Klaus Müller, designierter neuer Präsident der Bundesnetzagentur.

Klaus Müller, designierter neuer Präsident der Bundesnetzagentur.

Bild: © Christophe Gateau/dpa

Von Hans-Peter Hoeren

Dass beim Smart Metering künftig eine jährliche Funktionsprüfung notwendig ist, sorgt in der Energiebranche weiterhin für viel Unsicherheit. Das wurde auch zum Auftakt der VKU-Verbandstagung gestern in Berlin deutlich. 

"Unsere Sorge ist, dass sich die Politik und das Gros der Verteilnetzbetreiber darauf verlässt, dass die Geräte in der Praxis steuerbar sind, dies aber in der Praxis dann nicht zutrifft", erklärte der Chef der Bundesnetzagentur (BNetzA), Klaus Müller. Zudem sei im Zusammenhang mit der steigenden Netzauslastung im Zuge des massiven Solarausbaus auch aus dem Bundeswirtschaftministeriums die Frage nach der Steuerbarkeit der Geräte gekommen.

Appell, beim Smart Meter Rollout auch Kooperationen zu prüfen

"Alle Netzbetreiber, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, werden mit dieser jährlichen Funktionsprüfung keine Probleme haben", zeigte Müller sich überzeugt. Wenn man über einen gewissen Zeitraum Erfahrungen mit dem Thema gemacht habe, könne die dauerhafte Notwendigkeit auch noch einmal evaluiert werden.

Grundsätzlich zeigte er sich erfreut, dass er alle paar Monate Fortschritte beim Smart-Meter-Rollout wahrnehme. "Diejenigen, die sich hier noch nicht so wiederfinden, möchte ich ermutigen zu schauen, was vielleicht noch geht, gegebenenfalls auch in Kooperationen."

Kosteneinsparpotenziale beim Netzausbau weiter wichtig

Der Behördenchef zeigte sich zuversichtlich, dass man den geplanten neuen Regulierungsrahmen bis zum Jahresende in "trockene Tücher“ gebracht haben und auch eine „vernünftige Eigenkapitalverzinsung“ sichergestellt haben werde.

Wenn die Branche im Rahmen des sogenannten Nest-Prozesses die geplanten Effizienzen gehoben und eine Prüfung und Realisierung von Kosteneinsparpotenzialen vorgenommen habe, unter anderem über eine weitere Digitalisierung beim Netzausbau, seien die Hausaufgaben gemacht.

"Wenn man dann sagen kann, wir haben schon eine Menge an Einsparungen geleistet, dann kann die Energiebranche selbstbewusst beim Bundesfinanzminister anklopfen und anfragen, ob man dort noch etwas oben drauf legen kann." Als Beispiel nannte er Entlastungen bei den Netzentgelten oder eine Senkung der Stromsteuer.

"Senkung der Stromsteuer wird Elektrifizierung einen Schub geben"

Dass die künftige Bundesregierung ohnehin Signale in diese Richtung gegeben hat, begrüßte Müller ausdrücklich. Insbesondere die geplante Senkung der Stromsteuer werde der Elektrifzierung einen Schub geben.

Rathfux: "Sorge vor Dauerschleife des Kostensenkens und Benchmarkings"

Claudia Rathfux, Geschäftsführerin der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, steht dem geplanten neuen Regulierungsrahmen grundsätzlich positiv gegenüber. "Ich frage mich aber, ob es nicht zusätzliche Anreize und Absicherungsinstrumente braucht, um die enormen Investitionen zu stemmen“, verdeutlichte sie. 

Sie bezweifelt, ob das bestehende Instrumentarium geeignet sei, um den Hochlauf beim Wasserstoff zu bewältigen. Hier befinde sich die Branche im Hochlauf mit hohen Anfangskosten, das System sei weit entfernt von einem eingeschwungenen Zustand.

