Die Gläubiger der 2019 pleite gegangenen Bayerischen Energieversorgung (BEV) bekommen schätzungsweise nur fünf Prozent ihrer angemeldeten Forderungen zurück und auch das nicht vor 2023. Die Quotenschätzung und weitere Angaben lieferte am Freitag der Insolvenzverwalter Axel Bierbach. Anlass war die erste Gläubigerversammlung. Sie steht an diesem Mittwoch (15. Januar) in der Reithalle München bevor.
Vom bisher angemeldeten Forderungsvolumen her sind die 217.000 ehemaligen Kunden, die bisher davon Gebrauch machten, mit gut 55 von über 150 Mio. Euro oder gut einem Drittel in der Minderzahl gegenüber Netzbetreibern, Fiskus, Wechselportalen und anderen Lieferanten. Allein Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern schuldet die BEV nach Zahlen vom Oktober 58 Mio. Euro. Sie waren im Gegensatz zu den Endkunden regulatorisch gezwungen, den Discounter unter Vertrag zu nehmen. Auch Netzbetreiber müssen demnach noch "einige Zeit" mit Anfechtungsansprüchen von Bierbach gegen bereits vereinnahmte Netzentgelte rechnen.
Niedrige Preise, hohe Provisionen, hohe Wechselrate
Der Energiediscounter hatte Bierbach zufolge seinen Kundenbestand bis August 2018 auf Jahresbasis zu knapp 96 Prozent über die Vergleichsportale Verivox und Check24 auf 600.000 Stromkunden fast verdoppelt. "Trotz erheblicher operativer Verluste durch Niedrigpreisstrategie, hohe Kundengewinnungskosten (Provisionen) und eine hohe Wechselrate der Kunden" habe die BEV ihr Wachstum bis Sommer 2018 aus eigener Kraft finanzieren können. Und zwar, weil sie Ökostrom(EEG)-Umlage und Stromsteuern nur für etwa 50 Prozent ihrer Kunden weitergeleitet habe. "Die übrigen 50 Prozent verwendete sie zur Finanzierung ihres verlustreichen Betriebs."
Wie war so ein Gebaren möglich? Grund hierfür waren unter anderem die jeweils am Monatsanfang eingehenden Kundenzahlungen, die insgesamt zu ca. 30 Prozent EEG-Umlage und Stromsteuern enthielten. Aufgrund der Abschlagszahlungen auf dem Kundenniveau des Vorjahres leitete die BEV jedoch nur für etwa 50 Prozent ihrer Kunden die EEG-Umlage und die Stromsteuer weiter. Die Übertragungsnetzbetreiber, an die die EEG-Umlage zur Verwaltung abgeführt werden muss, haben derzeit offenbar keine rechtliche Handhabe, bei rasant wachsenden Unternehmen hierfür Sicherheiten zu verlangen.
Der Pleite des Trash-Discounters Flexstrom waren rechtsmissbräuchliche Stromtarif-Modelle vorausgegangen, die die EEG-Umlage schon an der Quelle umgehen sollten, um einen niedrigen Endpreis zu erreichen. Flexstrom prozessierte mit den Übertragungsnetzbetreibern mehrmals durch die Instanzen, bevor die Umlagefähigkeit rechtsfähig feststand, und machte sich dabei auch sein unübersichtliches Konzerngeflecht zunutze.
Gutacher prüft: War BEV früher schon insolvenzreif?
Ein Gutachter, so Bierbach weiter, prüfe jetzt, "ob die BEV möglicherweise schon zahlungsunfähig und überschuldet war". Wäre dies der Geschäftsführung bewusst gewesen, hätte sie schon damals zum Insolvenzrichter gehen müssen, nicht erst im Januar 2019. Stattdessen stieg die BEV im Spätsommer 2018 zusätzlich in den Gasvertrieb ein und akquirierte weitere 80.000 Kunden. Ende 2017 waren aus dem operativen Geschäft bereits Verluste von 73 Mio. Euro aufgelaufen. Bierbach verwendete den Begriff "Insolvenzverschleppung" nicht. Der Geschäftsführung müsste dann auch Vorsatz nachgewiesen werden können. Bierbachs Team prüft auch noch "einige Zeit" Haftungsansprüche, ohne zu schreiben, gegen wen sie sich richten würden. Für Ende 2018 war ein negatives EBIT von über 150 Mio. Euro prognostiziert.
Im Sommer 2018 jedenfalls ging es nicht so weiter wie bisher: Von da an war die EEG-Umlage an den Umfang der tatsächlichen, beinahe doppelt so hohen Kundenzahl angepasst. Die BEV musste für die Jahre 2017 und 2018 Nachzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 66 Mio. Euro und höhere Vorauszahlungen leisten.
