Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, ging bei der BBH-Jahreskonferenz 2025 auf die anstehende Netzentgeltreform ein.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, ging bei der BBH-Jahreskonferenz 2025 auf die anstehende Netzentgeltreform ein.

Bild: © Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Von Julian Korb

Die Bundesnetzagentur stellt zurzeit die Regulierung der Strom- und Gasnetze neu auf. Bei Netzbetreibern führt der unter dem Namen "Nest" bekannte Prozess dabei zu großen Unsicherheiten. Die Berechnungen, was die Reform für die Netzrenditen bedeutet, gehen bei beiden Seiten stark auseinander.

Von Mindereinnahmen für Verteilnetzbetreiber von bis zu 30 Prozent sprach der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) noch im April. Klaus Müller, Präsident der Netzagentur, sieht das grundsätzlich anders. Bei der Jahreskonferenz 2025 der Rechtskanzlei BBH in Berlin ging er auch mit dem Branchenverband ins Gericht.

"Wir kennen die Urheber dieser Schlagzeilen", sagte Müller – wohl mit Blick auf die Mindereinnahmen, die viele Netzbetreiber befürchten. "Wir haben sie auch eingeladen und die Methodiken unserer Berechnungen nebeneinandergelegt. Die Ansage, Kürzung des Gewinns von 20 Prozent, ist schlicht falsch."

Mehr Geld im System

Rückmeldungen aus der Branche seien zudem bereits in die Überlegungen der Bundesnetzagentur eingeflossen. So habe die Behörde den Vorschlag zurückgenommen, die Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Dies soll nun erst ab der darauffolgenden Periode gelten, wenn die Anreizregulierung dann "schneller und einfacher" werde.

Müller gab zudem Vor- und Nachteile einer Verschlankung zu bedenken. Um die Prozesse zu vereinfachen, werde beispielsweise "pauschaliert, was das Zeug hält". Dieses Vorgehen produziere "immer Gewinner und Verlierer". Meistens meldeten sich allerdings diejenigen lauter, die beim Pauschalieren verlören.

Der Netzagenturchef erwähnte zudem den Energiewende-Kompetenz-Bonus, den die Behörde neu einführen will, um besonders leistungsfähige Netzbetreiber zu belohnen. "Wir geben sogar mehr Geld ins System." Zudem dürften sich Netzbetreiber über höhere Einnahmen freuen, etwa bei der Methodik der Eigenkapital-Verzinsung und beim Aufschlag für operative Kosten, kurz Opex.

Dies führt laut Müller sogar dazu, dass "vorne ein Plus für die Branche steht". Bis Ende des Jahres will die Netzagentur den Nest-Prozess fristgerecht abschließen. Dann soll die Anreizregulierung "schneller, einfacher, unbürokratischer und gleichzeitig attraktiver" für Netzbetreiber werden.

Gleichzeitig erinnerte Behördenleiter Müller aber auch daran, dass die Netzkosten insgesamt sinken müssten. "So wie ich immer gerne mit Netzbetreiber spreche, muss ich mich Verbrauchern und Unternehmen auch für höhere Netzentgelte rechtfertigen." Dies stünde auch im Widerspruch zu den Interessen der Netzbetreiber.

Rückflüsse in absehbarer Zeit

Andreas Feicht, Vorstandsvorsitzender der Kölner Rheinenergie, sah dies naturgemäß anders. "Ich habe noch nicht verstanden, wie mehr für die Branche herauskommen soll", sagte er mit Blick auf den sogenannten Nest-Prozess. Eine auskömmliche Finanzierung sei Bedingung dafür, dass in Netze investiert würde.

"Es stimmt, dass Netzbetreiber nicht abhauen können, aber die Kapitalgeber schon." Zudem hätten die meisten Netzbetreiber noch andere Aufgaben zu erfüllen und müssten das vorhandene Kapital entsprechend aufteilen. "Deshalb müssen die nötigen Rückflüsse in absehbarer Zeit da sein."

Die neue Bundesregierung müsse die Stromkosten für die Verbraucher und die Unternehmen senken. Subventionen könnten dabei keine Dauerlösung sein. "Richtige Planungssicherheit resultiert nur, wenn wir die volkswirtschaftlichen Kosten in den Griff kriegen." Dazu müsse nochmal an den Grundlagen gearbeitet werden.

Pointiert äußert sich Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer der Stadtwerke-Kooperation 8KU. Die bisherigen Vorschläge der Bundesnetzagentur seien nicht recht durchdacht. "Betriebskindergärten im Rahmen der Netzentgeltreform wegzunehmen, kann auch nicht die Lösung sein."

Hintergrund ist, dass die Netzagentur den Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten kürzen möchte, etwa um Personalzusatzkosten. Darunter fallen Aufwendungen für Betriebs-Kitas oder Ausbildungskosten.

Vergütung für vermiedene Netzentgelte

Auch die von der Netzagentur angekündigte Streichung der Vergütung für vermiedene Netzentgelte war Thema. "Die Investoren von KWK-Anlagen haben in diese Privilegien vertraut", sagte der SPD-Politiker und ehemalige Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal. Die Maßnahme würde zudem nicht den erhofften Effekt bringen.

Einen Gegenpunkt nahm Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, ein. Die Energiewende-Kompetenz, die die Bundesnetzagentur bei den Verteilnetzbetreibern neu etabliere, sei ein guter Schritt. "Aber man wird nicht drum herumkommen, die große Anzahl von Verteilnetzbetreibern zu hinterfragen." Es gebe wahrscheinlich einige Netzbetreiber, wo es schwierig werde, diese Energiewende-Kompetenz sicherzustellen.

Er stellte auch klar, dass es die Diskussion um die Vergütung für vermiedene Netzentgelte seit vielen Jahren gebe. "Da hat man schon sehen können, dass man sich nicht darauf hätte verlassen sollen." Viele der vergüteten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) würden zudem fossil betrieben. "Mein Verständnis ist daher überschaubar."

Ähnlich sehen dies Verbraucherschützer. "Die Verbraucher:innen müssen bei den hohen Strompreisen in Deutschland entlastet werden", so Henning Herbst, Strommarktexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "Die Bundesnetzagentur geht daher mit dem Auslaufen der vermiedenen Netzentgelte den richtigen Weg."

Geht es nach Herbst, sollte die Behörde dabei sogar entschlossener vorgehen. "Eine vollständige Abschaffung bereits im kommenden Jahr würde die Entlastung der privaten Haushalte verdoppeln."

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