Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) hat neue Parameter für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) bekannt gegeben. Ein Aspekt kommt besonders dem Ausbau der Fernwärmenetze und der Kommunalwirtschaft zu Gute. Neben der neuen Förderfähigkeit von Kältenetzen, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, haben sich die Bedingungen für die Fernwärmeanschlüsse verändert.
Bisher galt: Um sich einen Anschluss an ein Fernwärmenetz fördern lassen zu können, musste dieses mindestens einen Anteil von 25 Prozent an erneuerbarer Wärme vorweisen. In der Realität findet sich das aber noch nicht in diesem Umfang wieder. "Wir arbeiten gerade darauf zu, dass wir diesen erneuerbaren Anteil im Fernwärmenetz überhaupt erreichen können", sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes für Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) gegenüber der ZfK. Die Fernwärme werde aber langfristig grüner und dies unter Umständen auch schneller als das alte Gasnetz. Einer Argumentation der nun auch das Bundeswirtschaftsministerium gefolgt sei, ergänzt Stahl.
Das umfasst die neue Förderung
Das heißt nun: Ab sofort können Hauseigentümer sich den Verdichtungsanschluss sowie die Übergabestation an das Fernwärmenetz fördern lassen. Sollte das Fernwärmenetz des Betreibers keinen erneuerbaren Anteil von 25 Prozent haben, müssen die Hausbesitzer eine zusätzliche Anlage installieren, die das ausgleicht. "Das können beispielsweise Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen sein. Möglich ist dies ebenso in Quartierslösungen mit KWK-Anlagen, die auf Biogas-Basis fahren", erläutert Stahl. Die Förderung gilt ab dem 1. Juli und kann je nach Gebäudeklasse bis zu 55 Prozent betragen.
"Die Kommunalwirtschaft kann damit gezielt Hauseigentümer ansprechen und sie von der Fernwärme überzeugen. Insgesamt ergeben sich mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Wärmewende", ist sich der B.KWK-Präsident sicher. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite der KfW. (gun)



