterhin über Gerichtsurteile hinweg und kümmert sich nicht um den Schutz der Bevölkerung." Aus diesem Grund sei die Einführung einer blauen Plakette nötig. Die CSU müsse endlich hier sowie bei der Hardwarenachrüstung der Euro-5-Autos ihre Bloackadehaltung aufgeben. Auch sei es höchste Zeit, dass die Staatsregierung  effizient daran arbeitet, dass zum Beispiel mehr Pendler vom Auto auf die S-Bahn umsteigen. "Leider lässt sich die Deutsche Bahn beim Ausbau viel Zeit – und die S-Bahn macht vor allem durch Zugausfälle und Verspätungen auf sich aufmerksam", kritisiert von Brunn. (al)

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