Sein Vertrag läuft bis 2029: Jörg Reichert wird sein neues Amt spätestens zum Jahresende antreten.

Sein Vertrag läuft bis 2029: Jörg Reichert wird sein neues Amt spätestens zum Jahresende antreten.

Bild: © EnBW

Die Bundesnetzagentur setzt mit dem sogenannten Nest-Prozess das wohl größte Netzregulierungsprogramm der Bundesrepublik um. Einer der Betroffenen ist die EnBW-Netztochter Netze BW, die nach eigenen Angaben rund 2,4 Millionen Stromnetzkunden und knapp 160.000 Gasnetzkunden versorgt. Zurzeit weist Netze BW einen Effizienzwert von knapp 95 Prozent im Strom- und rund 84 Prozent im Gasbereich auf. Ein Interview mit Jörg Reichert, Vorsitzendem der Geschäftsführung, über Investitionen, die gewaltig sind, Kostensteigerungen, die möglicherweise nur teilweise ausgeglichen werden und die Frage, ob weniger Netzbetreiber Deutschland guttäten.

Herr Reichert, einer Analyse des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft zufolge haben einige große Verteilnetzbetreiber noch 2023 zweistellige Renditen erzielt. Jetzt, da die Bundesnetzagentur im Nest-Prozess von Verteilnetzbetreibern mehr Effizienz verlangt, sind die Klagen groß. Wie passt das zusammen? 

Zu den BNE-Zahlen gäbe es hinsichtlich der Methodik manches zu sagen, was hier den Rahmen sprengen würde. Fest steht: Die Netzbetreiber stehen vor einem enormen Investitionsprogramm mit erheblichem Finanzierungsdruck. Allein im laufenden Jahr gehen wir als Netze BW von Investitionen in Höhe von 800 Millionen Euro in unsere Netze aus. Bis 2030 werden es mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr sein. Um uns angesichts dieser gewaltigen Summen ausreichend finanzieren zu können, brauchen wir einen attraktiven finanzwirtschaftlichen Rahmen. Das ist wichtig, um die Energiewende im Verteilnetz umsetzen zu können. Gelingt das nicht, wird auch die Umsetzung der Energiewende insgesamt schwierig. 

Machen wir es mal konkret: Um wie viel Prozent würden Ihre Einnahmen zurückgehen, wenn die Bundesnetzagentur auf ihren Nest-Vorschlägen beharrt? 

Nehmen wir mal an, dass die Änderungen schon für die laufende Regulierungsperiode gelten würden. Dann wären Mindereinnahmen von rund 30 Prozent der Eigenkapitalverzinsung nicht übertrieben – selbst bei Einbezug des sogenannten Betriebskostenaufschlags der nächsten Regulierungsperioden.

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Die Bundesnetzagentur hält solche Zahlen für viel zu hoch gegriffen. Trotzdem: Warum würden die Einnahmen so stark einbrechen? 

Ich greife mir vier Punkte heraus: Erstens gehen wir von einer Verschlechterung der Effizienzeinstufung aus. Wir erwarten, dass dadurch fast alle Verteilnetzbetreiber mehrere Prozentpunkte verlieren werden. Zweitens beschäftigt uns der fehlende zweijährige Inflationsausgleich bei der Anpassung der Erlösobergrenze. Es ist davon auszugehen, dass wir Kostensteigerungen haben werden, die wir nur teilweise anerkannt bekommen. Drittens wird eine neue Wacc-Regulierung [Weighted Average Cost of Capital, Anm. d. Red.] eingeführt. Hier sehen wir systematische Risiken bei der Deckung der Kapitalkosten. Das spiegelt sich aktuell vor allem auf der Fremdkapitalseite wider. Und viertens macht uns die Bestimmung der Eigenkapitalkosten Sorgen. Hier sehen wir lediglich kleinere, positive Anpassungen, aber keine substantiellen Verbesserungen. Dabei ist unsere Kapitalverzinsung im europäischen Vergleich schon heute grenzwertig niedrig.

Beginnen wir mit den Anpassungen zum Effizienzvergleich. Was stört Sie daran?

Die neue Methodik würde für Netzbetreiber zu einer spürbaren Verschlechterung der Lage führen. Das liegt nicht daran, dass die Netzbetreiber ineffizienter geworden sind, sondern allein an der Methode – also wie der Effizienzvergleich berechnet werden soll.

Das müssen Sie erläutern.

Nehmen wir die bewährte Best-of-Four-Methode. Die Bundesnetzagentur will diese kippen. Allein dadurch würden wir als Netze BW voraussichtlich rein rechnerisch ein bis zwei Prozentpunkte an Effizienz verlieren. Ein weiterer Effekt ist der Entfall der Hochskalierung der Effizienzwerte. Ein Effizienzwert von 100 Prozent wäre in der neuen Methodik dann gar nicht mehr möglich. Aus unserer Sicht sollte es aber möglich sein, 100 Prozent erreichen zu können. Das würde auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechen. Auch Anpassungen am vereinfachten Verfahren für die kleineren Netzbetreiber führen zu Veränderungen bei teilnehmenden Netzbetreibern am Effizienzvergleich. Das wird, ohne zusätzliche Prüfmechanismen, zu deutlichen Verschlechterungen bei den Effizienzwerten führen. Die Beispiele zeigen bereits, wie methodische Anpassungen beim Effizienzvergleich die Lage von Netzbetreibern erheblich verschlechtern würden. 

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Kommen wir zu den Kostensteigerungen, die Sie nur teilweise anerkannt bekommen.

