Sollten Stadtwerke aufgrund der Gaskrise in eine Schieflage geraten und gerettet werden müssen, sieht Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in erster Linie die Länder und die Kommunen in der Pflicht einzuspringen. Der Bund habe in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewirtschaft ergriffen und betriebswirtschaftliche Risiken sowohl für private als auch öffentliche Energieversorger reduziert.
„Vor diesem Hintergrund möchte ich um Verständnis werben, dass wir bei hilfsbedürftigen Stadtwerken die Verantwortung grundsätzlich bei den jeweiligen Kommunen respektive in ihren Landesregierungen sehen“, schreibt Habeck in einem Brief, der am vergangenen Freitag an die Landesenergieminister ging. Das Dokument liegt der ZfK-Redaktion vor. Als erstes hatte Tagesspiegel Background darüber berichtet.
Es entspreche dem föderalen Staatsaufbau, dass die Verantwortung für öffentliche Unternehmen beim jeweiligen Eigentümer liege. „Angesichts der enormen Herausforderungen im Kontext der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs möchte ich sie bitten, dass insoweit die Länder ihren Beitrag leisten; der Bund kann dies nicht übernehmen“, so Habeck weiter. Angesichts der drohenden Gasknappheit und steigender Energiepreise bereitet Nordrhein-Westfalen nach einem Medienbericht bereits einen Schutzschirm für NRW-Stadtwerke vor.
Liebing: "Existenz von Stadtwerken in der Krise darf nicht vom Haushalt einzelner Kommunen abhängen"
Als Beispiele für die bisherigen Entlastungsmaßnahmen nannte Habeck die Stabilisierung der Gaslieferkette auf Ebene der Importeure, Margining-Finanzierungsinstrumente bis hin zu umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen für private Haushalte und Unternehmen am Ende der Gaslieferkette.
„Auch Stadtwerke sind als Grundversorger systemrelevant. Ihre Existenz in der Krise und mit ihnen die Versorgungssicherheit im Land dürfen nicht vom Haushalt einzelner Kommunen abhängen. Hier muss die gesamtstaatliche Verantwortung vom Bund greifen, um Kommunen, ihre Stadtwerke und deren Kunden in einer schwierigen Lage, in die sie unverschuldet hineingeraten sind, zu unterstützen“, appellierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einem Kurzstatement. Kriegsfolgen dürften nicht kommunalisiert werden.
„Deshalb begrüßen wir es auch ausdrücklich, dass sich der Bundesrat so klar für einen Schutzschirm einsetzt, der über alle systemrelevanten Energieversorger aufgespannt werden muss“, so Liebing. Die Länderkammer hatte erst am Freitag eine entsprechende Initiative von Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstützt und an die Bundesregierung appelliert, kurzfristig die Einführung eines Schutzschirms über die komplette energiewirtschaftliche Lieferkette zu prüfen. Gefordert wurde unter anderem auch eine Ausweitung der Absicherungen und Hilfen auf den außerbörslichen OTC-Handel, über den das Gros der Stadtwerke seine Energie kauft und verkauft.
BMWK: "Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Ensig grundsätzlich auch für Stadtwerke möglich"
Die am Freitag verabschiedete Neufassung des Energiesicherungsgesetzes (Ensig) ermöglicht in Paragraf 29 dem Bund, Stabilisierungsmaßnahmen auf Basis des Haushaltsrechts zu ergreifen, wenn Unternehmen in Not sind. "Stadtwerke können privat-rechtlich verfasste Unternehmen sein, die mehrheitlich im Eigentum des Staates stehen. Damit sind Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz grundsätzlich auch zugunsten von Stadtwerken möglich" , heißt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf ZfK-Anfrage.
Ein Rechtsanspruch auf Stabilisierung bestehe nicht, sondern das müsse im Einzelfall entschieden werden. Das gelte für jede Stabilisierungsmaßnahme für jedes Unternehmen. Der § 29 Energiesicherungsgesetz habe den § 65 Bundeshaushaltsordnung zur Grundlage, welcher die Beteiligung des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen regle, heißt es weiter. Voraussetzung sei „ein wichtiges Interesse des Bundes“ und dass „sich der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt“.
VKU spricht sich gegen Verzicht auf Gas- und Stromsperren aus
Die Stadtwerke sehen sich aktuell in einer "Sandwichposition". Zum einen bestehen massive Ausfallrisiken auf Seiten der Vorlieferanten, weshalb die Möglichkeit einer Staatsbeteiligung an Uniper, wie sie der Paragraf 29 des Energiesicherungsgesetzes vorsieht, begrüßt werde. Das Ziehen der Paragrafen 24 oder 26 des Ensig hingegen würde eine sofortige Weitergabe der aktuellen Großhandelspreise - auch bei bestehenden Preisgarantien - ermöglichen, gleichzeitig wird aber in diesem Fall ein massiver Anstieg der Zahlungsausfälle der Kunden befürchtet, weshalb eine breitere Umlagelösung bevorzugt wird.
Für den Fall, dass eine Preisweitergabe bei einer Verschärfung der Situation möglich gemacht wird, hatte Verbraucherministerin Steffi Lemke am Wochenende ein Moratorium für Strom- und Gassperren gefordert. Der VKU hält dies indes für wenig zielführend.
Suche nach indivuellen Lösungen laut Verband zielführender
„Der Verzicht auf Gas- und Stromsperren böte keine Entlastung, würde aber die wirtschaftliche Lage der Stadtwerke gefährden und den Preisdruck auf die übrigen Kunden erhöhen“, erklärt ein VKU-Sprecher auf Anfrage. Auch wäre den betroffenen Haushalten kaum geholfen, da sie immer weiter in eine Schuldenspirale gerieten. „Im Übrigen gehen Versorger diesen Schritt sehr selten und suchen vorher nach individuellen Lösungen“.
Deshalb seien jetzt gezielte Hilfen für Bedürftige und die staatliche Abschirmung der Preise auf der Importstufe die wirksamsten Mittel, um die Endkunden zu schützen. „Sollte die Politik dennoch ein Moratorium von Strom- und Gassperren verfügen, muss dringend der geforderte Schutzschirm für Stadtwerke aufgespannt und das Moratorium zeitlich eng befristet werden. Andernfalls droht eine wirtschaftliche Überforderung der Stadtwerke und ihr Ausfall als Grundversorger.“ (hoe)



