Von Andreas Baumer
Die Pläne des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums, die Stromsteuerbefreiung für Klärgas zum Eigenverbrauch in bestimmten Fällen dauerhaft zu kippen, stößt bei Abwasserverbänden auf Widerstand. "Die Änderung führt zu einem deutlichen Kostenanstieg bei den Abwasserentsorgern und damit zu einer Verteuerung der Abwasserbeseitigung", schreibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). In der Praxis gibt es laut Zoll bereits seit Anfang 2024 keine Steuerbegünstigung mehr für bestimmten Strom aus Klär- und Deponiegas.
Aus Sicht des Verbands sollte Klärgas weiterhin als erneuerbarer Energieträger definiert werden. Schließlich entstehe das Gas bei der Behandlung von Abwasser in kommunalen Kläranlagen im Wege der Ausfaulung. "Hierbei handelt es sich um biologisch abbaubare Anteile von Abfällen, zumeist aus Haushalten, und daher um erneuerbare Energieträger".
Klärgas kein erneuerbarer Energieträger mehr
Sowohl Klärgas wie in einigen Fällen auch Klärschlamm würden regelmäßig in Klärwerksbetrieben vor Ort in ökologisch effizienter Weise zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Der erzeugte Strom könne wiederum für stromintensive Prozesse in der Kläranlage selbst verwendet werden. So werde ein grüner Klärwerksbetrieb ermöglicht. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf würde eben dieser grüne Klärwerksbetrieb verhindert.
Laut aktuellem Gesetz ist erneuerbarer Strom von der Stromsteuer befreit, sofern er vor Ort selbst verbraucht wird. Wird Klärgas wie geplant allerdings nicht mehr als erneuerbarer Energieträger definiert, entfällt diese Bestimmung für Klärwerke.
Prinzipiell sieht das Gesetz zudem vor, dass Strom in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt bei Selbstverbrauch von der Stromsteuer befreit wird. Gerade ältere Anlagen in Klärwerken erfüllten aber nicht in jedem Fall die Hocheffizienzkriterien, schreibt der BDEW. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die frühzeitigen Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit nunmehr mit einer sprunghaften zusätzlichen Steuerlast bestraft werden sollen."
Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es eigentlich, die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe zu verlängern. Anders als im Koalitionsvertrag wird die Stromsteuer jedoch nicht für alle pauschal gesenkt. Der BDEW fordert eine Absenkung der Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen. Damit ist er mit einer Reihe anderer Energieverbände auf einer Linie.
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