Die geplanten Vereinfachungen der BNetzA könnten nur wirken, wenn sie auch angewendet würden, so Rathfux weiter. Sie frage sich, ob die diskutierte künftige Option einer Verkürzung der Regulierungsperiode auf drei Jahre wirklich helfe, die Opex schneller anzuerkennen. "Dann befinden wir uns in einer Dauerschleife des Kostensenkens und Benchmarkings", prognostizierte sie.

Kritik an neuer Berechnungsmethodik beim Benchmarking

Kontraproduktiv sei in diesem Zusammenhang zumal, dass die bisher möglichen verschiedenen Methoden der Effizienzberechnung im Rahmen des Benchmarkings abgeschafft wurden und seitdem nur ein Mittelwert gebildet werden könne. Dies sei zum Nachteil der Branche, auch weil die vorherige Methodik stärker der Diversität der jeweiligen Netzinfrastruktur Rechnung getragen habe.

14000 Kilometer des Gasnetzes der Netzgesellschaft Berlin Brandenburg entfielen auf die Hauptstadt, rund 7000 Kilometer auf ländliche Regionen. In der Hauptstadt liege eine große aktuelle Herausforderung beim Hochlauf der Wasserstoffversorgung und der damit einhergehenden Systematik und Regulatorik, in den ländlichen Regionen vielmehr beim Thema Biomethan-Anschlüsse. 

Dies verursache enorme Investitionen. Allein im vergangenen Jahr seien diese allein im Gasnetz gegenüber 2023 um 40 Prozent gestiegen. "Wenn wir die Infrastruktur mit Blick auf diese klimaschonenden Energien anpassen und gleichzeitig noch die Vorgaben zur Effizienzermittlung verschlechtert werden, wird es schwierig für uns, die notwendigen Investitionen auf die Füße zu stellen."

Mehr Planungssicherheit bei Eigenkapitalverzinsung gefordert

Eine schnellere Festlegung und eine langfristigere Planungs- und Kalkulierbarkeit bei der Eigenkapitalverzinsung, mahnte Henry Otto, Leiter Energy Consulting, PwC Deutschland, an. Er forderte einen tagesaktuellen Basiszinssatz zuzüglich einer feststehenden Risikoprämie. "Dann weiß ein Netzbetreiber, der heute investiert, was er in einigen Jahren an Verzinsung erwarten kann, dies schafft Investitionssicherheit." Eine solche Regelung sei auch mit Blick auf die Planungsbedürfnisse internationaler und kommunaler Investoren zentral.

Investitionskosten in Energiewende generationengerecht zeitlich strecken

Um die anstehenden Investitionen von Hunderten Millionen Euro refinanzieren zu können und gleichzeitig eine Bezahlbarkeit der Energie auch künftig sicherzustellen, plädierte Otto für eine Streckung und Verteilung der finanziellen Aufwendungen über die nächsten Jahrzehnte. Dies sei auch mit Blick auf eine generationengerechte Kostenverteilung wichtig. 

Als Möglichkeiten nannte er unter anderem eine längere Nutzungsdauer, um die Kosten in die Zukunft zu strecken. Eine Option sei auch ein jährlich identischer Betrag für Abschreibung und Verzinsung über mehrere Jahrzehnte, analog zu einer gleichbleibend hohen Rate bei einem Annuitätendarlehen, auch ein Wasserstoff-Amortisationskonto könne hier unterstützend wirken. Beim Gasnetz könne es eine Option sein, die Kosten freiwillig über die Erlösobergrenze zeitlich vorzuziehen, in Zeiten in denen noch viele Gaskunden am Netz seien.

"Wichtig ist, dass ein Netzbetreiber weiß, mit welchem Zins er rechnen kann, nicht nur beim Eigenkapital, sondern auch beim Fremdkapital", so Otto weiter. Das System müsse in sich tragfähig sein und durch die Netzentgelte finanziert werden. Dann funktioniere es.

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