Recht & Regulierung

Künftige Netzregulierung: Bundesnetzagentur gibt erste Einblicke

Man wolle "attraktive und stabile Rahmenbedingungen" für die Investitionen der Netzbetreiber schaffen, sagt Netzagentur-Chef Klaus Müller. Die Branche macht weiter Druck.
16.01.2025

Klaus Müller ist seit dem 1. März 2022 Präsident der Bundesnetzagentur.

Von Ariane Mohl

Die Bundesnetzagentur hat einen Zwischenstand zur Weiterentwicklung des künftigen Regulierungsrahmens für Stromverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und Gasfernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht. Man wollte Netzbetreiber noch stärker dabei unterstützen, die Herausforderungen der Energiewende zu meistern, teilt die Behörde dazu mit. "Wir schaffen attraktive und stabile Rahmenbedingungen für die Investitionen der Netzbetreiber. Zugleich setzen wir Anreize, dass jeder investierte Euro bei den Netznutzern den größtmöglichen Nutzen bringt", führt Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur aus.

Dazu will die Bonner Behörde den Effizienzvergleich stärken und Anreize zur Förderung der Energiewendekompetenz setzen. "Mit dem Zwischenstand geben wir nach einem intensiven Jahr der Diskussion den Netzbetreibern Orientierung darüber, wie das Gesamtkonzept aussieht" so Müller weiter. Netzausbau und Netzentgelte seien wichtige Faktoren für den Standort. Angesichts dieser Bedeutung müsse die Transparenz im System erhöht werden. "Mit unserem Paket stellen wir sicher, dass die Netzkosten nicht höher steigen als unbedingt notwendig."

Entwürfe für Anreizregulierung und Kostenbestimmung

Veröffentlicht werden jeweils Entwürfe der konkreten Regelungen der Festlegung für die Anreizregulierung und Kostenbestimmung, die die bisherigen Verordnungsregelungen ersetzen. Darüber hinaus werden die zentralen Erwägungen und Begründungen für diese Regelungen veröffentlicht. Für das weitere Verfahren zur Methode der Ermittlung der Kapitalkostensätze werden ein Gutachten sowie eine Einordnung der Bundesnetzagentur veröffentlicht, für das Verfahren zu Methoden des Effizienzvergleichs ein Sachstandspapier.

Der Entscheidungs- und Abwägungsprozess ist damit nach Angaben der Netzagentur aber nicht abgeschlossen. Festlegungsentwürfe zu den Verfahren sollen demnach im zweiten Quartal 2025 zur Konsultation gestellt werden.

Verfahren für Kleinstnetzbetreiber

Die Rahmenfestlegung setzt die wesentlichen Pfeiler des künftigen Regulierungssystems zur Bestimmung der zulässigen Kosten. Darauf aufbauend werden in verschiedenen Methodenfestlegungen die einzelnen Elemente methodisch ausgestaltet.

Neu ist die Länge der Regulierungsperiode von drei Jahren nach einer Übergangsperiode in der bekannten Länge von fünf Jahren. In der Übergangsperiode von fünf Jahren ist die Anpassung der Betriebskosten über ein gesondertes Anpassungsinstrument vorgesehen.

Wie auch in der bisherigen Regulierung wird es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Netzbetreiber geben. Mit Blick auf sehr kleine Netzbetreiber mit einem eigenen Kostenniveau bis 500.000 EUR soll zudem ein "Verfahren für Kleinstnetzbetreiber" ermöglicht werden.

Allgemeiner Produktivitätsfaktor

Der Kapitalkostenabgleich soll hingegen in seiner bisherigen Form fortgeführt werden. Für den Gasbereich wird der Kapitalkostenabzug wegen der Sonderregelungen aus der Festlegung Kanu 2.0 jedoch jährlich neu bestimmt.

Der Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile wird gegenüber dem heutigen Stand reduziert.

Auch zukünftig soll es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor und einen Effizienzvergleich geben. Um den effizienten Einsatz von Redispatch anzureizen, werden die Kosten in den Effizienzvergleich einbezogen.

Die Qualitätsregulierung soll auch in der zukünftigen Regulierung Anreize zum Erhalt der Versorgungsqualität setzen. Neu ist hierbei das Element der Energiewendekompetenz.

Festlegungsverfahren StromNEF/GasNEF

Für das Ausgangsniveau wird das Konzept der Kapitalerhaltungskonzeption geändert. Dabei soll lediglich die Realkapitalerhaltung zur Anwendung kommen. Ferner werden eine pauschalierte Bestimmung der Kapitalkosten (WACC) und eine pauschale Bestimmung des anerkennungsfähigen Umlaufvermögens eingeführt.

Die Gewerbesteuer wird nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin kalkulatorisch ermittelt.

Neben diesen Entwürfen veröffentlicht die Bundesnetzagentur außerdem die Sachstände zu Fachdiskussionen weiterer relevanter Bausteine des künftigen Systems.

Umstrittene Kapitalverzinsung

Zur umstrittenen Kapitalverzinsung soll es einen weiteren Austauschtermin geben. Das Gutachten sowie die Einordnung der Bundesnetzagentur sollen als Vorbereitung dienen.

Beim Effizienzvergleich veröffentlicht die Bundesnetzagentur ein Papier, in dem der Sachstand zu zentralen Fragen zusammengefasst wird. Vertieften fachlichen Diskussionsbedarf sieht die Behörde insbesondere noch zur Heterogenität der Netzbetreiber und zur angemessenen Berücksichtigung des vorausschauenden Netzausbaus.

Mit der Veröffentlichung soll die Branche bereits jetzt die Möglichkeit erhalten, Stellungnahmen zu Tenor und Erwägungen einzureichen heißt es aus Bonn. Die förmliche Konsultation fertiger Entwürfe werde im zweiten Quartal beginnen.

Zeitgemäßer Zinssatz

In einer ersten Reaktion äußerte sich der Branchenverband BDEW positiv zum Vorstoß der Bundesnetzagentur. "Entscheidend wird jedoch sein, dass die BNetzA den Rahmen so setzt, dass die Netzbetreiber die anstehenden Milliardeninvestionen vornehmen können und das deutsche Strom- und Gasnetz weiterhin den höchsten Ansprüchen genügt", so der Verband.

Der Fokus auf vereinfachte behördliche Verfahren reiche nicht aus. Die Behörde sei in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Netzbetreiber die für die Modernisierung des Netzes erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen vornehmen können. "Dazu bedarf es eines zeitgemäßen Zinssatzes und eines mit Sorgfalt ermittelten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Xgen", meint der BDEW.