Deutschland

Bundesrat befürwortet Initiative für Insolvenzmoratorium für Stadtwerke

Fernwärmeversorger sollen künftig zudem früher als im Vertrag vorgesehen, Preisanpassungen der Lieferanten an ihre Kunden weitergeben können. Die Länderkammer stimmte der entsprechenden Verordnung zu.
10.07.2022

Der Bundesrat unterstützt die Länderinitiative von Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach einem Schutzschirm, der über allen relevanten Energieversorgern und damit auch über kommunalen Unternehmen aufgespannt werden soll.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause an die Bundesregierung appelliert, kurzfristig die Einführung eines Schutzschirms über die komplette energiewirtschaftliche Lieferkette zu prüfen. Die Länderkammer unterstützt damit entsprechende Anträge aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die auf die Systemrelevanz der Grundversorger und damit insbesondere der Stadtwerke hingewiesen hatten.

Um Härten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden, solle zudem ein befristetes Moratorium für Strom- und Gaspreise geprüft werden, so der Bundesrat weiter.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich der Bundesrat so klar für einen Schutzschirm einsetzt, der über alle systemrelevanten Energieversorger aufgespannt werden muss“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Pressemitteilung. Besonders dringlich sei ein Insolvenzmoratorium auch für kommunale Unternehmen.

VKU-Chef Liebing: "Kriegsfolgen dürfen nicht kommunalisiert werden"

„Die Forderung des Bundesrats nach einer Absicherung des Energiehandels sowie von Liquiditätshilfen und Zuschüssen im Notfall ist daher folgerichtig. Kriegsfolgen dürfen nicht kommunalisiert werden“, so Liebing weiter. Im Interview mit der ZfK forderte er außerdem eine Einbeziehung der Stadtwerke in die OTC-Handelsstützung.

" Wir bemerken gerade, dass auch Wirtschaftsminister Habeck die essenzielle Rolle der Stadtwerke für das Gesamtsystem deutlich anerkennt", versicherte Liebing.  Maßnahmen wie etwa das Energiesicherungsgesetz oder das Kraftwerkbereithaltungsgesetz bestimmten maßgeblich, "wie wir über die kommenden zwei Winter kommen". Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass noch an der ein oder anderen Stelle wieder mit Blick auf den Herbst nachjustiert werden müsse.

Wichtige Verordnung zur Preisanpassung bei Fernwärmeverträgen

Wichtig für die Energiewirtschaft ist auch die Zustimmung des Bundesrats zu einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Versorgung mit Fernwärme.

Die Verordnung räumt Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, das Recht ein, die ihnen nach § 24 Energiesicherungsgesetz von ihren Gaslieferanten weitergegebenen Preisanpassungen auch bei entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen ihrerseits zeitnah an ihre Fernwärmekunden weitergeben zu können. Diese erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.

Ohne diese Möglichkeit zur Weiterreichung der Preiserhöhungen könnten bei den Fernwärmeversorgern erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen. Diese würden letztlich zu einer Gefährdung der Wärmeversorgung von Kundinnen und Kunden führen, heißt es in der Verordnungsbegründung. Die Verordnung kann nun am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Wichtige Beschlüsse zum Einsatz von Kohlekraftwerken und Erneuerbaren-Ausbau

Der Bundesrat angesichts der drohenden Energiekrise in Deutschland zudem den Einsatz von mehr Kohlekraftwerken gebilligt. Angesichts der Energiekrise und des Ukraine-Kriegs votierten die Länder für den Einsatz von mehr Kohlekraftwerken. So sollen statt Gas- vorerst mehr Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung genutzt werden. Außerdem sollen Hilfen des Bundes für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper erleichtert werden.

In Sachen erneuerbare Energien wurde ein umfangreiches Gesetzpaket für einen schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne gebilligt. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Stromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden, derzeit liegt er knapp unter 50 Prozent. Um das Ziel erreichen zu können, sollen unter anderem zwei Prozent der gesamten Bundesfläche an Land für Windräder ausgewiesen werden - das ist mehr als eine Verdoppelung.

Die Forderung mehrerer Länder nach einer Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg fand indes keine Mehrheit in der Länderkammer. Der Antrag wurde von den Bundesländern Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gestellt. Auch die Bundesregierung ist in der Frage gespalten: Während sich SPD und Grüne offen zeigen, lehnen die FDP und Finanzminister Christian Lindner eine solche Steuer klar ab. (hoe/dpa)

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Warum der VKU-Hautpgeschäftsführer die "Lex Uniper" aktuell für die genau richtige Lösung hält, warum er einen Versorgungsengpass in den kommenden Monaten für möglich hält und warum er das Umlagensystem einer Preisanpassungsklausel vorzieht, lesen Sie in einem ausführlichen Interview in der aktuellen Printausgabe der ZfK.