Nach einem langen hin und her hat das Wirtschaftsministerium in der letzten Woche einen Gesetzesentwurf für die Strompreisentlastung vorgelegt. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß findet sich erwartungsgemäß nicht darin. Wirft man einen genauen Blick auf den Gesetzesentwurf findet sich jedoch noch eine Passage, die für einigen Unmut sorgen dürfte – diesmal trifft es in erster Linie die Lieferanten.
Grundlegend soll der Änderungsvorschlag die Zuschüsse zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro festschreiben. Konkret heißt es dort: "Die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung haben im Kalenderjahr 2026 einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro."
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Darüber hinaus sieht der Vorstoß aus dem Reiche-Ministerium jedoch vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber ihre Netzentgelte im laufenden Jahr anpassen können. Das Ganze soll einmal pro Jahr möglich sein und zum Anfang eines Monats erfolgen.
Verband kritisiert Reiche-Vorgehen bei Strompreisen
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hält die Senkung der Netzentgelte zwar in erster Linie für den richtigen Schritt, weil damit Strom im Vergleich zu anderen Energieträgern günstiger wird. Das würde den Umstieg auf kohlenstoffarme Technologien für Verbraucher lohnender machen. Eine nachhaltige Lösung sähe hier jedoch anders aus, die Netzentgelte müssten dauerhaft gesenkt werden, so der Verband.
Die geplante unterjährige Anpassung wird vom BNE als "problematisch" eingestuft. Aus Sicht des Verbandes würde die Änderung der erst im Juli vorgelegten Gesetzesänderung dem verpflichtenden Angebot von Fixverträgen zuwiderlaufen. Demnach würden Lieferanten Gefahr laufen, die unterjährig erhöhten Netzentgelte aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen.
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Würden die Lieferanten die geänderten Übertragungsnetzentgelte an ihre Fixpreiskundinnen und -kunden weitergeben, hätten diese ein Sonderkündigungsrecht. Laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde das Sonderkündigungsrecht bei der Weitergabe von niedrigeren Netzentgelten zwar entfallen, nicht jedoch bei einer Erhöhung dieser.
"Unangemessene Nachteile" aufgrund fehlender Fristen
Des Weiteren kritisiert der BNE, dass im Änderungsvorschlag des Ministeriums keine Vorlauffristen geregelt seien. Wenn diese nicht lange genug seien, würden Lieferanten "unangemessene Nachteile" entstehen.
Als Lösung schlägt der Verband vor, die unterjährigen Änderungen zu vermeiden, indem "nicht erfolgte Zahlungen über das Instrument des Regulierungskontos" abgewickelt werden.
Andernfalls müsse zumindest das Sonderkündigungsrecht für die unterjährigen Erhöhungen von Netzentgelten entfallen. In seiner Stellungnahme schreibt der BNE von einer lediglich begrenzten Planbarkeit für Lieferanten, da der Zuschuss lediglich für das Jahr 2026 gewährt werden solle. Wie die ZfK allerdings aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums erfuhr, wird es "auch in den folgenden Jahren [...] eine Entlastung mit einem Volumen von 6,5 Milliarden aus dem KTF für die Stromkunden geben." Die genaue Ausgestaltung sei hier aber noch nicht festgesetzt, anteilig könnte die Entlastung dann auch über "andere Umlagen" erfolgen.
Wie viel Entlastung wird am Ende bei den Kundinnen und Kunden ankommen?
Auf ZfK-Nachfrage sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums: "Die Strompreise für Haushalte sind in Deutschland unterschiedlich hoch. Ein Netzentgeltzuschuss entlastet zielgenau die Haushalte, die von den Kosten des Netzausbaus besonders betroffen sind. Der durchschnittliche Wert von etwa 2 ct/kWh Entlastung durch einen Zuschuss zu den ÜNB-Kosten basiert auf Erfahrungswerten der BNetzA. Die 3 ct/kWh markieren den maximalen Entlastungswert."
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) prognostizierte bereits im Januar eine durchschnittliche Entlastung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) pro Milliarde, die zugeschossen wird. Wenn man die Umsatz- und Mehrwertsteuern mit einberechnet, die für die Beträge entfällt, kommt man so auf rund 1,5 Cent pro kWh. Von den im Koalitionsvertrag versprochenen "mindestens fünf Cent pro kWh" bleibt die Regierung in jedem Fall wohl weit entfernt.



