Kurz vor Ablauf der spanischen Ratspräsidentschaft haben die EU-Kommission, Parlament und Rat mit der sogenannten Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie ein weiteres Energiewende-Paket geschnürt. Demnach sollen neue Gebäude von 2030 an europaweit CO2-neutral sein. Für öffentlich genutzte Gebäude soll diese Regel sogar bereits 2028 gelten.
Feste Sanierungsquoten kommen dagegen – anders als ursprünglich von der Kommission vorgesehen – nicht. Darauf hatte beispielsweise die deutsche Bundesregierung gedrungen. Auch Installationen von Photovoltaik-Anlagen in öffentlichen Gebäuden sind nicht flächendeckend Pflicht. Diese Vorgabe soll nur dann greifen, wenn dies "technisch und wirtschaftlich" sinnvoll sei.
Genaue Ausgestaltung in Hand der Länder
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen außerdem fossile Verbrennsysteme bei Heiz- und Kühlanlagen bis 2040 auslaufen lassen. Bereits 2025 darf europaweit keine reine fossile Heizung mehr staatlich subventioniert werden. Dies gilt nicht für Kombinationsmodelle in Verbindung mit Solarthermie und Wärmepumpen.
Die Richtlinie soll lediglich einen Rahmen geben. Die genaue Ausgestaltung obliegt den Ländern. Die Ampel-Koalition in Deutschland beispielsweise schnürte dieses Jahr mit dem neu gefassten Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz, und dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz selbst zwei große Wärmewende-Pakete.
Auslaufen fossiler Energieträger
"Darüber hinausgehende Regelungen, die die Versorgung über die kommunalen Energienetze mit Strom, Erdgas, grünen Gasen wie Wasserstoff und weiteren klimaneutralen Energieträgern einschränken, würden erneut zur einer großen Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen führen", warnte der Verband kommunaler Unternehmen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft erinnerte daran, dass Deutschland das Ende der Förderung rein fossiler Heizungen bereits in der Bundesförderung für effiziente Gebäude umgesetzt habe. Damit das Auslaufen fossiler Energieträger beim Heizen und Kühlen gelinge, müssten Infrastrukturbelange und lange Investitionszyklen im Gebäudesektor von Anfang an berücksichtigt werden, fuhr der Verband fort. "Dies ist wichtiger als kurzfristige Technologieverbote."
Deneff übt Kritik
In Deutschland ist der Neueinbau von reinen Öl- und Gasheizungen laut Heizungsgesetz je nach Kommune spätestens Mitte 2028 verboten. Erst 2045 und damit fünf Jahre später als vom EU-Rahmen vorgegeben gilt das Verbot für alle fossilen Heizungen. Vor diesem Hintergrund warnte Daniel Föst, baupolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bereits: "Die EU-Gebäuderichtlinie darf [...] nicht deutsche Gesetze konterkarieren."
Kritik aus anderer Richtung kam von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz, kurz Deneff. Aus ihrer Sicht bleibe das Ambitionsniveau "weit hinter dem zurück, was zur Erreichung der Klimaziele notwendig wäre". Zugleich schränkte die Interessensorganisation ein, dass eine ausführlichere Bewertung der Einigung erst dann möglich sei, wenn alle Details vorlägen.
Dem Verhandlungskompromiss müssen noch final das Europäische Parlament sowie der Rat zustimmen. (aba)
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