Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestags, aufgenommen im Januar 2024.

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestags, aufgenommen im Januar 2024.

Bild: © Marc Beckmann/Deutscher Bundestag

Panne im Bundestag: Weil am Freitagnachmittag nicht mehr genügend Abgeordnete anwesend waren, wurde die Abstimmung über die Stromsteuerreform noch einmal verschoben. Kern der Reform ist es, Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich zu entlasten. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.

Kritik hatten geplante Änderungen beim Besteuern von Strom aus Deponiegas, Klärgas und Biomasse hervorgerufen. Dieser soll künftig nur noch dann von der Stromsteuer befreit bleiben, wenn er in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt (MW) erzeugt wird.

"Sämtliche Stadtwerke haben uns angeschrieben"

"Sämtliche Stadtwerke haben uns dazu in den letzten Wochen angeschrieben", behauptete der CDU-Abgeordnete Johannes Steiniger in der Plenardebatte. Dies sei ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die im ländlichen Raum Verantwortung tragen würden.

Tatsächlich dürfte die Änderungen eher großen Stadtwerken Schmerzen bereiten, die KWK-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 MW in Betrieb haben. Auf ZfK-Anfrage schrieb beispielsweise der norddeutsche Wasserversorger Hamburg Wasser, dass die Belastungen, die über Abwassergebühren an Kunden weitergegeben würden, durch die Reform um 800.000 Euro pro Jahr steigen würden.

Ampel weist Kritik zurück

Kritisch äußerte sich im Vorfeld nicht nur der Stadtwerkeverband VKU, der bereits vor Wochen vor einem "Rückschritt für die Energiewende" warnte, sondern auch der Bundesrat. "Anstatt Bürokratie zu vermeiden, würde der Wegfall der Steuerbefreiung diesen Anlagenbetreibern vielmehr sogar neue Bürokratie aufbürden, die mit der Steuerpflicht verbunden ist", schrieb die Länderkammer in einer Stellungnahme.

Die Bundesregierung wies dies zurück. "Aufgrund der vorgeschlagenen Anpassungen können weiterhin tausende Betreiber von Stromerzeugungsanlagen [...] bürokratiearm und rechtssicher Steuerbefreiungen in Anspruch nahmen, auch wenn Biomasse, Klär- und Deponiegas zur Stromerzeugung eingesetzt wird." Anlagenbetreiber könnten fortan die Steuerbefreiung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen in Anspruch nehmen, ohne Nachhaltigkeits- und Treibhausgaseinsparungen nachweisen zu müssen. (aba)

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