Preem, Schwedens größter Hersteller von Kraftstoffen, spielt eine herausragende Rolle bei der Umstellung auf Wasserstoff.

Preem, Schwedens größter Hersteller von Kraftstoffen, spielt eine herausragende Rolle bei der Umstellung auf Wasserstoff.

Bild: © Adobe Stock/Thomas

Von Daniel Zugehör

Das Gaspaket der Bundesregierung liegt auf dem Tisch. Unternehmen und Verbände müssen sich bis zum 24. November dazu positionieren. Klar ist bereits: Die Regierungspläne gefallen nicht allen, wie erste Reaktionen von Stakeholdern zeigen. Der Bund plant weiterreichende Änderungen im Bereich Gas und Wasserstoff und setzt damit EU-Vorgaben in deutsches Recht um. Die Europäische Union möchte bis 2050 klimaneutral werden, Deutschland bekanntlich fünf Jahre früher.

Entsprechend einschneidend sind die Maßnahmen, sowohl für das gesamte Energiesystem als auch zum Beispiel die Erdgasversorgung. Der zur Konsultation stehende Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfasst 285 Seiten. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßte wie auch andere Verbände in einer ersten Einschätzung, "dass die Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets nun auf den Weg gebracht wurde".

Fokus auf Verteilnetzen

Sie hebt hervor, dass der Fokus richtigerweise insbesondere auf der Umsetzung der Planungen für die Verteilernetzbetreiber liege. Diese sollen laut EnWG-Entwurf etwa Entwicklungspläne vorlegen, wenn sie ihr Gasnetz umrüsten oder stilllegen wollen. Der BDEW bewertet außerdem positiv, dass der Gesetzgeber einen großflächigen Rückbau der Gasinfrastruktur verhindern will.

Dies wird ebenso vom VKU goutiert: "Wichtig und richtig ist die Entscheidung des BMWE, dass Eigentümer öffentlicher oder privater Grundstücke außer Betrieb genommene Leitungen grundsätzlich dulden müssen", erklärte der Verband auf Nachfrage. Vielmehr sollen diese laut Entwurf künftig für Wasserstoff genutzt werden.

Kein weiteres Amortisationskonto

Allerdings klafft genau da eine Finanzierungslücke in dem ansonsten ausführlichen Papier. Während der Bund für das Wasserstoff-Kernnetz ein Amortisationskonto eingerichtet hat, bleibt ungewiss, inwieweit auch Verteilnetzbetreiber finanziell unterstützt werden könnten.

Das bemängelt auch der BDEW: Für den weiteren Ausbau müssten jetzt bestehende Unklarheiten und Unsicherheiten, insbesondere finanzielle Risiken, ausgeräumt beziehungsweise begrenzt werden, fordert die Verbandschefin. Ebenfalls Handlungsbedarf sieht der DVGW-Vorstandsvorsitzende Gerald Linke: "Die Frage der finanziellen Unterstützung durch den Bund ist weiterhin offen. Hier braucht es dringend Klarheit, um Investitionen in die Verteilnetzinfrastruktur anzureizen."

Informationspflichten "zu komplex"

Weiter kritisiert Linke gegenüber der ZfK die geplanten Informationsfristen. Netzbetreiber sollen beispielsweise Letztverbraucher zehn Jahre im Voraus informieren, wenn sie einen Gasanschluss kappen wollen. Die vorgesehenen Fristen seien zu lang und die Anforderungen an die Informationspflichten der Netzbetreiber zu komplex bis teilweise nicht umsetzbar, so der DVGW-Chef. Zudem werde so politische Verantwortung auf die Betreiber verlagert.

Ganz ähnlich äußert sich der VKU: Viele Kommunen würden bereits Stilllegungen planen und hätten diese auch schon kommuniziert. 19 Prozent der Stadtwerke planten laut einer Verbandsumfrage, ihr Gasnetz stillzulegen. Die geplante Zehn-Jahres-Frist sei daher "im Einzelfall zu lang", so der VKU, und sollte durch Ausnahmeregeln abgemildert werden. Auch sollten Gas- und Wärmenetze nicht für so einen langen Zeitraum parallel betrieben werden müssen.

Darauf hatte in einer frühen Reaktion auf den EnWG-Entwurf schon der Stadtwerkeverbund Thüga hingewiesen. Statt der zehn Jahre sollte eine generelle Frist von fünf Jahren gelten, wie sie auf Fernleitungsnetzebene vorgesehen ist. "Diese wäre mit Blick auf Einheitlichkeit auch auf der Verteilnetzebene sinnvoll", macht der Thüga-Vorstandsvorsitzende Constantin H. Alsheimer in einer Mitteilung deutlich.

Biogasrat sieht dringenden Änderungsbedarf

Besonders enttäuscht zeigte sich die Biogasbranche. Vor allem, weil die Regierung bislang gültige Vorteile für Netzanschlüsse im kommenden Jahr nicht – wie gehofft – fortführen möchte. Damit würden die Rahmenbedingungen die Einspeisung von klimaneutralem Biomethan gegenüber geltendem Recht deutlich verschlechtern, sagte die Geschäftsführerin des Biogasrats Janet Hochi. "Wir sehen daher dringenden Änderungsbedarf".

Hochi pocht darauf, geltende Regelungen der Gasnetz-Zugangsverordnung "ohne Abstriche" fortzuführen. Andernfalls werde Deutschland dem EU-Ziel, erneuerbare Gase zu fördern, "nicht ansatzweise gerecht". Der aktuelle EnWG-Referentenentwurf (Stand 18. September) liegt der ZfK-Redaktion vor. Die zentralen Vorhaben haben wir für Sie hier zusammengefasst.

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