Constanze Adolf ist Senior Managerin bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft.

Constanze Adolf ist Senior Managerin bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft.

Bild: © Items, Grafik: © ZfK

Auch wenn wir uns in der Energiebranche nicht über fast täglich neue Regelungen beklagen können, so gibt es einige Themen, die uns mit einer erstaunlichen Konstanz begleiten. Was sich beispielsweise wie ein roter Faden durch die Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zieht, ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel.

In der aktuell gültigen Fassung muss ab 1. Januar 2026 "der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein". Damit hat der Gesetzgeber die Vorgaben der Strombinnenmarktrichtlinie bereits umgesetzt.

Anfang August verabschiedete das Bundeskabinett eine neue EnWG-Novelle. Der Lieferantenwechsel-Paragraf blieb gleich – mit einer Ausnahme, die einen gewaltigen Unterschied macht. Das Wort "Stromlieferantenwechsels" soll durch "Energielieferantenwechsels" ersetzt werden. Das bedeutet, dass laut Gesetzesvorschlag der werktägliche Lieferantenwechsel nicht nur im Strombereich, sondern ab dem 1. Januar 2026 auch im Gas- und Wasserstoffsektor Anwendung findet. So will es die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie.

Doch warum soll es plötzlich so schnell gehen? Die Bundesregierung war bislang nicht unbedingt dafür bekannt, EU-Gesetzgebung fristgerecht umzusetzen. Nicht wenige Vertragsverletzungsverfahren zeugen davon. Auch Bürokratieabbau scheint kaum das Motiv zu sein. Die bisherigen Erfahrungen mit dem werktäglichen Lieferantenwechsel im Strombereich haben eine Komplexitätsdichte, die dem eigentlichen Zweck kaum dienlich ist. Er wurde nicht ohne Grund um zwei Monate von April auf Juni verschoben, um die Massentauglichkeit in den IT-Systemen zu gewährleisten.

Es ist jedenfalls bemerkenswert, dass die Bundesregierung ausgerechnet diese Stelle aus der Gasbinnenmarktrichtlinie vorweggenommen hat. Wären nicht andere Fragen im Gasbereich, wie zum Beispiel die Stilllegung von Gasleitungen und die damit verbundenen Kundenkommunikationsprozesse, sehr viel gewichtiger, um Vertrauen aufzubauen?

Nächste Schritte: Gesetzgebung ist nur der Anfang

Jetzt sind erst einmal Bundestag und Bundesrat dran. Im optimistischen Szenario ist das parlamentarische Verfahren im November beendet und das EnWG beschlossen. Es könnte aber auch noch deutlich länger dauern.

Klar ist: Selbst wenn der Gesetzgeber einen in diesem Fall nicht vorgeschriebenen legislativen Turbo einlegen und den 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Gas und Wasserstoff schnell durchwinken würde, ist dieser nicht bis Anfang 2026 in die Praxis umsetzbar. Denn zunächst müssten beispielsweise die Marktregeln geändert werden. Das setzt wiederum nachgelagerte Beschlüsse der Bundesnetzagentur voraus.

Die aktuell gültige Prozessvorgabe zur Umsetzung des Lieferantenwechsels im Gasbereich, die sogenannte Geli Gas, spricht noch von einem Lieferantenwechsel mit einem Vorlauf von zehn Werktagen. Sie müsste entsprechend geändert werden.

Hier steht auch tatsächlich eine Aktualisierung zum April 2026 durch die Bundesnetzagentur an. Daran würden sich monatelange Implementierungsarbeiten anschließen, zumal sich der Gas- und Wasserstoffsektor im Detail von den Stromprozessen unterscheidet.

Eine Implementierung wäre also frühestens Mitte 2026 realisierbar. Allerdings sieht die Geli Gas 2.0 den werktäglichen Lieferantenwechsel gar nicht vor. Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur müsste folgerichtig die Geli Gas 3.0 anpassen, die aktuell im Festlegungsverfahren diskutiert wird.

Diese dreht sich um die Beendigung der Gasnetzzugangsverordnung zum Ende 2025. Das bedeutet, dass parallel zu den laufenden Prozessen eine Geli Gas 3.5 oder gar 4.0 entworfen werden müsste, was kaum als realistisch einzuschätzen ist.

Schneller Wechsel ja – aber bitte alltagstauglich

Dass das EnWG weiter novelliert werden muss und das eher gestern als morgen, steht außer Frage. Allerdings bringt die Mischung aus EU-Pflichtprogramm und deutschen Zusatzschleifen erneut Bürokratielasten, die den eigentlichen Zielen im Weg stehen.

Dass der 24-Stunden-Lieferantenwechsel im Gas und Wasserstoffbereich irgendwann kommt, ist klar. Erstrebenswert wäre es allerdings gewesen, wenn man die strukturellen Herausforderungen des 24-Stunden-Lieferantenwechsels im Strombereich einer gründlichen Prüfung unterzogen und daraus Schlüsse gezogen hätte. Dann könnte man ihn mit einem realistischen Vorlauf auch auf den Gas- und Wasserstoffmarkt ausdehnen.

Insgesamt wäre es wünschenswert, die wirklich wichtigen Weichenstellungen zu priorisieren, wie zum Beispiel einen schnelleren und vereinfachten Smart-Meter Rollout, der auch das leistet, was er soll.

Unsere Kolumnistin Constanze Adolf ist Senior Managerin bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft. In der Kolumne "Megawatt & Paragrafen" bringt die promovierte Politologin regelmäßig auf den Punkt, was Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Entscheider über neue Gesetze, Verordnungen, politische und energiewirtschaftliche Trends wirklich wissen müssen.

Frühere Kolumnen im Überblick:

Paradigmenwechsel bei Speichern: Was im neuen BNetzA-Aufschlag steckt

Messstellenbetriebsgesetz 2025: Präzisierungen mit Licht und Schatten

Barrierefreie Kundenportale: Was die neuen Vorgaben für Stadtwerke bedeuten

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper