Justus Haucap ist Professor an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Er arbeitet dort als Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie. Er ist zudem Mitglied im Wis­sen­schaft­li­chen Arbeitskreis für Regulierungsfragen.

Justus Haucap ist Professor an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Er arbeitet dort als Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie. Er ist zudem Mitglied im Wis­sen­schaft­li­chen Arbeitskreis für Regulierungsfragen.

Bild: © Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Von Andreas Baumer

Führende Wissenschaftler haben in einer Stellungnahme zum sogenannten Nest-Prozess den Energieverbänden VKU und BDEW Kontra gegeben. "Wir sehen die Pläne der Bundesnetzagentur, die bisherige Anreizregulierung behutsam weiterzuentwickeln, sehr positiv", stellte Justus Haucap, Professor an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, fest. "Sie ist letztlich überfällig. Die erneuten Warnungen vor einem Stadtwerke- und Netzbetreibersterben halten wir für stark übertrieben."

"Wir können auch nicht erkennen, dass die notwendige Investitionstätigkeit durch den Ansatz der Bundesnetzagentur gefährdet wäre", pflichtete ihm Peter Winzer, Professor an der Hochschule Rheinmain in Wiesbaden, bei. Beide sprechen für den Wis­sen­schaft­li­chen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR), einem unabhängigen Spezialistengremium, das die Bundesnetzagentur berät.

Das Gremium greift für seine Argumentation weit in die Vergangenheit zurück. Laut Jürgen Kühling, Professor an der Universität Regensburg und Vorsitzendem des WAR, sei im Netzgeschäft in den vergangenen 20 Jahren keine Wettbewerbsdynamik wie auf echten Wettbewerbsmärkten ausgelöst worden. Seit Einführung der Anreizregulierung habe es bei den Verteilnetzbetreibern keine nennenswerte Konsolidierung gegeben, konstatiert Kollege Haucap. "Vieles spricht dafür, dass die bisherige Regulierung jedenfalls nicht zu streng war."

Kühling ist für Stadtwerke übrigens kein Unbekannter. Als er noch die Monopolkommission leitete, mahnte er, dass sich Fernwärmeversorger nicht wie "die Sau im Dorf" verhalten sollten.

VKU: Netzentgelte in vergangenen 20 Jahren stabil

In einer ersten Replik schrieb der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass er die Stellungnahme zur Kenntnis genommen habe. "Wenn der Vorsitzende des Gremiums meint, in den vergangenen 20 Jahren sei keine Wettbewerbsdynamik ausgelöst worden, so sollte er zumindest anerkennen, dass die Netzentgelte in den vergangenen 20 Jahren sehr stabil geblieben sind", teilte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing auf ZfK-Anfrage mit.

"Erst in der jüngeren Vergangenheit sind sie deutlich gestiegen, weil die Kosten der Energiewende wie insbesondere der Netzausbau zwangsläufig zu Kostensteigerungen führen. Die Anreizregulierung hat gewirkt."

Wenn Ineffizienzen zu Kostensteigerungen führten, dann lägen sie im Energiesystem, nicht in den Unternehmen der Netzbetreiber. "Angesichts der Aufgaben, Millionen Erzeugungsanlagen in die Netze zu integrieren, erledigen sie einen großartigen Job."

Stadtwerke stoßen sich an mehreren Punkten

Die Stellungnahme der Wissenschaftler ist eine neue Pointe im seit Monaten gärenden Streit zwischen Netzbetreibern und Bundesnetzagentur um die Zukunft der Netzregulierung. Die Auseinandersetzung hatte im Frühjahr an Schärfe gewonnen, als VKU-Chef Liebing der Bundesbehörde vorwarf, einen "toxischen Cocktail" zu mixen. "Was wir aber brauchen, ist ein Energy-Drink", sagte er in einem Interview mit der ZfK.

Die Netzbetreiber stoßen sich an einer Vielzahl von Punkten. Zu nennen sind etwa die Abschaffung der sogenannten "Best-of-Four"-Methode beim Effizienzvergleich, die perspektivische Verkürzung der Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre und die Kürzung des Katalogs der als nicht beeinflussbar geltenden Kosten, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen.

Kleine Stadtwerke fühlen sich zudem durch eine Übergangslösung benachteiligt, wonach für Netzbetreiber in vereinfachten Verfahren in der nächsten Regulierungsperiode kein Aufschlag für Betriebskosten gewährt werden soll. Der Energieverband BDEW warf der Bundesnetzagentur vor, durch die Hintertür Strukturpolitik zu machen. Vereinfachte Verfahren sind ein Zugeständnis an kleine Netzbetreiber, um Verwaltungsaufwand zu sparen.

In Summe fürchten viele Netzbetreiber laut Branchenschätzungen durch die Neuregelungen bis zu 30 Prozent weniger Einnahmen. Sie sehen zudem ihre Netzausbaupläne im Zuge der Energiewende gefährdet.

Lesen Sie auch: Große Netzentgelt-Reform: Warum sich kleine Stadtwerke benachteiligt fühlen

WAR: Kürzere Regulierungsperiode "gut begründbar"

Der Wis­sen­schaft­li­che Arbeitskreis für Regulierungsfragen kommt in vielen Punkten zu anderen Schlüssen. Die Reduzierung des Katalogs der als nicht beeinflussbar geltenden Kosten begrüßt er beispielsweise ausdrücklich. "So lassen sich eine regulatorische Arbitrage vermeiden, die Entstehung von Fehlanreizen verhindern und letztlich auch der bürokratische Kontrollaufwand reduzieren", heißt es in der Stellungnahme.

Die Verkürzung der Regulierungsperiode hält er für "gut begründbar". Auch die Abkehr von der "Best-of-Four"-Methode begrüßt das Gremium. Denn aus Sicht der Netznutzer, die die Netzentgelte zahlen, wäre
der Begriff "Worst-of-Four"-Abgleich zutreffender, da der für die Netznutzer ungünstigste Parameterwert von der Bundesnetzagentur verwendet werde.

In einer ersten Reaktion sah der VKU nach eigenen Angaben keine Gründe, seine bisherige Bewertung zu ändern. Diese beruhe "nicht auf Theorie, sondern auf den Einschätzungen der Praktiker in den Unternehmen". Die Darstellungen des Arbeitskreises unterstützten offenkundig das Ziel der Bundesnetzagentur, Netzbetreibern Finanzmittel zu entziehen, die aber für den dringend notwendigen Aus- und Umbau der Stromnetze benötigt würden, teilte VKU-Chef Liebing mit. "Netzbetreibern drohen im Vergleich zur aktuellen Regulierungsperiode Ertragseinbußen von teilweise bis zu einem Drittel der Eigenkapitalrenditen. Man kann das machen, aber so werden jedenfalls nicht die notwendigen Investitionen befördert, die von den Netzbetreibern verlangt werden."

Derzeit befinden sich die Festlegungsentwürfe zum Regulierungsrahmen und zur Methode der Anreizregulierung, im Fachjargon Ramen Strom und Ramen Gas genannt, in der Konsultation. Bis zum 30. Juli haben Verbände und andere Interessensgruppen Zeit, Stellung zu nehmen. Gleiches gilt für die Strom-Netzentgeltfestlegung ("StromNef") und die Gas-Netzentgeltfestlegung ("GasNef").

Haben Sie einen Fehler entdeckt oder wollen Ihre Perspektive zum Nest-Prozess schildern? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer (a-baumer(at)zfk(dot)de).

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