Der Chef des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Der Chef des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Bild: © Bundeskartellamt

Herr Mundt, Sie leiteten erste Ermittlungen gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern wegen einem Verdacht auf Missbrauch der Energiepreisbremsen ein und kündigten die Vorbereitung erster Prüfverfahren im zweistelligen Bereich in den Bereichen Strom und Fernwärme an. Wie aufwendig ist eine solche Prüfung?

Für ein relativ kleines Haus, wie es das Bundeskartellamt mit rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist, stellt eine solche neue Aufgabe natürlich eine gewisse Herausforderung dar. Wir haben innerhalb weniger Wochen eine schlagkräftige Abteilung eingerichtet. Zunächst ging es darum, die notwendigen Informationen zu den Erstattungsanträgen der Versorger zu bekommen und die relevanten Daten aufzuarbeiten und zu analysieren. Hier sind wir gut vorangekommen.

Es ist alles andere als trivial, unter tausenden Versorgern die auffälligen Konstellationen ausfindig zu machen. In den konkreten Einzelverfahren wird es nun darum gehen, sich mit der Erlös- und Kostenstruktur der Versorger auseinander zu setzen. Sicher werden die Beschaffungskosten dabei eine herausgehobene Rolle spielen, wenngleich wir uns das Gesamtgefüge der Kalkulation im Zusammenhang mit der Beantragung der staatlichen Unterstützungszahlungen genau anschauen werden.

Nutzen Sie bei einer datengestützten Prüfung auch Methoden der künstlichen Intelligenz?

Selbstverständlich nehmen wir nicht jeden vorliegenden Antrag auf Vorauszahlungen von Unternehmen einzeln in die Hand und bedienen uns insoweit natürlich der gängigen Datenbanksysteme und bestimmter Analysetools. Diese Vorgänge werden jedoch ganz altmodisch von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angestoßen, die ihr Vorwissen in die Untersuchungen einfließen lassen.

Sie kündigten auch ein systematisches Screening der Antragsdaten von Unternehmen zu den Ausgleichszahlungen an. Stoßen Sie hier nicht auch an personelle Engpässe, trotz der neu geschaffenen Abteilung zur Missbrauchsaufsicht in ihrem Hause?

Für die neue Aufgabe sieht das Gesetz 18,5 Planstellen vor. Ob das ausreicht, wird sich zeigen. Das ist sehr schwer zu prognostizieren. Natürlich stehen diese neuen Kolleginnen und Kollegen nicht unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes vor der Tür. Da müssen wir auf den kommenden Bundeshaushalt warten. Bis dahin müssen wir mit den Ressourcen die wir haben wirtschaften, umorganisieren und Prioritäten neu setzen. Wir haben aus einer Abteilung, die bislang mit der Kartellverfolgung befasst war, eine neue Abteilung für die Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen gemacht.

In der Konsequenz bedeutet das auch, dass andere Aufgaben übergangsweise zurückstecken müssen; schließlich waren diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ja auch bislang mit ihren vorherigen Aufgaben sehr gut ausgelastet. Wir sind zuversichtlich, auch mit vergleichsweise wenig Personal zu einer effektiven Rechtsdurchsetzung zu gelangen. Wir haben bereits innerhalb kürzester Zeit die neue Abteilung eingerichtet, Verfolgungskonzepte aufgesetzt und erste Verfahren eingeleitet.

Und gibt es Datenschutzregeln, die ihrem Prüfauftrag bzw. einem Screening im Wege stehen?

Nein. Das ist in diesem Zusammenhang kein Problem. Für die Übermittlung der Antrags- und Meldedaten an das Bundeskartellamt gibt es eine klare gesetzliche Grundlage.

Bis wann planen Sie Verfahren zu einem möglichen Missbrauch der Energiepreisbremsen im Bereich der Unternehmens- und Industriekunden einzuleiten?

Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich weitere Verfahren einleiten. Insofern ist es durchaus möglich, dass Lieferanten auch bezüglich Erstattungsbeträgen, die aus der Versorgung von Industriekunden mit Gas, Fernwärme oder Strom herrühren, in den Fokus geraten. Daneben gibt es auch die Möglichkeit Industriekunden selbst zu prüfen.

Diese können sich bei Strom und Gas ebenfalls Entlastungsbeträge vom Staat erstatten lassen – die Preisbremsen-Gesetze sprechen hier von selbstbeschaffenden Letztverbrauchern. Wenn sie dies tun, erfahren wir das ebenfalls über die Antrags- und Meldedaten. Unsere Missbrauchsaufsicht über die Energie-Lieferanten wurde vom Gesetzgeber aber bislang nur im Strom-Bereich auch auf Industriekunden übertragen.

Das Interview führte Hans-Christoph Neidlein

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