Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Von Andreas Baumer

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte es am Dienstag im Bundestag noch einmal. Auch wenn die Stromsteuer für Privathaushalte zunächst nicht gesenkt wird, werden Privathaushalte durch die Senkung der Netzentgelte trotzdem entlastet – um "round about 100 Euro". Doch woher kommen die 100 Euro überhaupt?

Auf ZfK-Anfrage konkretisierte ein Ministeriumssprecher, dass ein durchschnittlicher Haushalt um "bis zu 100 Euro im Jahr" im Bereich der Netzentgelte entlastet werde. Offen blieb, was ein durchschnittlicher Haushalt aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums ist. Möglicherweise gilt ein Vier-Personen-Haushalt als durchschnittlicher Haushalt. Einen Vier-Personen-Haushalt hatte Reiche bei einem früheren Termin als Maßstab genommen.

6,5 Milliarden Euro für Netzentgelte

Einig ist sich die schwarz-rote Koalition, dass der Strompreis über einen Zuschuss zu den Netzentgelten gesenkt werden soll. So steht es bereits im Koalitionsvertrag. So steht es auch im Ergebnispapier des letzten Koalitionsausschusses.

Unklar ist, ob in diesem Rahmen neben den Netzentgelten noch strombezogene Umlagen gesenkt werden sollen. Eine Möglichkeit wäre die Senkung der Offshore-Umlage oder der Aufschlag für besondere Netznutzung. Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses werden Umlagen als Teil des 6,5 Milliarden Euro schweren Entlastungspakets genannt. In der Antwort des Wirtschaftsministeriums ist davon keine Rede. Hier heißt es wörtlich: "Ein wesentlicher Bestandteil dieser Entlastung ist der geplante Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro."

Der Knackpunkt bei einem reinen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ist, dass die individuelle Entlastung sehr unterschiedlich ausfallen kann. Denn nicht jeder Netzkunde zahlt die gleichen Übertragungsnetzentgelte. Darauf weist auch das Wirtschaftsministerium hin: "Wie stark sich dieser Effekt im Einzelfall auswirkt, hängt [unter anderem] vom individuellen Verbrauchsverhalten sowie vom jeweiligen Verteilnetz ab – denn ein einheitliches Verteilernetzentgelt gibt es nicht."

Entlastungsspanne von 1,3 bis 2,4 Cent pro kWh

Doch was heißt das genau? Das Ministerium verweist auf überschlägige Berechnungen. Demnach könnte sich durch einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro im bundesweiten Schnitt eine Senkung der Netzentgelte für Haushaltskunden um bis zu 2,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ergeben. Im Einzelfall seien es auch bis zu drei Cent pro kWh, im Mittel etwa zwei Cent.

Eine grobe Analyse auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur ergebe für Privathaushalte eine Entlastungsspanne von 1,3 bis 2,4 Cent pro kWh, je nach Region. Hinzu komme der Mehrwertsteuereffekt, da auf Netzentgelte auch Mehrwertsteuer fällig sei.

Die Berechnungen scheinen dabei optimistischer auszufallen als Einschätzungen des Energieverbands BDEW vom Januar dieses Jahres. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag gab Andrees Gentzsch, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, für Haushalte pro einer Milliarde Euro Zuschuss eine durchschnittliche Entlastung von 0,2 Cent pro kWh an. "Eine genaue Entlastung für Kunden oder Kundengruppen kann aufgrund der Abhängigkeit der Netzentgelte von dem Lastprofil des Kunden nicht angegeben werden", sagte er.

Rechnet man mit den 0,2 Cent pro kWh, würden Haushalte im bundesweiten Durchschnitt nur noch um 1,3 Cent pro kWh entlastet werden. Samt Mehrwertsteuer wären es 1,5 Cent pro kWh. Auf jeden Fall dürfte die Streuung recht hoch ausfallen. Wie eine im Frühjahr veröffentlichte Consentec-Studie im Auftrag der Verbände VKU und ZVEI zeigte, würden manche Haushaltskunden von einer reinen Entlastung über die Übertragungsnetzentgelte fast gar nicht profitieren. In diesen Fällen könnten die versprochenen "round about 100 Euro" wie Hohn klingen.

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