Die Europäische Kommission hat den von Deutschland eingeführten Marktmechanismus zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken genehmigt. "Die Pläne Deutschlands, Anreize für die frühzeitige Stilllegung solcher Kraftwerke zu bieten und im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählten Unternehmen eine Entschädigung für ihren Marktaustritt zu gewähren, stehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Mit den Ausschreibungen würden die Entschädigung auf das erforderliche Minimum begrenzt und eine übermäßige Wettbewerbsverzerrung vermieden, so Vestager. Diese Entscheidung sei ein wichtiges Signal und schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten, erklärten das Bundeswirtschafts- (BMWi), das Bundesfinanz-(BMF) und das Bundesumweltministerium (BMU) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Stilllegung von 4000 MW Steinkohle noch 2020
Damit kann nun wie im Kohleausstiegsgesetz festgelegt die Bundesnetzagentur bis zum 1. Dezember die Zuschläge aus der ersten Ausschreibungsrunde für die Steinkohle bekannt geben. Anfang September waren die Angebote der Betreiber eingegangen.
Die Genehmigung aus Brüssel ermögliche die planmäßige Stilllegung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten in Höhe von 4.000 Megawatt (MW) noch in 2020, teilten die Ministerien mit. Vorgesehen sind Ausstiegsprämien von maximal 165.000 Euro pro abzuschaltendem MW.
Ab 2027 gilt bei der Steinkohle Ordnungsrecht
Nicht von der EU-Kommission anerkannt wurde allerdings vorgesehene letzte Ausschreibungsrunde für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten im Jahr 2027. Diese soll laut der Brüsseler Entscheidung entfallen, um ein durchgehend hohes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten.
Die Stilllegung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten erfolge somit ab 2027 nach ordnungsrechtlichen Vorgaben, sprich ohne Entschädigungen, teilten BMWi, BMF und BMU mit.
Prüfverfahren für Braunkohle Entschädigungen steht noch aus
Beim Ausstieg aus der Braunkohle werde die EU- Kommission aller Voraussicht nach ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren eröffnen, teilten die Ministerien mit. Damit werde für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit erreicht. Die Europäische Gerichtsbarkeit habe in der Vergangenheit wichtige beihilferechtliche Genehmigungen der EU-Kommission aufgehoben, weil diese auf förmliche Prüfverfahren verzichtet hatte
Ein Prüfverfahren stelle jedoch die vorgesehene Verhandlungslösung mit Entschädigungszahlungen und den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den betroffenen Unternehmen nicht in Frage, heißt es in der Pressemitteilung.
Bundesregierung: Stilllegungspfad für Braunkohle nicht gefährdet
Eine Prüfung durch die EU-Kommission habe jedenfalls keinen Einfluss auf die Stilllegung von Braunkohlekraftwerkskapazitäten in Deutschland. „Der Stilllegungspfad, der eine erste Kraftwerksabschaltung bereits zum 31.12.2020 vorsieht, gilt nach wie vor und wird umgesetzt,“ heißt es in der Pressemitteilung der drei Ministerien.
"Dass die beihilferechtliche Genehmigung jetzt erfolgt ist, gibt gerade den Unternehmen, die an der ersten Runde der Stilllegungsausschreibungen für Steinkohlekraftwerke teilgenommen haben, Planungssicherheit", erklärte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einer ersten Reaktion.
VKU: Steinkohle gegenüber Braunkohle weiter benachteiligt
Bedauerlich sei allerdings, dass die EU-Kommission die im Kohleausstiegsgesetz vorgesehene letzte Ausschreibungsrunde in 2027 nicht anerkenne, so Liebing. Denn damit sollte sichergestellt werden, dass es keine ordnungsrechtlichen Stilllegungen bis 2030 für Steinkohlekraftwerke gibt. "Der Wegfall dieser Ausschreibungsrunde führt zu einer weiteren Benachteiligung der Steinkohle gegenüber der Braunkohle", erklärte Liebing.
Zudem kritisiert der VKU, dass bisher keine beihilferechtliche Genehmigung für das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) durch die EU-Kommission vorliege. Dieses war im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes novelliert worden. Gerade kommunale Unternehmen, die in eine klimafreundliche Wärmeversorgung investieren wollten, bräuchten hier zügig Rechtssicherheit, so Liebing. (hcn)



