Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebundes (DStGB), sorgt sich um die Haushalte deutscher Kommunen.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebundes (DStGB), sorgt sich um die Haushalte deutscher Kommunen.

Bild: © Britta Pedersen/dpa

Auch im Frühjahr 2021 sorgt die Corona-Pandemie auf kommunaler Ebene für wegbrechende Einnahmen sowie dynamisch steigende Ausgaben. "Die Lage der Kommunalhaushalte ist schlicht prekär", so Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebundes (DStGB). Die letzte Option zur Ausgabenreduzierung auf kommunaler Ebene sei oftmals die Streichung von Investitionen, so der kommunale Spitzenverband.

"Angesichts des nach wie vor dramatischen kommunalen Investitionsrückstandes ist es keine nachhaltige Option, die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen zu kürzen", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Im Jahr 2020 betrug der Investitionsrückstand bei den Kommunen rund 147 Mrd. Euro.

ZDB: Unsicherheit verhindert Personaleinstellungen

Gerade in der Krise seien Bürger sowie die Wirtschaft auf starke und handlungsfähige Kommunen angewiesen, heißt es. ZDB und DStGB hätten daher ausdrücklich die Finanzhilfen für Kommunen im vergangenen Jahr begrüßt, insbesondere die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer. In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die beiden Verbände nun einen zweiten kommunalen Rettungsschirm gefordert.

Dieser sei zwingend zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit, heißt es weiter. Die derzeitige Unsicherheit führe in zahlreichen Kommunen schon heute zur Rückstellung von Investitionen und zum Verzicht auf Personaleinstellungen in der Bauplanung. Rückläufige kommunale Bauinvestitionen würden den weiteren Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft zudem spürbar gefährden.

Rettungsschirm für 2021 und 2022

Der zweite Rettungsschirm von Bund und Ländern für die Kommunalfinanzen müsse nach dem Willen der Verbände mindestens für die Jahre 2021 und 2022 gelten. Insbesondere sollte dieser die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbe- sowie der Einkommensteuer umfassen. (jk)

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