Es war ein fast schon typischer Wochenauftakt im politischen Berlin. Am Montag verbreitete sich das Gerücht, dass die Kraftwerksstrategie am Dienstag "voraussichtlich" veröffentlicht werde. Am Dienstag wurde dann zunehmend klarer, dass das Wort "nicht" besser gepasst hätte.
Dabei sind die Rahmenbedingungen für den Bau neuer, auf Wasserstoff umrüstbarer Gaskraftwerke bei weitem nicht das einzige Vorhaben, auf das die Energiebranche wartet. Auch bei der Umsetzung wichtiger EU-Richtlinien hängt die Ampel hinterher.
TEHG: Zwölf Verbände schreiben Brief
So beschloss die EU, den bisherigen europäischen CO2-Handel zu reformieren und zudem zum 1. Januar 2027 einen gesonderten CO2-Handel für den Wärme- und Verkehrsbereich einzuführen. In Deutschland würde Letzterer im Wesentlichen den nationalen Brennstoffemissionshandel ablösen.
Die Richtlinie hätte spätestens am 30. Juni 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, heißt es nun in einem Brief von zwölf deutschen Spitzenverbänden, darunter dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Verband der Chemischen Industrie und den Energieverbänden VKU und BDEW. Als Adressaten werden das Bundeskanzleramt sowie das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geführt.
"Bis heute kein Gesetzentwurf"
"Eine fristgerechte Umsetzung ist faktisch unmöglich; bis heute liegt noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vor", heißt es in dem Brief. "Es ist unverständlich, warum die Bundesregierung diesen bis heute noch nicht vorgelegt hat."
Die Verbände schildern, welche Auswirkungen das Versäumnis schon jetzt hat. So müssten beispielsweise Versorger, die gasbasierte Heizkraftwerke betreiben und damit sogenannte Inverkehrbringer von Brennstoffen im neuen CO2-Handelssystem sind, bis 2025 im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein. Andernfalls dürften nach EU-Recht keine Brennstoffe mehr in Verkehr gebracht werden.
Schwierigkeiten für Unternehmen
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt könne hierzu aber mangels nationaler Rechtsgrundlage keine entsprechenden Vorgaben zu einem Überwachungsplan machen, klagen die Verbände. "Die betroffenen Unternehmen wissen damit nicht, welche Daten sie im Detail erheben müssen, um die notwendige Genehmigung ab dem [1. Januar] 2025 erlangen zu können."
Durch die knappen Fristen müssten Unternehmen daher derzeit Daten nach bestem Wissen und Gewissen auf Vorrat sammeln und gegebenenfalls im Anschluss an ein ordentliches parlamentarisches Verfahren binnen kürzester Frist erheben und nachmelden. "Dies steht lediglich beispielhaft für Problemlagen, die sich aus einer verspäteten Umsetzung ergeben."
Schnelle TEHG-Novelle gefordert
Die Verbände schließen mit einer Bitte: "Wir möchten [...] dringend dafür werben, die Novelle [des betreffenden Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, kurz TEHG] nunmehr zeitnah auf den Weg zu bringen." (aba)



