Recht & Regulierung

Wind-an-Land-Ausschreibung erneut unterzeichnet

Die Bundesnetzagentur hatte das Ausschreibungsvolumen zuvor bereits reduziert. Bei der Innovationsausschreibung erhielten alle Gebote einen Zuschlag.
22.06.2023

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Mai-Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. (Symbolbild)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2023 veröffentlicht. Demnach war die Ausschreibung erneut unterzeichnet, wie die Bonner Behörde mitteilt.

"Die eingereichte Gebotsmenge liegt aber über dem Durchschnitt der Vorjahre," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Vergleich zum ersten Quartal 2022 sei die Leistung von neu genehmigten Windenergieanlagen im ersten Quartal 2023 allerdings um 66 Prozent gestiegen. "Diese Entwicklung muss sich jetzt fortsetzen."

Zuschlagsmenge von 1535 MW

Für die Mai-Ausschreibung hatte die BNetzA im Vorfeld bereits das Ausschreibungsvolumen reduziert. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2866 MW wurden 127 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1597 MW (Vorrunde 1502 MW) eingereicht.

Die Behörde musste in dieser Runde sieben Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 120 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen; die Zuschlagsmenge belief sich auf 1535 MW.

NRW mit größter Zuschlagsmenge

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote lagen in der Bandbreite zwischen 7,25 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh lag der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem im Dezember festgelegten Höchstwert.

Weitere Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestanden bei der regionalen Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlagsmengen entfielen demnach auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (472 MW, 40 Zuschläge) und Niedersachsen (277 MW, 15 Zuschläge).

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. August 2023 statt.

Kombinationen aus Solar mit Speichern

Bei der Innovationsausschreibung im Mai wurden 400 MW ausgeschrieben. Es gingen drei Gebote mit einer Gebotsmenge von 84 MW ein, wie die BNetzA mitteilt.

Alle Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen aus Solaranlagen mit Speichern; alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Bei einem Gebot wurde die nur 2023 geltende Regelung genutzt, nach der die zulässige Gebotsmenge für Solaranlagen mehr als 20 MW betragen kann. (jk)