Von Jürgen Walk
Die Bundesnetzagentur will ihre Vorschläge zum Wasserstoffkernnetz weiter ausdifferenzieren. Mit der Festlegung "Wanda" wurden im vergangenen Jahr zunächst die regulatorischen Rahmenvorgaben beschrieben – vor allem, wie das Kernnetz finanziert werden kann. Einiges hatte dabei durchaus bewusst vorläufigen Charakter. Mittlerweile aber geht es in die Detaillgestaltungen.
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat nun ein Verfahren zur Festlegung von Bestimmungen zur Abbildung der Kosten bestimmter Transportleistungen des Wasserstoffkernnetzes eröffnet. Es läuft unter dem Aktenzeichen GBK-24-01-2#2.
Bisherige Vorgabe war ein Platzhalter
Mit der Festlegung soll das durch den Wanda-Beschluss eingeführte Entgeltsystem weiter ausdifferenziert werden, heißt es bei der Behörde. Dabei werde das System an die zukünftige Regulierung des Netzzugangs angepasst, die sich aus dem von der zuständigen Beschlusskammer 7 geführten Verfahren WaKandA ergibt.
Der bisherige Wanda-Beschluss sieht ein einheitliches Briefmarkenentgelt für die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes vor. Das Entgelt kommt für ein festes Jahreskapazitätsprodukt zur Anwendung. Diese Vorgabe hatte jedoch den Charakter eines für Übergangszwecke eingefügten Platzhalters, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Der Grund: Im damaligen Verfahren habe nicht ausreichend Zeit für die Entwicklung eines komplexeren Entgeltsystems zur Verfügung gestanden.
Außerdem sei die zukünftige Zugangsregulierung für Wasserstoffnetze noch nicht bekannt gewesen. Doch mittlerweile hat die Beschlusskammer 7 dazu einen Beschlussentwurf zur Konsultation gestellt. Anhand dieses Entwurfs – WaKandA – lasse sich eine mögliche Ausgestaltung der im Kernnetz verfügbaren Kapazitätsprodukte absehen.
Anpassung an die neue Produktpalette
Die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur will daher das Entgeltsystem an diese Produktpalette anpassen. Dazu gehört, Modifikationen an den Briefmarkenentgelten vorzunehmen, um die wirtschaftliche Wertigkeit der verschiedenen Transportprodukte sachgerecht abzubilden. Geprüft werden sollen vor allem Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte und Rabatte für unterbrechbare Kapazitätsprodukte. Ebenfalls in der Prüfung: Rabatte für Kapazitätsbuchungen an Speicherpunkten.
Ein Konsultationsdokument soll in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.