Panik-Aktionen seit Sommer 2018
Hierfür benötigte der Discounter Stundungen und Fremdkapital, so Bierbach. Seinem Bericht sind auch Panik-Reaktionen der damaligen Geschäftsführung zu entnehmen: Mehrere Versuche scheiterten, in der zweiten Hälfte 2018 Bankkredite aufzunehmen. Ein Notverkauf ebenfalls. Wachstum und "bestmöglicher Verkauf" habe zum Geschäftsmodell der BEV gehört, so Bierbach.
Also versuchte die BEV im Dezember 2018, mit einer drastischen Preiserhöhung von 30 bis 40 Prozent, die für den Geschäftsbetrieb notwendige Liquidität wiederherzustellen. Aber ihre Kunden waren in der Masse Versorger-Hopper: Die Folge waren rund 300.000 Kündigungen allein im selben Monat.
"Verluste verschleiert"
Den versprochenen Sofortbonus, der BEV-Kunden im Falle einer 60-tägigen Belieferung zugesagt wurde, zahlte das Unternehmen ab Anfang Dezember 2018 auch nicht mehr aus. Zum Jahresende liefen allein daraus Rückstände in Höhe von gut einer Million Euro auf.
Das Ergebnis war laut Insolvenzgutachten vom Oktober 2019 ein Aktivvermögen von weniger als 23 Millionen Euro bei gleichzeitigen Gesamtzahlungsverpflichtungen von mehr als 207 Mio. Euro. Die nicht gedeckten Passiva betrugen also knapp 185 Mio. Euro. Die BEV konnte ihre operativen Verluste relativ lange "verschleiern", so Bierbachs Wortwahl, weil sie "nicht werthaltige Forderungen" gegen die Schweizer Muttergesellschaft Genie Holding AG und andere zum Konzern gehörende Unternehmen einbuchte. Nach der Pleiteanmeldung im Januar 2019 zeigten zwar zwei Stromanbieter Interesse an der BEV, es kam aber "vor allem aufgrund der hohen Verluste der BEV" zu keinem Verkauf. Bierbach ließ den Geschäftsbetrieb einstellen, die Kunden fielen nahtlos in die Ersatzversorgung durch den jeweiligen Grundversorger.
Monatelang ohne ERP und ohne Mako
Damals noch vorläufiger Insolvenzverwalter, konnte Bierbach bis April 2019 keine Energieabrechnungen erstellen lassen: "Bis Ende April war keinerlei Kunden- und Marktkommunikation (Mako) möglich und die BEV hatte einen Bearbeitungsstau von rund 300.000 Kündigungen", schrieb er. Verkompliziert habe sich dieser Prozess unter anderem wegen "mangelnder technischer und personeller Ausstattung der BEV" sowie des Konkurses der Schweizer Mutter Genie Holding AG Ende Februar 2019.
Folglich sei für die BEV das digitale Abrechnungssystem Powercloud des gleichnamigen Anbieters weggefallen. Marco Beicht, Chef von Powercloud, schrieb hierzu auf ZfK-Anfrage: "Durch die Insolvenz der Genie mussten wir unseren Service einschränken. Wir haben BEV nach Freigabe von Genie dann aber einen neuen Vertrag angeboten, auf dessen Basis dann kurzfristig ein Betrieb wieder aufgenommen werden konnte." Vertriebsgeschäftsführer Zoran Petrovic ergänzte: "Nachdem durch den Insolvenzverwalter der entsprechende Schuldner (= die BEV statt der Genie) festgestellt wurde, konnte die BEV die Dienste der ‘powercloud GmbH’ wieder in gewohntem Umfang in Anspruch nehmen.“
"29 verschiedene Bonus-Arten"
Seit vorigem Mai bis diesen Januar wurden Bierbach zufolge knapp 600.000 Rechnungen erstellt, 150.000 stehen noch aus. Dies liege "unter anderem" daran, dass Zählerstände fehlen und dass "29 unterschiedliche, von der BEV versprochene Bonus-Arten rechtlich geprüft und aufgerechnet werden müssen, darunter der Neukundenbonus bei Belieferung unter einem Jahr durch die BEV". Hier hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Bierbach auf Verrechnung verklagt.
69 Prozent der bisherigen Abschlussrechnungen weisen ein Guthaben zugunsten des Endkunden auf. Im Schnitt beträgt es knapp 250 Euro, in der Summe 102 Mio. Euro, so Bierbachs Zahlen. Nimmt man Bierbachs geschätzte Befriedigungsquote von fünf Prozent als gegeben an, bekommen die Kunden also im Mittel weniger als 13 Euro zurück, und das auch erst 2023-folgende. Im Rest der Rechnungen fordert Bierbach von den Kunden knapp 25 Mio. Euro. Er schätzt die Verwertungserlöse am Ende des Verfahrens auf 22 Mio. Euro. Knapp sechs Mio. Euro davon kämen aus dem Forderungseinzug. (geo/dpa)


