Die Einstufung von Gas- und Atomkraft als klimafreundlich ist rechtens. Das gab am Mittwoch das zweithöchste Gericht der Europäischen Union bekannt. Zuvor gab es einen Rechtsstreit zwischen Österreich und der Europäischen-Kommission. Dabei ging es um die sogenannte Taxonomie, die nachhaltige Finanzprodukte bestimmt und Teil des sogenannten "Green Deals" ist. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen und Bürgern dabei helfen, klimafreundliche Projekte zu identifizieren und dort Geld zu investieren.
Die Kommission hatte 2022 festgelegt, dass Kernenergie und fossiles Gas vorrübergehend als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden können. Österreich hatte dagegen Klage eingereicht. Rückenwind bekommt die Alpenrepublik von Umweltverbänden, die ebenfalls vor Gericht gegen die Einordnung vorgingen. Gegen das Urteil des EU-Gerichts können noch Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden, es handelte sich um die erste Instanz. (luc mit Material der dpa)



