Am kommenden Effizienzvergleich der Gasverteilnetzbetreiber werden mehr als 200 Unternehmen teilnehmen. Damit wird das Feld merklich größer ausfallen als beim letzten Mal, als sich 189 Gasnetzbetreiber miteinander maßen.
Bedeutung des Effizienzvergleichs
In Kürze
Über den Effizienzvergleich wird ein Effizienzwert von Netzbetreibern ermittelt. Dieser bestimmt darüber, welche Erlösobergrenzen den Unternehmen in der kommenden Regulierungsperiode zustehen. Erlösobergrenzen sind eine Art jährliches Budget, das Netzbetreibern zugewiesen wird. Unterschreiten sie die Erlösobergrenze, machen sie Gewinn. Überschreiten sie sie, machen sie Verlust. Je weiter der Effizienzwert vom Maximalwert 100 Prozent entfernt ist, desto stärker ist der Kostendruck für Unternehmen. Die neue Regulierungsperiode für Gasverteilnetzbetreiber startet 2028 und dauert fünf Jahre.
Mindestens sechs freiwillige Teilnehmer
Bislang stand fest, dass 196 Netzbetreiber zur Teilnahme am Effizienzvergleich verpflichtet sind. Sie überschreiten einen festgelegten wirtschaftlichen Schwellenwert. Alle weiteren Gasnetzbetreiber können auf Antrag das unbürokratischere vereinfachte Verfahren wählen. Ihnen wird also ein pauschaler Effizienzwert zugewiesen. Dieser liegt diesmal bei rund 95 Prozent.
Die ZFK fragte bei Netzbetreibern nach, die am vergangenen Effizienzvergleich teilnahmen und nun das unbürokratischere vereinfachte Verfahren wählen können. Bei Redaktionsschluss meldeten sich 19 Unternehmen zurück. Ergebnis: Sechs Unternehmen bleiben freiwillig im Effizienzvergleich, während zwölf Netzbetreiber Antrag auf das vereinfachte Verfahren gestellt haben.
Damit werden sich nach jetzigem Stand mindestens 202 Unternehmen dem kommenden Effizienzvergleich stellen. Die Stadtwerke Gronau wollten keine Auskunft geben. Anfragen bei den Gasversorgungsbetrieben Cottbus (Brandenburg) und den Stadtwerken Schneverdingen-Neuenkirchen (Niedersachsen) blieben unbeantwortet.
Teilnehmerfeld entscheidend für Ergebnis
Das Teilnehmerfeld spielt beim Effizienzvergleich eine große Rolle. "Die Effizienz eines Netzbetreibers wird relativ im Vergleich zu anderen Netzbetreibern ermittelt", erklärt Regulierungsexperte Jan-Frederik Zöckler vom Beratungsunternehmen Pricewaterhouse Coopers (PwC). "Wer diese Vergleichsunternehmen sind, ist insofern entscheidend für das Ergebnis."
Von den beiden angewendeten Vergleichsmethoden DEA und SFA reagiere die DEA besonders sensibel auf einzelne Unternehmen. "Branchenanalysen haben aber auch gezeigt, dass ein anderes Teilnehmerfeld die Effizienzwerte in der SFA generell nach unten ziehen kann", erläutert Zöckler. "Wir sprechen von der negativen Sogwirkung."
Effizienzvergleich unter verschärften Bedingungen
Für Effizienzvergleich-Teilnehmer kommt hinzu, dass die zuständige Bundesnetzagentur die Regeln verschärft hat. Wurde aus Netzbetreibersicht bislang der höchste von vier ermittelten Werten als offizieller Effizienzwert anerkannt, wird künftig der höhere von zwei Durchschnittswerten entscheidend sein. Außerdem müssen alle Netzbetreiber Ineffizienzen schneller als bislang abbauen – nämlich bereits über drei statt fünf Jahre.
