Bild: © Volker Werner/AdobeStock

Für den Monitoring-Bericht Energie des Jahres 2025 haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt die Fragebögen zur Konsultation gestellt. Zwar haben die Behörden in den vergangenen Jahren einige Fragen gestrichen. Für andere – so heißt es – reiche aber künftig die bisherige Einjahresfrist nicht mehr aus. Ausgewählte Daten sollen künftig quartalsweise erhoben werden.

Ein Mal jährlich veröffentlichen Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt den Monitoring-Bericht Energie. Dafür erheben die Behörden zahlreiche Daten bei den Energieunternehmen. Der Bundesnetzagentur dienen die Daten zur Wahrnehmung der Regulierung, das Bundeskartellamt bestimmt mit ihnen den Grad der Transparenz sowie den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung.

Parallele Abfrage zur Qualitätsregulierung

Die Behörden wollen nach eigenen Angaben die Marktbeobachtung an die sich verändernden Rahmenbedingungen anpassen – auch im Sinne einer Entbürokratisierung. Bereits im vergangenen Jahr seien 550 Fragen oder Fragenkomplexe gestrichen worden, also rund ein Drittel. Auch für dieses Jahr sind noch mal 120 Punkte weggefallen oder in andere Datenabfragen verlagert worden. Punktuell seien aber auch neue Fragen dazu gekommen, um auch die neuesten Entwicklungen des Marktes zu berücksichtigen.

Aber: Aufgrund der sich verändernden und dynamischen Marktverhältnisse reiche in manchen Bereichen eine jährliche Datenabfrage nicht mehr aus. Daher sollen erstmals ausgewählte Daten aus dem Bereich der Haushaltskunden bei den Verteilernetzbetreibern Elektrizität und Gas quartalsweise erhoben werden. Bisher wurden diese jährlich abgefragt.

Parallel zu den Monitoring-Fragen will die Bundesnetzagentur außerdem einen weiteren Fragebogen verschicken. Es geht dabei um die Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung. Aus Sicht des Regulierers sollen mit der gebündelten Datenabfrage die Netzbetreiber entlastet werden.

Derzeit werden die Fragebögen zum Monitoring und zur Qualitätsregulierung als Entwurf zur Konsultation gestellt. Marktteilnehmer können bis zum 14. Februar Stellung nehmen. Die Datenerhebung selbst findet dann vom 17. März bis 30. April statt.

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