Mittlerweile zeichnet sich ab, wie das von Robert Habeck (Grüne) geführte Bundeswirtschaftsministerium gegen negative Strompreise und hohe EEG-Förderkosten vorgehen will. Ein neuer Gesetzesentwurf zeigt auf, wie die Pflicht zur Direktvermarktung schrittweise ausgeweitet wird. Ab Anfang 2027 sollen dann alle Erneuerbaren-Anlagen mit mindestens 25 Kilowatt (kW) Leistung für die Vermarktung ihres Stroms selbst verantwortlich sein.
Betroffen davon sind vor allem mittelgroße Solar-Aufdachanlagen, etwa auf Gewerbedächern und Lagerhallen. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW Solar) kritisiert die geplante Maßnahme deshalb scharf: Hohe Kosten und zusätzlicher Aufwand könnten den Solarausbau in diesem Segment ausbremsen.
Kosten über 1000 Euro
Direktvermarktungskosten von "in der Regel über 1000 Euro würden Unternehmen davon abhalten, ihre Firmendächer für den Klimaschutz und die Sonnenstromernte zu nutzen", warnt Verbandschef Carsten Körnig. Schon jetzt sei die Direktvermarktung, der "oft relativ kleinen Solarstrommengen", eine Herausforderung für viele Betriebe und verhindere PV-Zubau auf Mittelstandsdächern.
Auch technisch sei die Direktvermarktung bei Anlagen zwischen 25 und 100 kW nicht umsetzbar. Körnig verweist auf die Prozesse zwischen Direktvermarktern und den Verteilnetzbetreibern, die "in aller Regel nur unzureichend digitalisiert" seien. Auch der Rollout von intelligenten Messsystemen verlaufe "bislang nur schleppend".
Verlorenes Potenzial
Auch bei Eigenheimbesitzern und kleineren Wohngebäuden fürchtet der Solarverband "ungewollte Wirkung". So könnten Solarinteressierte ihre Anlagen künftig auf maximal 25 kW begrenzen, um der Direktvermarktungspflicht zu entgehen. "Auch auf diese Weise gehe solares Zubaupotenzial verloren, ohne auf der anderen Seite Systemstabilität zu gewinnen", betont Körnig.
Stattdessen ruft der Verbandsvertreter die Politik auf, "bürokratische Hürden für einen schnelleren Ausbau von Speichern" und die "systemdienliche Nutzung" von Speichern zu beseitigen. Ein schnellerer Speicherausbau und ein flexiblerer Verbrauch würden dabei helfen, "Angebot und Nachfrage bei den erneuerbaren Energien noch besser aufeinander abzustimmen und die Stromnetze zu entlasten."
Ausnahmen bei der Direktvermarktung
Um die Direktvermarktung zu vereinfachen, will das Wirtschaftsministerium im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zudem zahlreiche Änderungen vornehmen. So können Betreiber von Anlagen mit älteren Wechselrichtern diese künftig auch direktvermarkten, wenn keine mehrstufige oder stufenlose Steuerung möglich ist. Auch erhalten die Direktvermarkter eine Übergangfrist bis Anfang 2027, um Smart-Meter-Gateways auszurollen.
Bei der Absenkung der Direktvermarktungsschwelle gibt es ebenfalls Ausnahmen: So können vor Anfang 2028 in Betrieb genommene Anlagen etwa noch bis Ende 2028 die Einspeisevergütung nutzen, wenn sie ihre maximale Einspeiseleistung auf 30 Prozent drosseln. (jk)
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