Zur Sicherung einer unterbrechungsfreien Energieversorgung müsse eine "vorbehaltslose Prüfung aller in Frage kommenden Optionen" erfolgen, fordert der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft in einem Positionspapier. Sofern für die Versorgungssicherheit nötig, sollten Kohlekraftwerke aus den Reserven und Bereitschaften befristet für die Dauer der Krise aktiviert werden. Weitere Stilllegungen konventioneller Kapazitäten seien zu überprüfen und gegebenenfalls Wiederinbetriebnahmen ins Auge zu fassen. Politisch müssten hierfür die regulatorischen Vorgaben modifiziert bzw. vorübergehend angepasst werden, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Papier.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der Verband auch bei den Energiepreisen. Konkret schlägt der VIK die Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz vor - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Zusätzliche Punkte: die Befreiung industrieller Stromverbraucher von weiteren Umlagen (KWK/Offshore), die Verlängerung der Verordnung Abschaltbare Lasten über den 30. Juni 2022 hinaus sowie die Erhöhung des Ausschreibevolumens, die gesetzliche Garantie der Strompreiskompensation bis zum Jahr 2030 und das Aussetzen des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) für die Dauer der Krise.
Aussetzen der Marktstabilitätsreserve
Eine vorübergehende, konditionierte zeitliche Streckung des Ausstiegs aus der konventionellen Stromerzeugung könne dämpfend auf die Preise wirken, da im Markt verbleibende Stromerzeugungskapazitäten das Angebot vergrößerten, heißt es weiter. Zudem werde einer verstärkten Nachfrage nach Erdgas entgegengewirkt.
Auf europäischer Ebene plädieren die industriellen Energieverbraucher für ein Aussetzen der Marktstabilitätsreserve (MSR) und die Entnahme von 400 Mio. t aus der MSR und ihre Auktionierung bis Ende 2022. Ein Höchst- bzw. Mindestpreis für CO2-Zertifikate (Preiskorridor) würde darüber hinaus sofort disruptiven Preisentwicklungen entgegenwirken und zudem die Wettbewerbsfähigkeit und den Trend zu klimafreundlichen Technologien absichern.
Task Force unter Beteiligung der Industrie
Weiterhin schlägt der VIK die Rücknahme der Einschränkungen aus den neuen Beihilfeleitlinien (KUEBLL) und die Ausweitung des Begünstigtenkreises und -umfangs, den Verzicht auf Verschärfungen im Rahmen weiterer ETS-Reformen, die großzügige Ausgestaltung der Kriterien zur Erzeugung „grünen“ Wasserstoffs, eine testweise CBAM-Einführung nur auf freiwilliger Basis sowie die Prüfung der Einführung eines europäischen Industriestrompreises zur Transformation und Gewährleistung internationaler Wettbewerbsfähigkeit vor.
Schließlich mahnt der VIK eine kurzfristige Fortschreibung des Notfallplans Gas an. Die Versorgung der Bevölkerung und wichtiger Infrastrukturen (z.B. Krankenhäuser) habe Priorität und sei bereits geregelt. Doch benötige auch die Industrie eine Notversorgung mit Erdgas, sonst drohten massive Schäden mit schwerwiegenden Folgen für Produktion und Wertschöpfung. Hier könne eine Task Force unter Beteiligung der Industrie ein Weg sein, um eventuell ausfallender Gaslieferungen aus Russland zu managen. (hil)



