Aus Sicht des BDEW ist abgeleitet für die Klimaziele 2030 ein Zuwachs der installierten Leistung auf 100 Gigawatt bei der Windkraft an Land erforderlich. Ende 2020 lag die installierte Leistung bei rund 55 Gigawatt.

Aus Sicht des BDEW ist abgeleitet für die Klimaziele 2030 ein Zuwachs der installierten Leistung auf 100 Gigawatt bei der Windkraft an Land erforderlich. Ende 2020 lag die installierte Leistung bei rund 55 Gigawatt.

Bild: © Paul Zinken/dpa-Bildfunk

Windräder, Stromleitungen, Schienen: Gerichte sollen künftig über wichtige Ausbauprojekte für erneuerbaren Energien und andere große Infrastrukturvorhaben schneller entscheiden. Das hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Ziel der Reform der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist, bei als besonders bedeutsam eingestuften Projekten die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu verkürzen. Zu diesen Vorhaben zählen unter anderem der Ausbau des Schienennetzes sowie von Windenergie-Anlagen, Fernstraßen, größeren Gasversorgungsleitungen und Hochspannungsleitungen

Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, dass Deutschland etwa seine ehrgeizigen Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 erreicht. Allein die Windkraft an Land soll sich bis dahin mehr als verdoppeln. Planung, Genehmigung und Bau eines Windrads dauern im Schnitt fünf bis sieben Jahre. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stromverbrauchs hierzulande aus erneuerbaren Energiequellen kommen.

Was das Gesetz konkret vorssieht

Das Gesetz sieht beispielsweise die Bildung spezialisierter Kammern oder Senate für Planungsrecht sowie Fristen vor, damit sich Verfahren zu solchen Großprojekten nicht mehr jahrelang hinziehen. Das Personal an den Gerichten soll zudem entlastet werden: In bestimmten Fällen können künftig einzelne Richter oder kleinere Kammern Entscheidungen in solchen Verfahren treffen. Darüber hinaus soll ein Gericht einen Mangel des angefochtenen Verwaltungsaktes außer Acht lassen können, wenn offensichtlich ist, dass dieser bald behoben sein wird.

Der Grünen-Abgeordnete Lukas Benner sagte, das neue Gesetz habe drei Säulen: «Mehr Flexibilität für Gerichte, Arbeitserleichterung und straffere Verfahren». Es sei natürlich nicht der große Wurf, der alle Probleme löse. Aber das habe auch niemand behauptet. «Wenn wir es ernst meinen, (...) dann müssen wir jeden einzelnen Stein umdrehen und die Potenziale bergen», sagte Benner. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP angenommen. Die Linksfraktion stimmte ebenfalls zu. Die Abgeordneten von Union und AfD votierten dagegen.

Reformen gut gemeint, aber...

Scharfe Kritik kam indes von der Opposition. Die Reform sei allenfalls gut gemeint, mit Sicherheit aber schlecht gemacht, sagte der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer. Weil manche Regelungen vollkommen vage seien, befürchte er, dass das Gesetz sogar zu Verzögerung führen könnte. Susanne Hennig-Wellsow (Linke) hielt die Zielsetzung des Gesetzes für richtig und gut - bemängelte aber, dass die Bundesregierung etwa das Bundesverwaltungsgericht bereits jetzt mit mehr Personal ausstatten könnte. Es werde nichts schneller, wenn man wichtige Stellschrauben vergesse, sagte sie.

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor kritisierte die Ampel-Regierung für ihr «Mini-Reförmchen». Das Etikett einer Planungsbeschleunigung habe es nicht verdient. Wie mehrere seiner Vorredner sah er mehr Potenzial für Beschleunigung im Planungsverfahren - also im Stadium vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung. «Statt den Stall voller Probleme im Planungsverfahren auszumisten, suchen sie die feine, goldene Nadel im Heuhaufen», sagte Amthor. Das sei zu wenig. (dpa/gun)

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