In den aktuellen Entwürfen soll der Inflationsausgleich auf der Investitionsseite entfallen. Auf der Kostenseite soll die Inflationsanpassung hingegen weiter möglich sein. Das ist zu begrüßen. Allerdings können wir nicht sämtliche Preissteigerungen weitergeben, denn wir haben einen zweijährigen Zeitverzug zwischen Kosten des Netzbetriebs und regulatorisch zugestandenen Erlösen. Dies führt zu einer systematischen Unterdeckung der Betriebskosten, da diese Kosten in der Regel steigen. Hier entstehen echte wirtschaftliche Nachteile für uns. 

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Was ist der Bundesnetzagentur aus Ihrer Sicht denn gut gelungen? 

Die Bundesnetzagentur muss das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzen – das ist keine einfache Aufgabe. Das ist uns bewusst. Es ist gut, dass die BNetzA den Prozess transparent durchführt. Wir haben aber das Gefühl, dass sie ziemlich unter Zeitdruck steht. Unsere Sorge ist, dass dabei die sorgfältige Abwägung der geplanten Neuerungen und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen auf der Strecke bleibt. 

Wie zugänglich war die Bundesnetzagentur bislang für Ihre Argumente? 

Wir haben nicht das Gefühl, dass wir uns als Netzbetreiber mit wahnsinnig vielen Argumenten durchsetzen konnten. Die aktuell vorliegenden Entwürfe entsprechen in vielen Teilen noch immer dem Eckpunktepapier von Januar 2024. Und dort, wo das Eckpunktepapier noch vage geblieben war, sind wir eher negativ überrascht worden. 

Als Erfolg kann die Branche für sich reklamieren, dass die Bundesnetzagentur für die kommende Regulierungsperiode den von Ihnen bereits angeschnittenen Betriebskosten-Aufschlag gewährt hat – zumindest für Stromnetzbetreiber im Regelverfahren. 

Das Instrument ist gut, aber nicht ausreichend. Die Energiewende wird nicht in der nächsten Regulierungsperiode abgeschlossen sein. Sie wird uns noch länger beschäftigen. Wir werben deshalb für eine dauerhafte Anpassung der Betriebskosten innerhalb der Regulierungsperiode.

Daher will ja die Bundesnetzagentur künftig die Regulierungsperiode verkürzen. Ist das der richtige Weg, um den Zeitverzug bei Kostensteigerungen in der laufenden Periode zu verringern?

Gelöst wird das Problem des Zeitverzugs dadurch nicht. Stattdessen steigt der bürokratische Aufwand. Statt alle fünf Jahre wird die Effizienz der Netzbetreiber dann alle drei Jahre geprüft. Jetzt sind wir als Netze BW einer der großen Netzbetreiber in Deutschland. Wir werden das schon irgendwie gestemmt bekommen. Für viele kleine Netzbetreiber wird das dagegen eine echte Herausforderung sein. Gleiches gilt übrigens auch für die Landesregulierungsbehörden. Dort sehen wir schon jetzt extreme Zeitverzüge. Deshalb fordern wir: Eine Verkürzung darf es nur mit einer deutlichen Vereinfachung der Verfahren geben. 

Recht anschaulich wurde die Nest-Debatte, als Kritiker die Schließung von Betriebskindergärten prognostizierten. Hintergrund ist die Kürzung des Katalogs der als nicht beeinflussbar geltenden Kosten. Stehen auch Ihre Betriebskindergärten auf der Kippe? 

Die gute Botschaft ist erst einmal, dass wir einen Betriebskindergarten haben. Das ist uns auch wichtig, um als Arbeitgeber für Fachkräfte attraktiv zu bleiben. Das ist gesetzt, daran wird sich durch die Netzregulierung nichts ändern. Trotzdem kritisieren wir, dass der Katalog so stark eingekürzt werden soll. Da geht es ja nicht nur um Betriebskindergärten, sondern beispielsweise auch um Weiterbildungen für unsere Beschäftigten. Bislang erlaubten die sogenannten Personalzusatzkosten uns eine teilweise Anhebung von Betriebskosten. Wenn diese Kosten nun in den Effizienzvergleich integriert werden würden, gäbe es das auch nicht mehr. Auch das würde uns wirtschaftlich schlechter stellen und wäre in erster Linie eine Benachteiligung für unsere Beschäftigten. 

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Jetzt ist die Bundesnetzagentur ja nicht allein mit der Meinung, dass Deutschlands Netzbetreiberlandschaft eine Strukturbereinigung benötige. Täten Deutschland weniger Netzbetreiber gut? 

Für alle Netzbetreiber wird es komplexer, das ist klar. Auch wir gehen davon aus, dass es verstärkt zu Kooperationen zwischen Netzbetreibern kommen wird. Wir werden auch mehr Dienstleistungsverhältnisse sehen. Mir ist dabei aber wichtig zu sagen, dass Anzahl und Größe nicht per se darüber entscheiden, ob Netzbetreiber effizient sind oder nicht. Wir sehen durchaus auch innovative kleinere Verteilnetzbetreiber, die gute Lösungen haben. 

Nehmen wir mal an, die Bundesnetzagentur hält an ihren Plänen unverändert fest. Was heißt das denn konkret für den weiteren Netzausbau? 

Wir haben die Sorge, dass wir ausgebremst werden und unsere Investitionen nicht so tätigen können, wie wir das für nötig halten. Dann würde die Energiewende insgesamt an Geschwindigkeit verlieren. Dabei müsste es im Interesse aller liegen, mehr PS auf die Straße zu bringen, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Deswegen ist für uns die Auseinandersetzung im Nest-Prozess jetzt auch so elementar, denn jetzt wird das Eisen geschmiedet. 

Das Interview führten Lucas Maier und Andreas Baumer 

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