Bei der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr mehr als 63.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen (Symbolbild).

Bei der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr mehr als 63.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen (Symbolbild).

Bild: © bernardbodo/Adobestock

Werbeanrufe haben in Deutschland einer Statistik zufolge noch nie so viel Ärger verursacht wie im vergangenen Jahr. Wegen unerlaubter Telefonwerbung gingen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) 79.702 Beschwerden ein und damit ein Viertel (26 Prozent) mehr als im Vorjahr, wie die Bonner Behörde am Freitag mitteilte.

Der bisherige Höchstwert von 63.273 Beschwerden war im Jahr 2020 verzeichnet worden. Die Beschwerden betrafen laut Pressemitteilung der BNetzA nach wie vor besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema waren aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Werbefirmen können künftig noch stärker zur Kasse gebeten werden

Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn die Verbraucher vorher eingewilligt haben. Die Nummer muss dabei übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur geht den Beschwerden nach und verhängt gegebenenfalls Bußgelder. Im vergangenen Jahr wurden Firmen zu insgesamt 1,435 Millionen Euro verdonnert, das waren 84.000 Euro mehr als 2020.

Künftig können die Werbefirmen noch stärker als bisher zur Kasse gebeten werden, da sich der Bußgeldrahmen im Dezember 2021 im Falle unterdrückter Rufnummern von zuvor maximal 10.000 auf nun 300.000 Euro erhöht hat. Anrufe ohne Nummer im Display kamen im vergangenen Jahr besonders häufig vor - hierbei wird nun mit den drohenden Geldbußen stärker gegengesteuert. Auffällig war zudem, dass manche Werbetreibende wechselnde Rufnummern verwendet haben.

Behördenchef Jochen Homann betonte, dass die Täter auch dieses Jahr «mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln» verfolgt würden. «Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben.» Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer seien «inakzeptabel».

Kein eindeutiger Trend

Schon im vergangenen Jahr hatte die Behörde deutlich mehr Beschwerden registriert. Davor allerdings hatte es einen Rückgang der kritischen Wortmeldungen gegeben - ganz eindeutig ist der Trend also nicht. Ohnehin sind die Beschwerdezahlen nur ein Hinweis auf Probleme. Denn möglicherweise liegt der Anstieg zumindest teilweise auch daran, dass die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur bekannter geworden ist - viele Verbraucher wurden vermutlich schon früher genervt, aber erst jetzt melden sie sich bei der Bonner Behörde.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bekräftige angesichts der jüngsten Zahlen seine Forderung nach Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene langfristigen Verträge. Mündliche Vereinbarungen sollen nach den Vorstellungen der Verbraucherschützer nur gelten, wenn sie danach vom Kunden noch schriftlich bestätigt werden.

Ampelkoalition plant allgemeine Bestätigungslösung

«Es muss eine einfache, verständliche sowie eindeutige Regel gelten: Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts bezahlen!», verlangte die VZBV-Expertin Dietlinde Bleh. Bisher würden die Verbraucherinnen und Verbraucher nur in bestimmten Bereichen, etwa bei Gewinnspielen und neuerdings auch bei Energielieferungsverträgen sowie im Telekommunikationsbereich vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt. Dies müsse aber flächendeckend gelten. Bleh begrüßte deshalb die Pläne der Ampelkoalition zur Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung.

Auch der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) lehnte den «missbräuchlichen Einsatz des Telefonmarketings» strikt ab. Insbesondere Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer widersprächen der gesetzlichen Vorgabe und seien inakzeptabel, betonte der Branchenverband.

DDV-Präsident Patrick Tapp sagte, der Verband stehe in einem kontinuierlichen Austausch mit der Bundesnetzagentur, «weil es das gemeinsame Ziel ist, solche Kamikazemarketer ausfindig zu machen und den missbäuchlichen Einsatz des Telefonmarketings zu verhindern».

Häufig werden Festnetznummern aus Telefonbuch benutzt

In der Politik wurden die Beschwerdezahlen mit Sorge zur Kenntnis genommen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben wies darauf hin, dass die unrechtmäßigen Werbeanrufe häufig auf Festnetznummern erfolgten, die im Telefonbuch stehen. «Das ist ein großes Problem für ältere Menschen, die ihr Festnetztelefon noch viel nutzen.»

Er appellierte an die Netzagentur, mit aller Härte gegen die Firmen vorzugehen. Die Möglichkeiten, die durch das verschärfte Gesetz vorgesehen seien, «sollten dieses Jahr auch zu deutlich höheren Bußgeldern führen, sollten die aufdringlichen Werbefirmen einfach weitermachen wie bisher». Die unerlaubten Telefonanrufe seien «ein großes Ärgernis, dessen Ursache konsequent bekämpft werden muss».

Bei einer anderen Art von unerwünschten Kontaktaufnahmen hatte die Bundesnetzagentur ebenfalls eine steigende Zahl von Beschwerden registriert. Hierbei ging es im vergangenen Jahr zum Beispiel um Fax-Werbung für Corona-Tests und für Masken sowie um Betrugs-SMS mit der «Smishing»-Masche, bei der Verbraucher verleitet werden sollen, auf einen Link zu klicken und sich dann unwissentlich Schadsoftware runterzuladen. Die Bundesnetzagentur reagierte und ließ unter anderem 1110 Rufnummern wegen Missbrauchs abschalten. (dpa/hoe)

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