Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller

Bild: © Christoph Soeder/dpa

Von Andreas Baumer

Deutschland ist das Land der vielen kleinen Netzbetreiber. Nach Schätzungen des Energieverbands BDEW gibt es rund 630 Stromnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden im Netzgebiet. Für sie hat der Verordnungsgeber ein vereinfachtes Verfahren bei der Anreizregulierung geschaffen. Für sie wird kein individueller Effizienzvergleich ermittelt, der mit Zusatzaufwand verbunden wäre.

Stattdessen gelten für sie pauschale Effizienzwerte. Das könnte für sie nun im Vergleich zu größeren Stromnetzbetreibern zum Nachteil werden. Denn anders als Stromnetzbetreiber im Regelverfahren sollen Stromnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren nicht in den Genuss des sogenannten Opex-Aufschlags oder Opex-Anpassungsfaktors kommen.

Verkürzung der Regulierungsperiode

Dem Instrument des Opex-Aufschlags liegt ein Vorschlag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zugrunde. Während nämlich Kapitalkosten schon jetzt in tatsächlicher Höhe und ohne Zeitverzug in den Erlösobergrenzen angesetzt werden können, ist das bei operativen Kosten bislang nicht der Fall. Dabei sehen sich Netzbetreiber auch hier mit steigenden Kosten etwa im IT- und Personalbereich konfrontiert.

Aktuell werden die operativen Kosten aus dem sogenannten Basisjahr fortgeschrieben. Als Basisjahr wird das Geschäftsjahr herangezogen, das drei Jahre vor Beginn einer Regulierungsperiode liegt. Steigende Kosten im Laufe der Regulierungsperiode bleiben unberücksichtigt.

Eigentlich will die Bundesnetzagentur das Problem des Zeitverzugs mildern, indem sie die Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre verkürzt. Die Verbände BDEW und VKU finden, dass dies das Problem nur bedingt löst. "Wenn wir alle drei Jahre neue Festlegungen haben, sind wir faktisch in einer Dauerschleife permanenter Kostenprüfungen gefangen – das macht das System nicht einfacher", argumentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einem ZfK-Interview.

In seiner Stellungnahme Anfang März wurde der VKU noch konkreter: Bei einer Verkürzung der Regulierungsperiode würden sich viele Netzbetreiber gezwungen sehen, zusätzliches Personal einzustellen oder zu binden. Die Häufigkeit der Kostenprüfungen würde um 67 Prozent steigen.

BDEW-Chefin erhebt schwere Vorwürfe

Der Kompromiss der Bundesnetzagentur sieht folgendermaßen aus: Die kommende Regulierungsperiode soll noch einmal fünf Jahre dauern. Erst dann wird auf drei Jahre verkürzt. Dafür soll den Netzbetreibern ein Aufschlag bei Betriebskosten, also der erwähnte Opex-Aufschlag, gewährt werden. Allerdings nur den Stromnetzbetreibern im Regelverfahren. Hier ist anzumerken, dass es kleinen Stromnetzbetreibern freisteht, ins Regelverfahren zu wechseln. Viele haben das aber bislang nicht getan, weil dadurch – wie geschildert – der Verwaltungsaufwand enorm steigen würde.

BDEW-Chefin Kerstin Andreae wurde in einer Presseaussendung deutlich. Sie unterstellte der Bundesnetzagentur, kleinere Netzbetreiber bewusst auszusparen und zu benachteiligen und so durch die Hintertür Strukturpolitik zu machen. Dahinter steckt die Sorge, dass die Bundesbehörde vermeintlich ineffizientere kleine Netzbetreiber aus dem Geschäft drängen wolle.

Im Gedächtnis geblieben ist eine Äußerung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne), der sich ausgerechnet beim VKU-Stadtwerkekongress im Herbst 2023 "nicht ganz sicher" war, ob die Verteilnetzstrukturen in der kommunalen Familie effizient genug seien. Mehr Effizienz treibt auch Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller um. "Der Kostendruck muss bleiben", sagte er ein Jahr nach Habecks Auftritt. "Das ist Sinn und Zweck einer Regulierung."

Kleine Netzbetreiber fühlen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass kleine Unternehmen an sich ineffizienter arbeiteten als große, heißt es dort gern. Zudem werde außer Acht gelassen, dass kleine kommunale Netzbetreiber eine engere Bindung zur Bevölkerung vor Ort hätten – und somit auch mehr Akzeptanz für den Stromnetzausbau und die Energiewende insgesamt schaffen könnten.

Laut BDEW-Analyse hat die Mehrheit der deutschen Netzbetreiber weniger als 30.000 Stromnetzkunden. Gleichzeitig decken sie lediglich 13 Prozent der Stromnetzkunden insgesamt ab. Hier werde also mit Kanonen auf Spatzen geschossen, sagte ein Branchenkenner.

Vereinfachtes Verfahren und Kleinstnetzbetreiber

Die Bundesnetzagentur nennt einen anderen Grund, warum Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren laut Entwurf nicht in den Genuss des Opex-Aufschlags kommen können. Die nötigen Ausgangswerte und Strukturparameter lägen für diese Unternehmen nicht vor. Die Energieverbände lassen das nicht gelten. "Das steht im Widerspruch zu der Aussage, dass der Erhebungsaufwand [hierfür] für kleine Netzbetreiber zu hoch sein soll, während der noch höhere Aufwand für die Qualitätsregulierung als vertretbar erachtet wird", erwiderte der VKU in seiner Stellungnahme vom März.

Die Bundesbehörde will übrigens ohnehin neu regeln, wer das vereinfachte Verfahren wählen kann. Nicht mehr die Zahl der angeschlossenen Netzkunden soll ausschlaggebend sein, sondern ein wirtschaftlicher Schwellenwert, den die Bundesnetzagentur vor der jeweiligen Regulierungsperiode bestimmt und veröffentlicht. Bei den Energieverbänden stößt dies auf wenig Begeisterung. Für den BDEW ist die bisherige Einordnung "einfach zu handhaben, eindeutig und über die Jahre hinweg bewährt und unbürokratisch". Auch der VKU sieht die geplante Umstellung kritisch.

Positive Rückmeldungen erhielt die Bundesnetzagentur dagegen für ihren Vorstoß, Sonderregeln für sogenannte Kleinstnetzbetreiber einzuführen. Dabei handelt es sich um Unternehmen mit einem eigenen Kostenniveau von bis zu 500.000 Euro. Sowohl BDEW als auch VKU begrüßten das in ihren letzten Stellungnahmen.

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