Der ÖPNV soll eine Milliardenhilfe erhalten.

Der ÖPNV soll eine Milliardenhilfe erhalten.

Bild: © SWA

Derzeit ist ein Referentenentwurf des GVFG des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) in der Ressortabstimmung. Dieser gilt als besonders eilbedürftig und soll am 6.11. dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wie die ZfK erfuhr. Durch das GVFG gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, insbesondere für Investitionen in den ÖPNV. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf beabsichtigt das BMVI, Vereinbarungen zur Höhe der Finanzhilfen des Bundes aus dem aktuellen Koalitionsvertrag sowie aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umzusetzen.

Laut Koalitionsvertrag sollen die Mittel des GVFG in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um eine Milliarde Euro steigen und nach 2021 dann eine Milliarde Euro jährlich betragen und dynamisiert werden. Zudem ist im Klimaschutzprogramm 2030 vereinbart worden, dass die Bundesfinanzhilfen ab 2025 2,0 Milliarden Euro jährlich betragen und ab dem Jahr 2026 dynamisch ansteigen (angestrebt werden 2,5 Prozent jährlich). Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 ist zuvor die in Artikel 125c GG enthaltene Regelung, dass das GVFG erst ab dem 1. Januar 2025 geändert werden kann, aufgehoben worden. Dadurch ist die erforderliche Änderung des GVFG nun als Bundesgesetz möglich.

Auch Geld für Kapazitätserhöhung und Elektrifizierung Busverkehr

Der Gesetzesentwurf enthält neben der zuvor dargestellten Aufstockung der Bundesfinanzhilfen weitere Anpassungen. Förderfähig waren bislang Vorhaben vorrangig im Bereich des schienengebundenen ÖPNV. Mit dem Gesetzesentwurf werden neue Fördertatbestände eingeführt und die vorgesehenen Fördersätze angepasst. Durch die neuen Fördertatbestände wären auch Vorhaben förderfähig, die eine Kapazitätserhöhung im bestehenden Verkehrsnetz ermöglichen oder zu einer Verbesserung der Betriebsqualität des ÖPNV führen, indem z. B. digitale Verkehrsleit- und Verkehrssicherungssysteme eingeführt werden.

Auch die Elektrifizierung und Reaktivierung von regionalen Bahnstrecken des ÖPNV, auch außerhalb von Verdichtungsräumen, wird als Fördertatbestand benannt. Für diese Vorhaben soll künftig eine Mindestinvestitionssumme von zehn Mio. Euro gelten (bisher 30 Mio. Euro), um auch kleinere Vorhaben finanzieren zu können. "Von besonderer Relevanz ist zudem die Einführung eines Fördertatbestandes zur Finanzierung der Elektrifizierung des Buslinienverkehrs einschließlich der notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 GVFG neu)", heißt es in einer internen Stellungnahme des BMU, die der ZfK vorliegt.

BMU lobt Förderung auch für kleinere Projekte

"Gegen den Gesetzentwurf bestehen aus fachlicher Sicht keine Bedenken. Durch die Aufstockung der Mittel werden Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Mit der Ausweitung der Bundesfinanzhilfen wird zudem die Möglichkeit eröffnet, künftig auch kleinere Projekte zu fördern", so das BMU.

"Keine Bedenken bestehen aus fachlicher Sicht gegen die angestrebte Förderung der Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben. Zwar stünde das GVFG-Bundesprogramm damit in direkter Konkurrenz zur E-Bus-Förderung des BMU. Allerdings wird sich das BMU künftig aus der Projektförderung zur Anschaffung von E-Bussen im ÖPNV zurückziehen und mit den aktuell zur Verfügung stehenden Mittel nur noch bereits vorliegende Projektskizzen fördern", heißt es in der BMU-Stellungnahme weiter.

65 Prozent alternative Antriebe bei Bussen bis 2030

"Das BMVI beabsichtigt mit der Möglichkeit der Förderung alternativer Antriebe über das GVFG-Bundesprogramm, Kommunen stärker bei der Erfüllung der Quotenverpflichtung aus der angepassten EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (2019/1161) zu unterstützen. Die RL verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine Quote sauberer Fahrzeuge bei den Neubeschaffungen öffentlicher Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsverträge zu erfüllen. Für den Bereich der Busse werden ambitionierte Quoten in Höhe von 45 Prozent mit alternativen Antrieben bis 2025 und 65 Prozent bis 2030 eingeführt. Das BMU hat sich bereits im Rahmen der Verhandlungen dafür eingesetzt die Finanzhilfen des Bundes bei der Beschaffung alternativer Antriebe im ÖPNV künftig zu erhöhen", so das BMU.

Es wird damit gerechnet, dass der Gesetzentwurf zeitnah vom Bundeskabinett verabschiedet wird, bevor er dann in das weitere parlamentarische Verfahren geht. (hcn)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper