Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Bild: © your123/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch ihre Entwürfe der Festlegungen der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. In einem Beschlussentwurf plädiert die Behörde für eine Absenkung des Eigenkapitalzinses von derzeit 6,91 Prozent für Neuanlagen auf mindestens 4,59 Prozent (vor Körperschaftssteuer).

Als Teil des EKZ soll der risikolose Basiszins auf 0,74 Prozent und der Wagniszuschlag von derzeit 3,15 auf 3 Prozent abgesenkt werden. Doch erklärte BNetzA-Chef Jochen Homann gleichzeitig, dass die "genaue Höhe der Zinshöhe noch offen" sei.

Weitere Erkenntnisse zum Wagniszuschlag über die Konsultation

Denn Gutachten zum Wagniszuschlag hätten "eine mögliche Verzerrung aufgrund von Laufzeit- und Liquiditätseffekten im Vergleich zum risikolosen Zinssatz identifiziert, die gegebenenfalls für eine Erhöhung des Wagniszuschlags sprechen könnte". Man habe sich daher entschlossen, in der Konsultation weitere Erkenntnisse zur Bestimmung des Wagniszuschlags zu gewinnen, so Homann.

Grundlage für die die Entwürfe der Zinsfestlegung sind Gutachten von Frontier Economics (Josef Zechner/Otto Randl) sowie der Professoren Richard Stehle (Humboldt-Universität Berlin) und Andre Betzer (Universität Wuppertal) zu Marktrisikoprämien bzw. Wagniszuschlägen. Beide Gutachten wurden am Mittwoch von der BNetzA veröffentlicht.

Fließt ein Energiewendezuschlag in die Marktrisikoprämie ein?

Die Konsultationen der interessierten Öffentlichkeit laufen bis zum 25. August. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst fallen. Brancheninsider zeigten sich auf Anfrage der ZfK zuversichtlich, dass beim EKZ über eine Erhöhung des Wagniszuschlags bzw. der Marktrisikoprämie noch Luft nach oben ist.

Sie verwiesen auf entsprechende Äußerungen von Homann zur Höhe des Wagniszuschlags in den vergangenen Wochen sowie von BNetzA-Vize Peter Franke. Auch bestehe die Chance, dass der im Beirat der BNetzA diskutierte Energiewendezuschlag, in die Bestimmung der Höhe der Marktrisikoprämie einfließe.

Keinerlei Hinweis auf erhöhtes Risiko im Gasnetzbereich

"Die BNetzA geht mit dem Schema F und dem daraus abgeleiteten Zinssatz von 4,59 % für Neuanlagen als „Mindestwert" in das Konsultationsverfahren. Da jedoch bereits die Gutachter der BNetzA auf die Schwierigkeit hinweisen, einen über 10 Jahre gemittelten risikolosen Basiszins mit historischen Marktrisikoprämien zusammen zu bringen, ist vorgezeichnet, an welcher Stelle die Bundesbehörde nachbessern muss", sagte Rechtsanwalt Stefan Missling von Beckner Büttner Held (BBH) gegenüber der ZfK.

Auch werde seitens der Branche darauf aufmerksam zu machen sein, dass im bisherigen Entwurf keinerlei Hinweis auf ein ggf. erhöhtes Risiko im Gasnetzbereich zu finden sei.  Dies sei vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzgesetzgebung "zumindest bemerkenswert“", so Missling. 

Liebing: Richtungsentscheidung über EKZ-Höhe

"Die EK-Zins-Höhe ist eine Richtungsentscheidung für die heiße Phase der Energiewende: Geht es darum, Kosten zu sparen oder Investitionen in Energiewende und Klimaschutz anzureizen? Mit dem Aus- und Umbau der Strom- und Gasnetze steht und fällt die Energiewende: ohne Netz kein Strom. Sollte der EK-Zins im angedachten Umfang gesenkt werden, könnte das zu einem Bumerang für notwendige Investition in die Energieinfrastruktur werden", erklärte VKU-Chef Ingbert Liebing.

Die jüngste Strombedarfsprognose des Bundeswirtschaftsministeriums habe deutlich gemacht, dass wir für die notwendigen Umbaumaßnahmen unseres Energie- und Wirtschaftssystems deutlich mehr und vor allem grünen Strom brauchen werden, um die Klimaneutralität 2045 zu erreichen. Und mehr grüner Strom bedeutet mehr Investitionen in den Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur, unter anderem für den Wandel hin zu intelligenten Netzen und den Anschluss zahlreicher Windräder und PV-Anlagen.

Höhere Marktrisikoprämie nötig

Das Risiko für die Netzbetreiber steige durch die aktuellen politischen Rahmensetzungen, was sich auch in einem Anstieg der bei der Berechnung des EK-Zinses zentralen Marktrisikoprämie niederschlagen müsse und nicht – wie von den Gutachtern der Bundesnetzagentur vorgeschlagen – in deren erneuten Absenkung, so Liebing. (hcn)

Die Festlegungsentwürfe und die Gutachten finden Sie hier

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