Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellt diesen Mittwoch den Haushaushaltsentwurf für das Jahr 2026 vor.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellt diesen Mittwoch den Haushaushaltsentwurf für das Jahr 2026 vor.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Von Andreas Baumer

Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium will die Strompreise für Haushalte rein über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten über das bisherige Maß hinaus senken. Das geht aus dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 hervor. Für das kommende Jahr sollen dafür insgesamt 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte am Mittwoch auf ZfK-Nachfrage, dass noch nicht klar sei, wie genau die Entlastung ausfallen würde.

Die gute Nachricht für Stromversorger und Netzbetreiber: Neu ist ein Zuschuss über Übertragungsnetzentgelte – das geläufigste Instrument – nicht. Bereits im Energiekrisenjahr 2023 bezuschusste der Bund diese. Konkret preisen die Übertragungsnetzbetreiber bis Anfang Oktober die Zuschüsse in ihre Entgelte ein. Diese werden dann von den Verteilnetzbetreibern, oft Stadtwerken, übernommen. Bis zum 15. Oktober veröffentlichen die Netzbetreiber ihre Verteilnetzentgelte.

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Reiche: "Entlastungen müssen beim Kunden ankommen"

Wann Stromversorger die Entlastung an ihre Kunden weitergeben, hängt prinzipiell von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mahnte die Branche bereits: "Die Entlastungen müssen beim Kunden ankommen."

Dies ließen die führenden Energieverbände BDEW und VKU nicht auf sich sitzen. Nur wenn bis Anfang Oktober die notwendigen gesetzlichen Beschlüsse gefasst würden, sei "eine reibungslose Umsetzung der Entlastungen" möglich, schrieb der BDEW. Der VKU forderte sogar ein noch früheres Handeln: "Damit die Entlastung planmäßig erfolgen kann, müssen die erforderlichen gesetzlichen Beschlüsse im September gefasst werden."

Andernfalls könnten die Netzbetreiber den Zuschuss nicht mehr entgeltmindernd zum Neujahrsbeginn einpreisen. "Auch die Energieversorger haben feste Fristen für die Einbeziehung der Entlastung in die Energiepreise", erinnerte BDEW-Chefin Kerstin Andreae.

Die Entlastung von Haushalten über Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten hat einen großen Nachteil. Die Entlastung kommt ungleichmäßig an. Vereinfacht gesagt profitieren Netzgebiete, die viel Strom aus dem Übertragungsnetz beziehen, stärker als Netzgebiete, die ihren Strom über heimische Quellen decken.

Strompreis-Senkung: Um wie viel wird wirklich entlastet?

Nach BDEW-Angaben vom Januar bringt eine Milliarde Euro Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten für Haushaltskunden eine durchschnittliche Entlastung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Der nun geplante Zuschuss würde also zu einer Entlastung von 1,3 Cent pro kWh führen, sofern nur Übertragungsnetzentgelte bezuschusst werden. Hinzugerechnet werden muss noch die Umsatz- oder Mehrwertsteuer, die für diesen Betrag entfällt. Dann wären es gut 1,5 Cent pro kWh.

Das Bundeswirtschaftsministerium präsentierte der ZfK jüngst andere Zahlen. Demnach werden Haushaltskunden um bis zu 2,4 Cent pro kWh entlastet. Im Einzelfall sollen es auch bis zu drei Cent pro kWh, im Mittel etwa zwei Cent sein.

Im Koalitionsvertrag liest sich das schwarz-rote Strompreis-Versprechen noch so. "Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten", steht dort. "Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren."

Stromsteuer-Senkung verschoben

Von fünf Cent pro kWh ist die Koalition bei der Strompreisentlastung weit weg. Die Senkung der Stromsteuer für Haushalte auf das europarechtliche Minimum wurde verschoben. Dies hätte eine einheitliche Entlastung um 2,3 Cent pro kWh gebracht. Ob die im Koalitionsvertrag angedeuteten Umlagen – gemeint waren wohl sogenannte netzbezogene Umlagen – kommen, ist weiter ungewiss. Auch sie würden für Haushalte eine einheitliche Entlastung bringen.

Wer es gut meint mit Schwarz-Rot, der könnte die fünf Cent pro kWh als geplante Energiepreis- und nicht nur als Strompreissenkung auslegen. In diesem Fall würde die Abschaffung der Gasspeicherumlage hinzukommen. Die liegt allerdings auch nur bei 0,3 Cent pro kWh Gas und kommt in der Regel nur dort vollständig an, wo mit Gas geheizt oder gekocht wird.

Am Ende beschließt der Bundestag den Haushalt 2026. Es ist nicht auszuschließen, dass er noch Änderungen an der Strompreisentlastung vornimmt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der als CSU-Vorsitzender auch Teil der schwarz-roten Koalitionsspitze ist, stellte zudem für 2027 eine allgemeine Senkung der Stromsteuer in Aussicht. Angelegt ist dies in der Finanzplanung der Bundesregierung bislang noch nicht.

Hinweis: In einer ersten Fassung hieß es, dass die Bundesregierung nur Übertragungsnetzentgelte bezuschussen wolle. Am Mittwoch stellte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) klar, dass noch offen ist, ob die Zuschüsse nur zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte verwendet werden sollen oder auch andere Umlagen einbezogen werden. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert.

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