2021 gab es erstmals seit vielen Jahren keine neuen Windenergieanlagen auf See. (Symbolbild)

2021 gab es erstmals seit vielen Jahren keine neuen Windenergieanlagen auf See. (Symbolbild)

Bild: © halberg/AdobeStock

Die Bundesregierung will den Ausbau von Windkraftanlagen auf See (Offshore) vereinfachen und setzt dabei unter anderem auf sogenannte Beschleunigungsgebiete. In diesen speziellen Flächen sollen Vorhaben künftig einfacher und schneller genehmigt werden. Aber auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete sollen die Verfahren verschlankt werden.

Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundeswirtschafts- und Klimaministeriums (BMWK) hervor, der der ZfK vorliegt. Mit dem Gesetzespaket will die Bundesregierung einen Teil der Ende 2023 überarbeiteten EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III umsetzen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Offshore-Windprojekte und Stromnetze, aber auch die Wasserstofferzeugung auf See.

Digitalisierte Kommunikation

Die Beschleunigungsgebiete sollen dabei künftig im Flächenentwicklungsplan festgelegt werden. Auf ihnen werden Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen vereinfacht. Zudem sollen die Behörden im Genehmigungsverfahren künftig eine Bestätigung der Vollständigkeit ausstellen. Dazu will die Bundesregierung das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) entsprechend anpassen.

Die Wasserstofferzeugung auf See liegt nach dem Referentenentwurf künftig im überragenden öffentlichen Interesse. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf Genehmigungs- sowie Gerichtsverfahren. Zudem will die Regierung die Kommunikation zwischen Antragsstellern und Behörden, sowie von Behörden untereinander weiter digitalisieren und damit effizienter gestalten.

Privilegierung für Netzprojekte

Der Referentenentwurf sieht auch Erleicherungen für den Stromnetzausbau vor. So soll die Planfeststellungsbehörde künftig Infrastrukturgebiete für die Umsetzung von Netzprojekten ausweisen. In diesen speziellen Gebieten sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen künftig entfallen. Stattdessen führt die Planfeststellungsbehörde ein Überprüfungsverfahren durch, um "unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen" zu mindern oder auszugleichen.

Die Privilegierung soll dabei auch für Bestandsgebiete gelten. Bei der Änderung von Bestandsnetzen ist laut Entwurf künftig eine Deltaprüfung bezüglich möglicher Umweltauswirkungen vorzunehmen. (jk)

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