Noch ist unklar, für wie viele Netzbetreiber dieser Rahmen attraktiv genug ist, um dennoch am Effizienzvergleich teilzunehmen. Der Bundesnetzagentur liegen dazu noch keine finalen Daten vor. "Nur wenn ich mit einem sehr hohen individuellen Effizienzwert rechne, gehe ich als kleiner Netzbetreiber ins reguläre Verfahren", schreibt Zöckler.
Optimistisch gibt sich beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung Rheine (Nordrhein-Westfalen). Sie glänzt derzeit mit einem Effizienzwert von 100 Prozent. Auch für die kommende Regulierungsperiode ist sie zuversichtlich, im regulären Verfahren den pauschalen Effizienzwert von 95 Prozent zu übertreffen.
Anders entschieden sich die Stadtwerke Wedel in Schleswig-Holstein. Sie beantragten das vereinfachte Verfahren. "Ausschlaggebend dafür sind insbesondere der geringere regulatorische und datenseitige Aufwand sowie die damit verbundene höhere Planungssicherheit", teilte eine Unternehmenssprecherin mit.
Sorge vor Ausreißern
Unternehmen wie die Energie- und Wasserversorgung Rheine, die zuvor schon im Effizienzvergleich waren, dürften größeren Netzbetreibern allerdings weniger Kopfzerbrechen bereiten als die mehr als zwei Dutzend Unternehmen, die neu teilnehmen. In der Branche gibt es die Sorge, dass der Effizienzvergleich durch besonders effiziente Wechsler ins reguläre Verfahren durcheinandergewirbelt würde und sich etablierte Unternehmen dadurch deutlich verschlechtern könnten.
Die Bundesnetzagentur beschwichtigte in der Vergangenheit. "Wir halten das für einen praktisch nicht relevanten Fall", sagte Bundesnetzagentur-Chef Müller im ZFK-Interview. "Dieser junge, dynamische Netzbetreiber, der dann auch noch besonders effizient ist, hat sich mir noch nicht vorgestellt. ber mal angenommen, das wäre trotzdem der Fall: Dann haben wir uns schon in der Vergangenheit den Ausreißer im Effizienzvergleich immer besonders genau angesehen. Das werden wir auch weiter tun."
Effizienzvergleich: Weiterer Fahrplan
Bis Ende März konnten kleinere Gasnetzbetreiber das vereinfachte Verfahren bei der für sie zuständigen Regulierungsbehörde beantragen. Innerhalb von vier Wochen erhalten sie Bescheid, ob der Antrag genehmigt wird. Dann vergeht einige Zeit.
Bis Ende März 2027 übermitteln die Landesregulierungsbehörden der Bundesnetzagentur die Gesamtkosten der Netzbetreiber. Bis Anfang Juli des kommenden Jahres teilt die Bundesnetzagentur dann die ermittelten Effizienzwerte mit.
Darüber hinaus seien bei der Ausgestaltung der Methoden und der Auswahl der Vergleichsparameter die Vertreter der berührten Wirtschaftskreise rechtzeitig zu hören, ordnete eine Sprecherin der Bundesnetzagentur auf ZFK-Anfrage ein. "Im Übrigen werden im Prozess mehrere Datenveröffentlichungen stattfinden und auch Parallelrechnungen durch das Branchenunternehmen Polynomics durchgeführt."
Unsicherheit bei Kanu-2.0-Nutzern
Interessant dürfte dabei werden, wie die Bundesnetzagentur mit Gasnetzbetreibern umgeht, die bereits die Möglichkeiten der sogenannten Kanu-2.0-Festlegung genutzt haben. "Manche haben durch eine hohe degressive Abschreibung sehr hohe Kosten produziert, andere haben kürzere Abschreibungsdauern (noch) nicht angewendet", schreibt Zöckler. "Mit diesen unterschiedlichen Kosten laufen die Netzbetreiber zunächst in den Effizienzvergleich und werden miteinander verglichen."
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Die Bundesnetzagentur hat die Option, vom Standardvorgehen abzuweichen. "Ob beziehungsweise wie dies genutzt wird, das werden spannende Diskussionen", schreibt Zöckler.




