Von Andreas Baumer
Bisweilen sind auch schwarz auf weiß gedruckte Bundeshaushaltsentwürfe nicht immer so eindeutig. Beispiel Haushaltsentwurf 2026, der diesen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde: 6,5 Milliarden Euro sind dort als "Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten" eingeplant. Eine endgültige Entscheidung, ob damit nur Übertragungsnetzentgelte gemeint sind, ist allerdings noch nicht gefallen.
Auf ZfK-Nachfrage sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), dass sein Haus noch "mittendrin" sei in den Verhandlungen, wie genau Haushalte entlastet werden sollen. "Insofern ist noch gar nicht klar, wie es mit den Umlagen ist". Er versprach eine "zeitnahe" Lösung.
Unsicherheit bei anderer strombezogener Umlage
Tatsächlich liegt bislang zwar ein Haushaltsentwurf vor, der eine Entlastungssumme nennt; ein Gesetz, das den Zuschuss regelt, fehlt hingegen. Das könnte daran liegen, dass eine Senkung netzbezogener Umlagen durch den Bund beihilferechtlich schlagend werden könnte und in der Folge von der EU-Kommission genehmigt werden müsste. Dem Vernehmen nach laufen bereits Gespräche dazu mit Brüssel.
Zusätzliche Unsicherheit schafft offenbar auch ein vor dem Europäischen Gerichtshof liegender Rechtsstreit. Die Frage dort: Muss eine andere strombezogene Umlage, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, beihilferechtlich von der EU-Kommission genehmigt werden? Ein Urteil dazu wird gegen Ende dieses Jahres erwartet.
Bei den Netzentgelten ist das leichter. Hierzu gibt es aus der Energiekrisenzeit bereits einen Präzedenzfall. Im Jahr 2023 schoss der Bund bereits mehrere Milliarden Euro zu, um die Übertragungsnetzentgelte zu dämpfen. Im Energiewirtschaftsgesetz beschäftigt sich ein eigener Paragraf mit dem Zahlungsmechanismus.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass ein reiner Zuschuss von Übertragungsnetzentgelten zu einer recht ungleichmäßigen Entlastung führen würde. Vereinfacht gesprochen profitieren Kunden in Netzgebieten am stärksten, wo besonders oft Strom aus den Übertragungsnetzen bezogen wird. Kunden in Netzgebieten, wo die Stromnachfrage vor allem aus dezentraler Erzeugung gedeckt wird, werden demgegenüber benachteiligt.
Umlagen gegen Netzentgelte
Prinzipiell lässt sich sagen, dass ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten insbesondere Stromgroßverbrauchern in der Industrie nützt. So lässt sich wohl auch folgende Aussage von Klingbeil verstehen. Er sagte: "Die Priorität, die diese Bundesregierung setzt, liegt auf dem Erhalt von Arbeitsplätzen."
Ein Zuschuss zu netzbezogenen Umlagen wie der Offshore-Umlage oder zum Aufschlag für besondere Netznutzung würde dagegen stärker Haushalten zugutekommen. Großverbraucher wiederum würden kaum entlastet werden, weil bei ihnen nicht der reguläre Satz erhoben wird. Der Vorteil bei Umlagen wäre, dass Haushaltskunden bundesweit einheitlich entlastet werden würden.
Eine pauschale Senkung der Stromsteuer, die für Haushaltskunden derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh) beträgt, hatte die schwarz-rote Koalition vor einigen Wochen entgegen anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag vom Tisch genommen. Angesichts einer erwarteten milliardenschweren Haushaltslücke dürfte eine allgemeine Stromsteuersenkung auch im übernächsten Jahr eher schwierig werden.
In einer ersten Reaktion forderte der Stadtwerkeverband VKU bei der Strompreisentlastung "rasche Klarheit – auch im Sinne der Unternehmen, die ausreichend Vorbereitungszeit für die Umsetzung benötigen".
Auch der Energieverband BDEW pochte darauf, dass zwingend die notwendigen Vorlaufzeiten in der Umsetzung zu beachten seien. Konkret heißt das: Zum 1. Oktober veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber ihre vorläufigen Entgelte. Diese werden in der Folge in die Entgelte der Verteilnetzbetreiber eingepreist. Diese werden bis zum 15. Oktober veröffentlicht.
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