Von Andreas Baumer
Es ist nicht so, als habe die Bundesnetzagentur nicht die Klagen der mächtigen Energieverbände BDEW und VKU gehört. Beide waren in den vergangenen Monaten ja auch kaum zu überhören. Und so bewegte sich die Bundesnetzagentur bei der Reform der Anreizregulierung, besser bekannt als Nest-Prozess, tatsächlich in manchen Punkten noch einmal.
Der Ritterschlag: Einer der beiden Verbände wurde im Kurzpapier sogar namentlich erwähnt. Bei der Bewertung der Fremdkapitalkomponente folgt die Bundesbehörde nach eigener Darstellung einem Ansatz, "der u.a. vom VKU eingebracht wurde", war dort zu lesen. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur bereits das vom VKU mitentwickelte Konzept des Betriebskostenaufschlags übernommen. Besonders erfreulich für BDEW und VKU: Dieser soll nicht mehr nur Stromverteilnetzbetreiber im regulären Verfahren gewährt werden, sondern auch mittleren und kleinen Stromverteilnetzbetreibern, die im vereinfachten Verfahren sind.
Hoffnung auf Länderregulierungsbehörden
Wirklich zufrieden zeigten sich die beiden größten Netzbetreiberverbände insgesamt aber nicht. Die Bundesnetzagentur bewege sich, "aber noch nicht genug", titelte der BDEW. Im Ganzen sei die Behörde bei ihrem Modell geblieben, kommentierte Verbandschefin Kerstin Andreae. "Sie bleibt damit in der Gesamtschau deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, ein attraktives Investment für privates Kapital im internationalen Umfeld zu schaffen." Sie hoffe nun, dass die Länderregulierungsbehörden die relevanten Punkte zur Verbesserung der Situation nochmals einbrächten, schloss Andreae.
Mildere Töne waren vom VKU zu vernehmen. Von einem "toxischen Cocktail", den die Bundesnetzagentur mische, war nicht mehr die Rede. Stattdessen das: Die neue Regelung schaffe mehr Gerechtigkeit in der Regulierung und stärke die Investitionsfähigkeit in der Fläche, kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Aber: "Auch nach den heute angekündigten Verbesserungen bleiben aus Sicht der Stadtwerke kritische Eingriffe erhalten. Für eine abschließende Bewertung ist es zu früh."
"Völlig falsches Signal für Investitionen"
In seiner Stellungnahme kommentierte der BDEW bereits konkrete Kursanpassungen der Bundesnetzagentur. Dass die Mindesteffizienz von 60 auf 70 Prozent angehoben werden soll, bezeichnete der Verband als "sinnvoll". Diese Anpassung reicht aus seiner Sicht aber bei weitem nicht aus, um den Effizienzvergleich ausreichend zu stabilisieren.
Von der Neuregelung der Fremdkapital-Methodik zeigte sich der BDEW "enttäuscht". Der Verband hatte für einen Wechsel weg von einem Durchschnittswert vergangener Jahre hin zu einem dynamischen Modell geworben. Stattdessen will die Bundesnetzagentur nun gewisse Jahre mit höheren Investitionstätigkeiten stärker gewichten. "Diese Änderung dürfte die prognostizierte Unterdeckung etwas verringern, sie aber nicht grundsätzlich beheben", kommentierte der BDEW. "Gerade mit Blick auf die zukünftige Zinsentwicklung am Markt dürfte auch ein gewichteter Ansatz zur Durchschnittsbildung weiterhin zu einer deutlichen Unterdeckung führen. Das ist das völlig falsche Signal für die anstehenden Investitionen."
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