Mit der Überführung von EinsMan in die Redispatch-2.0-Regentschaft soll das Gesamtvolumen der notwendigen Maßnahmen nachhaltig reduziert werden, um die aktuell hohen Redispatch-Kosten volkswirtschaftlich zu optimieren.

Mit der Überführung von EinsMan in die Redispatch-2.0-Regentschaft soll das Gesamtvolumen der notwendigen Maßnahmen nachhaltig reduziert werden, um die aktuell hohen Redispatch-Kosten volkswirtschaftlich zu optimieren.

Bild: © BTC AG

Bereits seit 2022 gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021. Der Nachfolger ist mit dem EEG 2023 auch bereits beschlossen. Doch jetzt sorgt eine Regelung aus dem Vorgängergesetz für Kritik in der Biogasbranche.

Unter §39 d enthält das EEG 2021 nämlich die sogenannte "Südquote". Sie sieht vor, dass mindestens die Hälfte der ausgeschriebenen Leistung in der Südregion bezuschlagt wird. Bislang war die Regelung nicht in Kraft getreten, weil die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU ausstand. Nun hat die EU-Kommission jedoch ihren Segen erteilt.

Zustimmung aus Bayern

Hintergrund der Quote ist, dass Biogasanlagen in Süddeutschland bisher finanziell benachteiligt werden. Zumindest sieht das der Gesetzgeber so. Erhalten Ausschreibungen in der Südregion zu wenige Zuschläge für neue Anlagen, können auch in den übrigen Bundesländern keine Zusagen erteilt werden.

So hatte etwa Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) den Bund mehrfach aufgefordert, die "Südquote" für Biomasse bei der Europäischen Union durchzusetzen und diese als wichtigen "Schalthebel" für die Energiewende im Süden bezeichnet.

Bedrohte Biogasanlagen

Das Hauptstadtbüro Bioenergie hatte die Südquote bei Biogas dagegen abgelehnt. Aus Sicht des Büros werden damit Anbieter aus nördlichen Bundesländern bei ihren Geboten verunsichert und der Ausbau der Biogasschiene gedämpft.

Auch der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen/Bremen hält die Quote für eine schlechte Idee. "Dass bei künftigen Ausschreibungen nun zusätzlich zu den in keinem Fall auskömmlichen Ausschreibungsbedingungen auch noch die Südquote greifen soll, bedroht die stark benötigten, flexiblen Biogas- und Biomethananlagen zusätzlich", sagte LEE-Vorstandsmitglied Thorsten Kruse nun mit Blick auf die Entscheidung aus Brüssel.

Knapp 25 Cent pro kWh

In der Gesetzgebung zum Strompreisbremsengesetz seien richtigerweise bereits die massiven Mehrkosten für Biogasanlagenbetreiber festgestellt worden. Die Anlagenbetreiber würden nun neben bereits zuvor kaum auskömmlichen Ausschreibungshöchstwerte zusätzlich belasten.

"In dem Schreiben der EU-Kommission zur Genehmigung der Südquote werden die Stromgestehungskosten einer 540 Kilowatt-Biogasanlage im Norden mit 24,97 Cent pro Kilowattstunde beziffert," so Kruse weiter.

Bundesnetzagentur gefordert

In der letzten Ausschreibung habe der Gebotshöchstwert für bestehende Biogasanlagen bei 18,22 Cent pro kWh gelegen. "Hier zeigt sich eine erhebliche Lücke zwischen den Ausschreibungsbedingungen und der betriebswirtschaftlichen Realität, welche politisch zwingend aufgegriffen werden muss mit einer Anhebung der Gebotshöchstwerte", so der Verbandsvertreter.

Durch die nun genehmigte Südquote drohe nicht weniger als der "flächendeckende Verlust von bestehender, nachhaltiger und flexibler Anlagenleistung im Norden". Der Verband fordert daher die Bundesnetzagentur auf, die Südquote nicht umzusetzen.

Wenige Anlagen im Süden

Als mahnendes Beispiel führt der Verband zudem die Biomethanausschreibung vom Dezember 2021 an: Bezuschlagt wurden in dieser Runde insgesamt 21 Anlagen, wovon nur zwei in der Südregion errichtet werden sollen.

Durch das niedrige Ausbautempo würden Anlagenbetreiber in den übrigen Bundesländern demnach ausgebremst. Diese würden aber künftig wegen zu erwartenden Ausbauzahlen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen dringend benötigt, um Ausgleichsenergie bereitzustellen. (jk)

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