Für Quartierskonzepte wird es künftig enger

Für Mieterstromprojekte hat der Bundesgerichtshof engere Grenzen gesetzt
Von Jürgen Walk
Ein Stromnnetz kann keine Kundenanlage sein – mit diesem Leitsatz hatte der Bundesgerichtshof Mitte Mai seine Axt an die Basis vieler Quartiers- und Mieterstromprojekte gelegt. Nun hat der Gerichtshof die Urteilsbegründung veröffentlicht. Aus ihr lassen sich Tendenzen ablesen – nicht aber eine klare Definition, was künftig noch möglich ist und was nicht.
Es ging im konkreten Fall um die Wärmeversorgung zweier angrenzender Quartiere in Zwickau mit insgesamt 256 Wohnungen. Engie versorgt sie über ein Nahwärmenetz mit Wärme und Warmwasser, betrieben von zwei Energiezentralen. 2018…
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