Kleine Erneuerbaren-Anlagen sollen mehr Verantwortung für das Stromsystem übernehmen. Dazu will das Wirtschaftsministerium unter Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) mehr Marktsignale zulassen und die Digitalisierung vorantreiben. Auch Stromspeicher sollen es leichter haben. Zahlreiche Maßnahmen sollen dazu noch im Herbst in die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgenommen werden, wie die ZfK aus Ministeriumskreisen erfuhr.
So sollen erstmals auch Anlagen, die die Anlagenbetreiber nicht selbst vermarkten, sondern die Netzbetreiber, in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung mehr erhalten. Das sind Anlagen, die eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Übertragungsnetzbetreiber müssen diesen "billigen" Strom künftig nicht mehr zwangsläufig am Markt verkaufen und können solche Anlagen in Negativpreisphasen sogar abregeln. Das soll die Fehlbeträge auf dem EEG-Konto verringern.
Anlagen in der Direktvermarktung
Künftig müssen zudem mehr Anlagen ihren Strom selbst vermarkten. Dazu soll die Schwelle, ab der die Direktvermarktung verpflichtend ist, von derzeit 100 kW schrittweise auf 25 kW absinken. Um die Direktvermarktung trotzdem wirtschaftlich zu halten, soll sie unbürokratischer, automatisierter und dadurch massentauglich werden.
Gleichzeitig sollen Preissignale stärker auf das Verhalten der Direktvermarkter durchschlagen: In Zeiten von negativen Strompreisen erhalten direktvermarktete Anlagen ab Anfang 2025 deshalb schon ab der ersten Stunde keine staatliche Vergütung mehr. Bislang ist dies erst ab drei aufeinanderfolgenden negativen Preisstunden der Fall. Allerdings werden die ausgefallenen Stunden wie bisher auch an den Förderzeitraum angehängt.
Mehr Arbeit für Netzbetreiber
Um mehr Steuerbarkeit und damit auch Stabilität zu erreichen, soll das gesamte Stromsystem außerdem stärker digitalisiert werden. Künftig sollen alle Anlagen ab einer Leistung von 2 kW für Netzbetreiber sicht- und steuerbar werden. Davon ausgenommen sind also nur kleinste PV-Dachanlagen und Balkonkraftwerke.
Dafür müssen die Netzbetreiber allerdings ihre Systeme weiter entwickeln. Sie müssen etwa ihre IT-Systeme modernisieren, um den Zustand ihres Netzes jederzeit überwachen und Anlagen bei Bedarf steuern zu können. Das gilt zum Beispiel für hohe PV-Mittagsspitzen bei gleichzeitig geringem Verbrauch, wie es an Feiertagen im laufenden Jahr mehrfach der Fall war. Auch will das Ministerium regelmäßige Funktionstests für die Fernsteuerung einführen.
Keine Pflicht für Bestandsanlagen
Die geplanten Maßnahmen für mehr Steuerbarkeit gelten allerdings nur für Neuanlagen. Zwar sollen auch Bestandsanlagen nach und nach die nötige Steuertechnik erhalten, damit die Netzbetreiber auf sie zugreifen können. Doch grundsätzlich gilt weiterhin Bestandsschutz.
Wie die ZfK bereits berichtete, wird es daher keine nachträgliche verpflichtende Steuerbarkeit von Bestandsanlagen geben. Allerdings denkt das Ministerium von Wirtschafts- und Klimaminister Habeck wohl über einen Bonus nach, um Anlagenbetreiber dazu zu motivieren, ihre Anlagen fernsteuerbar zu machen.
Mehr Anreize für Speicher
Zudem hofft das Habeck-Haus, dass Stromspeicher künftig das Netz stärker entlasten. Dazu will das Ministerium den PV-Speichern im Eigenheim oder auf Scheunen mehr Beinfreiheit bei der Vermarktung zugestehen. Dadurch könnten bereits installierte Speicher besser im Sinne des Stromsystems genutzt werden. Außerdem soll der Zubau von Großspeichern an gemeinsamen Netzanschlüssen mit bereits bestehenden Wind- oder Solaranlagen erleichtert werden.
Um die Attraktivität von Speichern zu erhöhen, plant das Wirtschaftsministerium nach derzeitigem Stand noch eine weitere Maßnahme: Anlagen, die ihren Strom nicht selbst vermarkten, sollen in den Spitzenzeiten gekappt werden. Dadurch sind Anlagenbetreiber künftig eher gezwungen, sich einen Speicher anzuschaffen, um den Strom in Phasen der Hochproduktion einzuspeichern und in Zeiten mit niedrigem Stromangebot wieder zu verkaufen. (jk)



