Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich inzwischen auf vielen Produkten.

Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich inzwischen auf vielen Produkten.

Bild: © Michael Staudinger/Pixelio

Nachdem die Koalitionsparteien vergangene Legislaturperiode an einem Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) gescheitert waren, wagt das Bundeswirtschaftsministerium nun einen neuen Versuch. Nach wie vor geht es darum, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeeG) zu bündeln. Branchenverbände, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Naturschutzbund (NABU), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) und der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband (GIH) sehen schon jetzt die Gefahr, dass bestehende Anforderungsstandards durch Sonderklauseln aufgeweicht werden.

Im Rahmen des GEG soll ein energetischer Standard für ein Niedrigstenergiegebäude für Bestand und Neubau festgelegt werden. Das Anforderungsniveau des KfW-Effizienzhaus 55 soll ab 2019 als Referenz für öffentliche Gebäude und ab 2021 für private Gebäude gelten. Doch schon heute erfüllen weniger als die Hälfte der Neubauten die geltenden EnEV-Anforderungen. Das Problem: Bis zum Jahr 2050 wird dieser Bestand keine wesentlichen, wirtschaftlich vertretbaren, energetischen Modernisierungen erfahren, sagen die Verbände.

"Efficiency First"-Prinzip darf nicht vernachläsigt werden

Der eigentliche Anlass für den Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sind jedoch die Vorschläge aus der Bau- und Immobilienbranche. Sie könnten aus Sicht der Verbände den Gesetzesentwurf deutlich schwächen und für eine weitgehende Zielverfehlung sorgen. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) fordern die Berücksichtigung diverser Öffnungsklauseln.

Anstatt den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust einzuschränken, um die Energieeffizienzanforderungen zu erreichen, soll alternativ eine Senkung der Treibhausgasemissionen erlaubt werden. Für die DUH, den NABU und Co. eine kritische Überlegung, denn eine ausschließliche Ausrichtung der Gebäudeenergieanforderungen auf Treibhausgasemissionen sei falsch und konterkariere das im Koalitionsvertrag genannte „Efficiency First“-Prinzip.

Quartiersbilanzierung in der Praxis schwierig

Ein Großteil der Emissionsminderung müsse über die Senkung des Energieverbrauchs erfolgen, nur so könne wirtschaftlich und nachhaltig dekarbonisiert werden. Darüber hinaus ginge die geforderte Öffnungsklausel nicht mit der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) konform. Schließlich ist dort der Primärenergieverbrauch als Kriterium für das Effizienzniveau fixiert.

Auch den Vorschlag Quartiersbilanzierungen bei den Effizienzanforderungen zu berücksichtigen, stößt bei den Verbänden auf Zweifel. „Eine Bilanzierung auf Quartiersebene kann (...) Einzelanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht ersetzen“, heißt es in dem Brief. Es dürfe nicht sein, dass in einem Quartier Gebäude mit besonders gutem Wärmeschutz und erneubarerer Versorgung energetisch schlechtere Bauten kompensieren. (ls)

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