Die nordrhein-westfälischen Stadtwerke Krefeld (SWK) suchen individuelle Lösungen für Energiekunden, denen durch die Corona-Krise akute finanzielle Engpässe drohen. Unter der eigens eingerichteten E-Mail-Adresse können sich ab sofort Privatkunden und Kleinunternehmen mit Beratungsbedarf melden und schnelle unkonventionelle Hilfe erhalten. Dazu können Anpassungen der Abschlagszahlungen gehören, die Kunden auch direkt selbst über das SWK Online-KundenCenter abwickeln können, teilten die Stadtwerke mit. Aber auch Zwischenrechnungen, die individuell abgestimmt werden müssten, seien möglich.
Das Angebot zielt vor allem auf Kunden ab, die von dem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen. Hintergrund der SWK-Initiative: Kunden, die jetzt gesetzlich gestützt ihre Energie-Rechnung ruhen lassen, sind letztendlich nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Sie haben nach Ablauf der gesetzlichen Sonderregelung, zurzeit also ab 1. Juli 2020, eine Rechnung zu begleichen. Die enthält dann aber kumuliert alle aufgelaufenen Forderungen. SWK-Vorstandssprecher Carsten Liedtke merkt an: "Wir glauben, dass die zeitliche Verlagerung des Problems in vielen Fällen nicht die beste Lösung ist, vielleicht sogar ganz im Gegenteil." Darum bieten die SWK Alternativen an.
Aussetzen will gut überlegt sein
Das Leistungsverweigerungsrecht wird ab 1. April 2020 wirksam: Nach dem frisch verabschiedeten Gesetz können Privatpersonen und Kleinunternehmen zunächst bis zum 30. Juni die Abschlagszahlungen für Strom, Wärme und Gas aussetzen. Die Aussetzung ist jedoch an entsprechenden Voraussetzungen gebunden. Privatpersonen zum Beispiel müssen Kurzarbeit oder Teilzeit nachweisen. Vor allem aber, dass sie aufgrund der Corona-Krise bei der Leistungsfortzahlung ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können.
Für Renten- und Leistungsbezieher gilt diese neue Regelung nicht. Kleinunternehmen dürfen nicht mehr als zehn Mitarbeiter und zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben. Sie müssen ebenfalls nachvollziehbar darlegen, etwa durch einen Beleg für Kurzarbeit oder einen Steuerbescheid, dass die Corona-Pandemie ursächlich für akute Zahlungsschwierigkeiten ist. (gun)



