Künftig sollen neben PV und Wind auch technologieoffene Innovationen ausgeschrieben werden.

Künftig sollen neben PV und Wind auch technologieoffene Innovationen ausgeschrieben werden.

Bild: © Aris Suwanmalee/AdobeStock

Dem Antrag aus Schleswig-Holstein wurde im Bundesrat zugestimmt. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht sagte diesbezüglich: "Diese Entscheidung ist richtungsweisend. Denn sie zeigt, dass die Bundesländer bereit sind, in puncto Energiewende einen großen Schritt nach vorne zu gehen, während die Bundesregierung noch immer auf der Stelle tritt."

Im Bundesrat äußerte der Energieminister deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung: "Was im aktuellen Klimapaket unter anderem fehlt, sind konkrete Maßnahmen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien wiederzubeleben."

Antragsinhalte fordern erneuerbare Energien

In seinem Antrag fordert das Land Schleswig-Holstein die Bundesregierung dazu auf, erneuerbare Energien zurück auf den Wachstumspfad zu führen und Ausbaubremsen zu lösen. Zentraler Aspekt ist die Forderung, dass 65 Prozent des Stromverbrauchs im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Von der Großen Koalition werde weiterhin erwartet, dass

  • die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigt und erleichtert werden
  • der Windkraftausbau auch südlich der Mainlinie gemäß den Annahmen des Netzentwicklungsplans sichergestellt wird
  • die Bundesregierung beschließt, das Netzausbaugebiet abzuschaffen
  • der Ausbau der Photovoltaik verstärkt wird, insbesondere der 52-GW-Deckel aufgehoben sowie Eigen- und Mieterstrom vereinfacht werden
  • die Bundesregierung zeitnah das Ausbauziel für Windenergieleistung auf See bis 2030 anhebt
  • sie Perspektiven für den Betrieb bestehender Biogasanlagen erarbeitet und die Rolle der Biogasanlagen im zukünftigen Energiemix definiert

Netzausbaugebiet soll gekippt werden

Gleichzeitig votierten die Bundesländer für die Abschaffung des Netzausbaugebiets. Dieses ist in der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) rechtlich verankert: Es ist geografisch festgelegt und umfasst die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg sowie Teile des Landes Niedersachsen.

In der Verordnung ist die Obergrenze für die zu installierende Leistung, die im Netzausbaugebiet durch die Bundesnetzagentur bezuschlagt werden darf, festgelegt. Die Grenze liegt bei einem Höchstwert von 902 Megawatt pro Kalenderjahr (§ 11 EEAV). (ab)

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