"Südquote" sorgt bei Biogas-Verbänden für Ärger

Biogasprojekte sollen es in Süddeutschland künftig einfacher haben. In der Branche kommt das nicht bei allen gut an. (Symbolbild)
Bereits seit 2022 gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021. Der Nachfolger ist mit dem EEG 2023 auch bereits beschlossen. Doch jetzt sorgt eine Regelung aus dem Vorgängergesetz für Kritik in der Biogasbranche.
Unter §39 d enthält das EEG 2021 nämlich die sogenannte "Südquote". Sie sieht vor, dass mindestens die Hälfte der ausgeschriebenen Leistung in der Südregion bezuschlagt wird. Bislang war die Regelung nicht in Kraft getreten, weil die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU ausstand. Nun hat die EU-Kommission jedoch ihren Segen erteilt.
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