Kostentreiber bei der Erreichung der Klimaziele sind laut der Studie des Forschungszentrums Jülich vor allem die Entwicklung und der Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe.

Kostentreiber bei der Erreichung der Klimaziele sind laut der Studie des Forschungszentrums Jülich vor allem die Entwicklung und der Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe.

Bild: © powell83/AdobeStock

Während der Stromsektor durch den Ausbau der Erneuerbaren zunehmend emissionsärmer wird, hinkt die Energiewende im Wärme- und Verkehrssektor noch hinterher. Ohne den Einsatz von regenerativem Strom für Wärme und Verkehr wird es eher schwierig mit dem Erreichen der Klimaziele in den nächsten Jahren. Wie die Sektorenkopplung gelingen kann, zeigt nun ein Gutachten des VKU zu einer CO2-Bepreisung im Non-ETS-Sektor.

Hierfür hat "r2b Energy Consult" mehrere Szenarien für die Einführung eines sektorenübergreifenden CO2-Preises anaylisiert. Im Ergebnis sollen die derzeitigen Strom- und Energiesteuersätze angepasst und zukünftig neben den bestehenden Kriterien auch auf Basis der CO2-Emissionsintensität eines Energieträgers erhoben werden.

Stormverbrauch derzeit Hauptzahler

Das Ziel dahinter: Mehr Gerechtigkeit im System, denn jeder Energieträger wird pro emittierter Tonne CO2 gleich stark mit klimapolitischen Preisbestandteilen belastet. Derzeit werden vor allem Stromverbraucher überproportional mit Abgaben und Umlagen belastet. Immerhin zahlten sie im Jahr 2017 für jede durch ihren Verbrauch verursachte Emissions-Tonne knapp 200 Euro.

Der Besitzer einer Ölheizung hingegen kam für seinen ökologischen Fußabdruck nur mit zehn Euro auf. Laut VKU-Gutachten soll sich eine sektorenübergreifende Bepreisung zwischen 89 und 98 Euro pro Tonne CO2 jährlich einpendeln. Verbraucher zahlen trotzdem nicht mehr, denn der Preis spiegelt lediglich die ohnehin vorhandenen Energiewendekosten wider. Vor zwei Jahren beliefen sich diese Kosten pro Verbraucher auf 94 Euro pro Tonne CO2. Der Kostenunterschied bis 2030 ändert sich also nur geringfügig.

Sozialverträglich in drei Varianten

Für VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche steht bei der Umstellung des Systems eines fest: "Der Übergang muss schrittweise und sozialverträglich gestaltet werden. Verbraucher brauchen Zeit und bessere steuerliche Förderungen für die Umstellung, etwa beim Kauf von Elektromobilen oder bei der energetischen Gebäudesanierung."

Die Studie sieht für diese Ziele drei Möglichkeiten vor: Die schrittweise Angleichung der CO2-Bepreisung zwischen den Sektoren würde bedeuten, dass Strom zwar noch für einen gewissen Zeitraum höhere CO2-Belastungen tragen würde als andere Energieträger, aber eine definitive Angleichung zu einem definierten Zeitpunkt umgesetzt wird. Dieser Transformationspfad würde insbesondere Planungssicherheit für Haushalte bieten, die vor einer Investitionsentscheidung für ein neues Heizsystem oder ein neues Fahrzeug stehen.

Rückerstattung für Einkommensschwache

Die Option, weitere Förderprogramme über die CO2-Bepreisung zu finanzieren, könnte vor allem Investitionsanreize für Technologien der Sektorenkopplung schaffen. So könnten beispielsweise Maßnahmen zur Gebäudedämmung gefördert werden, was den Einsatz einer Wärmepumpe überhaupt erst sinnvoll macht.

Als letzte Einführungsvariante wird eine teilweise Rückerstattung der gezahlten CO2-Abgabe für einkommensschwache Gruppen vorgeschlagen. Die finanzielle Belastung für diese Menschen würde gesenkt werden und Mieter, die nicht eigenmächtig über ihre Heiztechnologie entscheiden können, könnten die Mehrausgaben bei ausbleibender energetischer Sanierung teilweise kompensieren. (ls)

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