Die Energiepreisbremsen beschäftigen auch fast zwei Jahre nach ihrem Auslaufen noch das Bundeskartellamt. Über 25 Milliarden Euro an staatlichen Ausgleichszahlungen beantragten Energieversorger für die Energiekrisenjahre 2022 und 2023, um ihre Kunden bei Strom-, Gas- und Wärmepreisen zu entlasten.
In der Folge überprüfte das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben stichprobenartig rund 14 Prozent der Anträge. Jetzt zog die Kontrollbehörde Bilanz: Rund 200 Millionen Euro wurden an den Staatshaushalt zurückgezahlt.
Das Bundeskartellamt hatte rund 70 Prüfverfahren eröffnet. Es hatte die Unternehmen nach bestimmten Auffälligkeiten in den Antragsdaten ausgewählt. Neben vielen sogenannten Energie-Discountern wurden auch Stadtwerke und Regionalversorger überprüft.
Lieferanten in der Breite regelkonform
61 Verfahren sind bereits abgeschlossen. "Bislang konnten die Verfahren auch in den kritischen Fällen ohne förmliche Verfügung eingestellt werden", teilt die Behörde mit. In einigen Fällen seien von den Lieferanten Rückzahlungen im zweistelligen Millionenbereich bereits vorgesehen gewesen.
"In weniger als einem Drittel der abgeschlossenen Prüfverfahren bestanden aufgrund unserer Analyse der individuellen Erlös-/Kostensituation Bedenken", teilte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, mit. "Der hohe Anteil an nicht beanstandeten Entlastungsvolumina zeigt aber auch, dass sich die geprüften Lieferanten in der Breite regelkonform verhalten haben."
Die verbliebenen neun Prüfverfahren richten sich gegen vier Lieferanten in den Bereichen Erdgas und Strom. Hier laufen zurzeit Anhörungen und erforderlich gewordene Nachermittlungen.



