Welche Batteriespeicher sollen künftig Netzentgelte zahlen? Hier knirscht es noch zwischen Bundesnetzagentur und Speicherbranche.

Welche Batteriespeicher sollen künftig Netzentgelte zahlen? Hier knirscht es noch zwischen Bundesnetzagentur und Speicherbranche.

Bild: © Karn/AdobeStock

Es ist nicht so, als findet das Bundeswirtschaftsministerium alles prima, was die Bundesnetzagentur so macht. Im Januar etwa ließ Ministerin Katherina Reiche (CDU) durchblicken, dass sie sich mehr Unterstützung für Stromnetzbetreiber bei der Transformation wünscht.

"Wir müssen uns immer wieder fragen, ob wir hier den optimalen Rahmen haben", gab sie ihrer grundsätzlich nachgeordneten, in Netzregulierungsfragen aber unabhängigen Behörde mit auf den Weg. Diese hatte zuvor die Effizienzvorgaben für Netzbetreiber im Zuge des sogenannten Nest-Pakets verschärft.

Bei der Rolle von Batteriespeichern sind sich Wirtschaftsministerium und Netzagentur dagegen einig. Dass Speicher in einem von Wind- und Solarstrom dominierten Energiesystem einen Nutzen brächten, gestand Reiches Stromabteilungsleiter Christian Schmidt bei der Energiekonferenz der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu.

Speicher müssten sich aber netzneutral oder -dienlich verhalten. "Da ist es wichtig, Anreize zu schaffen." Der sogenannte Agnes-Prozess, den die Bundesnetzagentur gerade führe, sei deshalb "wichtig". Agnes steht für die Reform der Netzentgeltsystematik im Strombereich.

Speicher: Reine Arbitragegeschäfte "schwierig"

Konkret plant die Regulierungsbehörde, Speicherentgelte einzuführen. Dies könnte möglicherweise auch Anlagen betreffen, die bereits in Betrieb sind. Zur Diskussion steht eine Mischung aus festen Entgelten und Entgelten, die sich dynamisch an die Netzsituation vor Ort anpassen. Laut Energiewirtschaftsgesetz sind Speicher bis Anfang August 2029 von Netzentgelten befreit. Die Bundesnetzagentur hat aber die Möglichkeit, eine abweichende Regelung zu treffen.

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Als "schwierig" bezeichnete Stromabteilungsleiter Schmidt Speicher, die sich allein auf sogenannte Arbitragegeschäfte konzentrierten. Gemeint sind Anlagen, die sich rein an Börsenstrompreisen orientieren und mögliche örtliche Netzengpässe unberücksichtigt lassen. Wenn es pro Tag mehr als 20 Ein- und Ausspeichervorgänge gebe, "zappeln diese Speicher im Netz", sagte Schmidt. Das sei nicht nur für Netzbetreiber eine Herausforderung, sondern auch für das Gleichgewicht des ganzen Systems.

Gegenwind bei Speicherentgelten

Die Bundesnetzagentur dürfte die Rückendeckung aus dem Wirtschaftsministerium dankbar annehmen. Denn Gegenwind aus der Energiebranche gibt es genug. Dabei geht es vor allem um die Reichweite der Speicherentgelte, aber auch um die zügige Einführung dynamischer Netzentgelte, die einen systemdienlichen Einsatz von Speichern anreizen sollen.

Am Mittwoch veröffentlichte das Analysehaus Aurora Energy Research im Auftrag mehrerer Unternehmen wie Statkraft, RWE und Trianel eine Studie. Demnach reduzieren regionale dynamische Netzentgelte den Bedarf an Netzengpassmanagement-Maßnahmen nur teilweise, verursachen dafür aber starke systemische Nebenwirkungen.

An festen Netzentgelten reiben sich wiederum der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Sie plädieren dafür, alle Speicher grundsätzlich von diesen zu befreien, die bis Anfang August 2029 in Betrieb gehen. An dynamischen Netzentgelten sollen sie zunächst freiwillig und ab 2035 verpflichtend teilnehmen können.

Reiche-Abteilungsleiter: "Dann explodieren die Kosten"

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) spricht sich generell für einen Verzicht auf fixe Netzentgelte aus. Andernfalls würden weniger Speicher realisiert werden, als systemisch erforderlich und volkswirtschaftlich sinnvoll wäre, argumentiert er.

Für systemisch und volkswirtschaftlich wenig sinnvoll hält Stromabteilungsleiter Schmidt, alle bereits angemeldeten Netzanschlussbegehren von Batteriespeichern ans Netz zu bringen. "Das kriegen wir nicht gestemmt", sagte er. "Das Netz auf 500 Gigawatt (Batteriespeicher, Anm. d. Red.) auszubauen, wird nicht funktionieren. Dann explodieren die Kosten."

Sinnvoll seien dagegen Speicher, die ihren Standort mit Photovoltaik-Anlagen teilen. Der Vorteil: Speicher könnten Solarstrom etwa zur Mittagszeit direkt einspeichern und so Stromnetze entlasten. In Abendstunden, wenn kaum Solarstrom mehr produziert wird, könnten sie den gespeicherten Strom dann ins Netz geben. "Das senkt nicht nur Förderkosten, sondern auch die Strompreise", sagte Schmidt.

Übertragungsnetzbetreiber mit Reifegradverfahren

Das Bundeswirtschaftsministerium plant hierzu auch gesetzliche Änderungen. Es will eine Kombination von Solaranlagen und Speichern zum Regelfall machen, wie aus einem durchgestochenen Entwurf zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hervorgeht.

Zudem will das Ministerium Netzbetreibern mehr Möglichkeiten beim Priorisieren von Netzanschlüssen einräumen. Die Übertragungsnetzbetreiber, bei denen sich besonders viele Batteriespeicher-Anschlussbegehren türmen, preschten bereits vor.

Im Kern sollen Anträge nicht mehr einzeln, sondern nach festen Kriterien bewertet werden. Projekte mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit sollen Vorfahrt haben. Seit diesem Monat gilt das neue sogenannte Reifegradverfahren.

Auch wenn die Speicherbranche in der Zwischenzeit nach eigener Aussage einzelne Verbesserungen erwirkte, sieht sie die Neuregelung nach wie vor kritisch. "Es bleibt weiterhin bei einer Art 'friss' oder stirb'", kommentierte BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. "Täglich neue Anforderungen und neue Unsicherheiten, so wird der notwendige Zubau an Speicherkapazitäten nicht gelingen."

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